Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9285 Widersprechende Reno Schuhcentrum GmbH, Industriegebiet West, D-66987 Thaleischweiler-Fröschen, IR-Marke Nr. 893 783 «Reno» gegen Widerspruchsgegner Dr. Gerd Westermayer, Manfred-von-Richthofen-Strasse 15, D-12101 Berlin, IR-Marke Nr. 926 270 «ReMo».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. Dezember 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 926 270 «ReMo» wird nach Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. Dezember 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-3093

8861