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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Mit Eingabe vom 7. November 1899 hat der Verwaltungsrat der Önsingen - Baisthal - Bahngesellschaft um die Bewilligung nachgesucht zur Verpfändung ihrer cirka 5 km. langen normalspurigen Bisenbahn von Önsingen (Station der S. C. B.) nach Balsthal, samt Zubehörden und Betriebsmaterial, a. im I. Range für einen Betrag von Fr. 350,000; b. im II. Range für einen Betrag von Fr. 50,000 zu gunsten der L. von Rollschen Eisenwerke, zum Zwecke der Sicherstellung zweier auf die betriebstüchtige Erstellung und Ausrüstung der Bahn verwendeten Anleihen je in gleichem Betrage.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 2. Dezember 1899 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.
B e r n , den 21. November 1899.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates,
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Schweiz. Bundeskanzlei.
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Wichtige Anzeige betrettend
die Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schweizerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters, Reproduziert.
Einem am .22. Juli 1893 erlassenen französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst in Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Franzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf die ausserhalb Frankreichs wohnenden Personen.
Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in ändern Ländern anfhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.
B e r n , den 23. Juli 1894.
Schweiz. Departement des Auswärtigen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1899
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.11.1899
Date Data Seite
557-558
Page Pagina Ref. No
10 018 976
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