Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Zweiter Schritt der Bahnreform 2 Die Bahnreform ist ein wichtiges Element der Schweizer Verkehrspolitik. Sie ist als Prozess zu verstehen, der darauf abzielt, den öffentlichen Verkehr und insbesondere den Schienenverkehr den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Diese Vernehmlassungsvorlage «zweiter Schritt der Bahnreform 2» wird diesen Reformprozess weiterführen. Sie beinhaltet vier verschiedene Themengebiete. Mit der Übernahme des 1. und 2. EG-Eisenbahnpakets sowie der Interoperabilitätsrichtlinien wird der diskriminierungsfreie Netzzugang und die Interoperabilität des europäischen Schienennetzes sichergestellt. Hinzu kommt die Gesetzesgrundlage für Ausschreibungen im Busbereich und eine Regelung der Finanzierung der Wehrdienste.

Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Telefon 031 324 63 38, Fax 031 324 63 38, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. Juli 2009

2009-1728

Bundeskanzlei

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