Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes Das Übereinkommen ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern und seinen Schutz zu garantieren. Die institutionellen und rechtlichen Grundlagen sowie die Umsetzungsinstrumente von Bund und Kantonen tragen den Anliegen des Übereinkommens bereits weitgehend Rechnung.

Datum der Eröffnung: 8. November 2017 Vernehmlassungsfrist: 14. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 463 54 72, www.bak.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. November 2017

7436

Bundeskanzlei

2017-3106