Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Verein für höhere Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz), Schweizerischer Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber der eidg. Fachausweise in Finanz- und Regnungswesen (veb.ch) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling/Diplomierte Expertin in Rechnungslegung und Controlling eingereicht.

Der Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz (DBBS) und der Schweizer Tourismus-Verband (STV) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Manager Gesundheitstourismus und Bewegung mit eidgenössischem Diplom/Managerin Gesundheitstourismus und Bewegung mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

22. Dezember 2009

2009-3081

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

8873