Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Metall-Union hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Metallbaukonstrukteur mit eidgenössischem Fachausweis/Metallbaukonstrukteurin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diese Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

14. Juli 2009

2009-1676

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5171