Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes bezüglich der Aufenthaltstitel dar. In ihr werden die neuen Sicherheitselemente und biometrischen Merkmale festgelegt, die von den Mitgliedstaaten im einheitlichen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige verwendet werden müssen. Die Umsetzung der Verordnung erfordert eine Anpassung des AuG und des BGIAA sowie der entsprechenden kantonalen Ausführungsbestimmungen.

Vernehmlassungsfrist: 7. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 93 78, Fax 031 324 80 47, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juli 2009

5072

Bundeskanzlei

2009-1610