Kernkraftwerk Mühleberg Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat das Gesuch der BKW FMB Energie AG (BKW) um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung gutgeheissen.

Der Entscheid des UVEK kann zwischen dem 22. Dezember 2009 und dem 15. Februar 2010 bei den Staatskanzleien der Kantone Bern, Freiburg, Solothurn, Waadt und Neuenburg eingesehen werden.

Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg ist bis am 31. Dezember 2012 befristet. Am 25. Januar 2005 beantragte deshalb die BKW die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 für das Kernkraftwerk Mühleberg und präzisierte ihr Gesuch am 2. November 2005 mit einer weiteren Eingabe. Nach der Klärung von Verfahrensfragen bis vor Bundesgericht sind die Gesuchsunterlagen vom 13. Juni 2008 bis am 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt worden. Das UVEK gab allen, die nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) oder des Enteignungsgesetzes (EntG) Partei sind, während der Auflagefrist Gelegenheit, Einsprache zu erheben. Den Kantonen wurde zudem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Am 17. Dezember 2009 hat das UVEK nun entschieden, das Gesuch der BKW um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung gutzuheissen. Der entsprechende Entscheid ist zwischen dem 22. Dezember 2009 und dem 15. Februar 2010 bei den Staatskanzleien der Kantone Bern, Freiburg, Solothurn, Waadt und Neuenburg öffentlich aufgelegt. Gegen diese Verfügung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben, wer dazu legitimiert ist. Die Beschwerdefrist richtet sich nach dem VwVG.

17. Dezember 2009

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2009-3046