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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathe.

(Vom 14. Mai 1866.)

Der Bundesrath hat wegen Rummerirung der taktischen Einheiten der eidgenossischen L a n d w e h r das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliehe Kantonsregierungen erlassen :

,,Tit..

,,Rachdem nun die Kantone die taktischen Einheiten der Landwehr organifirt haben, wäre es von nicht unbedeutendem militärischem Werthe, wenn dieselben ebenfalls , wie die Einheiten des Bundeskontingentes, durchgehends numerirt würden.

So gut als die Rumerirung der

taktischen Einheiten für das Bundeskontingent als zwekmässig und nothwendig erachtet worden ist, eben so nothweudig und zwekmässig wäre dieselbe für die Landwehr für den Fall, wo der Bund nach Art. 19 der

Bundesverfassung und Art. 7 des gesezes über die eidgenössische Mili-

tärorganisation über dieselbe verfügen wollte. Die meisten Landwehrmänner tragen jezt die Rummern, die sie in der Reserve getragen haben.

es befinden sich daher in der gleichen Einheit ost verschiedene Rummern ; dieser Umstand würde das Erkennen der einzelnen Bataillone ungemein erschweren. Auch für die Organisation der Streitkräste und den dienst müsste die gegenwärtige Bezeichnung der Landwehreinheiten von grossem Rachtheile sein. Wir beabsichtigen daher , den Landwehrkorps eidgenossisehe Rummern zu ertheilen, und zwar bei jeder einzelnen Waffe, anschliessend an die bisherige Rumerirung der Reserve.

.,Vor der Hand ist es schon von grossem Vortheil, wenn wenigstens die Nummerirung auf den. Vapier erfolgen kann , und wir legen daher einstweilen kein besonderes Gewicht darauf, dass die Rummern au der Kopfbedekung der Mannschaft augebracht werden , obschon diese Massregel beim nächsten Dienstanlasse leicht wird vorgenommen werden konnen und keine grossen Kosten nach sieh zieht, da es znm Theil moglich sein wird, die Rummern aus den Zahlen, welche von der aus der Reserve übertretenden Mannschast disponibel werden, zu kombiniren.

,,Damit nun das eidgenossische Militärdepartement im Falle sei, uns seine weitern Vorlagen machen zu konnen, ersuchen wir Sie, Jhre kantonalen Militärbehörden einzuladen, ihm bis zum 25. dieses Monats die Anzahl der organisirten taktischen Einheiten der Landwehr jeder Wafse zur Kenntniss zu bringen."

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Mit Zuschrift vom 1l. dies hat der Sta...tsrath des Kantone Waadt dem Bundesrathe angezeigt, dass der 40. eidgenossische Wahlkreis am 6. dieses Monats als Abgeordneten in den schweizerischen Rationalxath Herrn David B a eh e l a r d , in Vivis, gewählt habe, in Ersezung des verstorbenen Herrn Oberst Eorboz.

Die eidgenössische Linthkommifsion hat dem Bundesrath mit Schreiben vom 8. dies ihren Bericht über die Linthverwaltung im

Jahr 1865 eingereicht.

Rach diesem Berichte sind für die im leztverslossenen Jahre an der

.Linth ausgeführten Arbeiten Fr. 39,27..). 04^Rpn. ausgegeben worden, nämlich : Für d e n Escherkanal

,, ,, .Linthkanal ,,

,,

.

.

^uauerkanal

,, Verschiedenes ,, Verwaltung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^Fr. 11,401. 4 4 Rpn.

.

.

,,

8,724. 28 ,,

,,

7,479. 10

,,

., 7,852. 82 ^, ,, 3,821. 40 ,, Fr. .39,279. 04 ,.

Der Vermogensbestand der ^inthunternehmung betragt Fr. 536,943 43 Rp. und zwar : An Liegenschaften . Fr. 93,696. 46 Rpn.

,, Kapitalien . .

,, Mobilien . .

,, Rükständen und Kassasaldo . .

Jm Jahr 1864 war derVermogensbestand Daher

Vermögens-

,, 4 l 4,606. 63 ., ,, 6,000. - ,,

,, 22,640. 34 ., ^r. 536,943. 43 Rpn.

,,

vermehrung . . . Fr.

533,172. 46

.,

3,770. 97 Rpn.

Mittelst 483 Rekerzügen sind im Jahr 1865 stromaufwärts 5479 Zentner Kaufmannsgüter und .Landesprodukte geführt worden ( 3675 Zentner weniger als im Jahr 1864).

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(Vom 16. Mai 1866.)

Zum Zweke der Berathung derjenigen militärischen Massregeln, welche im Juteresse der .Landesverteidigung und Wahrung der schweizerischen Neutralität zu treffen nöthig werden könnten , hat der Bundesrath eine Kommission niedergeht , welche ans den Wasfenchefs , den Divifionären . dem Herrn General ....... .. s o n r und Herrn Oberst Z i e g l e r zu bestehen hat. Zu dieser Kommission dars das eidgenosfisehe Militärdepartement gutfindeudeufalls den Oberinstruktor der Jnfanterie und den Ehes des Stabsbüreaus von sich ans noch beiziehen.

Für den ^all, dass eine Besezung der Schweizergren^e in. Kanton Graubündeu nothig werden sollte , hat der Bundesrath hiesür die 23.

Brigade (Escher) der 8. division (Salis, Ed.) in folgender Stärke bezeichnet : Das Bataillon Rr. 51 von Graubünden.

,, 63 ., St. Gallen.

,,

,,

,,

^

,,

.^u^c^

Die Seharsschüzen-Kompagnie Rr. 12 von Giarns.

,, ,, ,, ,, 1 6 ,, Granbünden.

,,

,,

,,

,,

.^^

,,

,,

Die Guiden^Ko^npagnie Rr. 5 von Graubünden, zur Hälfte.

,, Sappeur-

,,

^, 2 ,, Zürich,

^,

Die Vierpsündergebirgsbatterie Rr. 26 von Granbündeu.

Eine Ambülanee-Sektion.

,,

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17.05.1866

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