Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10093 Widersprechende Immobiliare & Mobiliare Tron s.r.l., 43-5-7-9, via Zanini, Cornuda (TV) Italy, IR-Marke Nr. 857 790 «COR SPORT» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin FL Europe Holdings, Inc. A Delaware Corporation, 112 West 34 Street, New York, NY 10120, USA, CH-Marke Nr. 575 390 «COR 3» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. August 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10093 wird gutgeheissen.

3.

Die Eintragung der Schweizer Marke Nr. 575 390 «COR 3» (fig.) wird vollständig widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

5. August 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1914

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