Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine verfassungsunmittelbare Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM, SR 946.202.3) erlassen, die bis am 12. Mai 2019 gilt. Mit dieser Vorlage soll die VIM gemäss Auftrag des Bundesrates vom 10. Mai 2017 in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden.

Datum der Eröffnung: 22. November 2017 Vernehmlassungsfrist: 1. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Exportkontrollpolitik Dual-Use, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. November 2017

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Bundeskanzlei

2017-3263