Bundesbeschluss

Entwurf

über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 163 Absatz 2 der Bundesverfassung1 sowie auf Artikel 148 Absätze 1 und 2 sowie 152 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Juni 20173, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat prüft im Hinblick auf den ersten automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit Partnerstaaten der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20144 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), der im September 2019 stattfindet, den Stand der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs. Er prüft insbesondere, ob diese Partnerstaaten die massgebenden Voraussetzungen für die Einführung des AIA in diesem Zeitpunkt erfüllen.

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Er fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen.

Art. 2 Der Bundesrat unterbreitet den Bericht den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Information.

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Nachdem die Kommissionen den Bericht zur Kenntnis genommen haben, veranlasst er die erforderlichen Massnahmen nach der AIA-Vereinbarung.

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SR 101 SR 171.10 BBl 2017 4913 SR 0.653.1

2017-1209

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Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019. BB

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 2017