Mitteilung über die Genehmigung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) Der Schweizerische Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2009 beschlossen: 1.

Der am 5. Oktober 2009 revidierte nationale Frequenzzuweisungsplan wird genehmigt1 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

2.

Die Veröffentlichung des revidierten Planes erfolgt im Bundesblatt durch Verweis2 auf Titel sowie Fundstelle3 und Bezugsquelle4.

8. Dezember 2009

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Bundesamt für Kommunikation

Art. 25 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (SR. 784.10).

Art. 13 Abs. 3 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) und Art. 3 Abs. 4 der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (SR 784.102.1).

http://www.bakom.admin.ch > Themen > Frequenzen & Antennen > Nationaler Frequenzzuweisungsplan Bundesamt für Kommunikation, Frequenzmanagement, Postfach, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel.

2009-2590

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Abonnement des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 295.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Für die benötigten Ordner wird pro Jahr eine Pauschale von Fr. 135.20 in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann aber auch ohne Ordner abgeschlossen werden.

Diese Abonnemente beginnen am 1. Januar und sind jeweils auf Ende Jahr kündbar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 150.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 83.20.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 145.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 52.­.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, Fax. 031 325 50 58 oder per e-mail: verkauf.gesetze@bbl.admin.ch. Ebenso können hier Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse bestellt werden.

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Bundeskanzlei