Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz St. Luzisteig, Anpassungen an der Wasserversorgung (Sanierung Quellfassungen Gleggtobel, Erweiterung Reservoir Steigwiesen), Gemeinde Fläsch und Stadt Maienfeld Mitwirkung und Anhörung vom 27. Januar 2009 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Rodungsgesuch ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Fläsch und der Stadt Maienfeld schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Fläsch und der Stadt Maienfeld vom 27. Januar bis 26. Februar 2009 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 26. Februar 2009, bei der Gemeinde Fläsch oder der Stadt Maienfeld zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

27. Januar 2009

580

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2009-0081