Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Andermatt, Übergangslösung Helikopterlandeplatz Mitwirkung und Anhörung vom 5. Mai 2009

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Gesuch um vorzeitigen Baubeginn (bewilligt per 1. Mai 2009 ­ Gesuch um vorzeitige Betriebsaufnahme (bewilligt per 1. Mai 2009) ­ Lärmgutachten EMPA ­ Gesuch um Erleichterungen nach Artikel 25 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Andermatt schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Andermatt vom 5. Mai bis 4. Juni 2009 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 4. Juni 2009, bei der Gemeinde Andermatt zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

5. Mai 2009

2009-1017

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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