Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Chur, Rossboden, baulicher Lärmschutz, Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein vom 8. Juni 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. November 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Lärmschutzmassnahmen auf dem Schiessplatz Rossboden, Waffenplatz Chur, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Juni 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2009-1376

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