Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Walperswil, Definitive Anpassung der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke, Projektanpassung vom 23. März 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 25. September 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vorhaben in Sachen Definitive Anpassung der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke, Projektanpassung, Gemeinde Walperswil unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. April 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2009-0723