Richtplan des Kantons Bern Genehmigung der Richtplananpassung 2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 1. Mai 2009 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 24. April 2009 werden die Anpassungen 06 des Richtplans des Kantons Bern unter Vorbehalt von Ziffer 2­8 genehmigt.

2.

Massnahmenblatt A_06: Dem Antrag des Kantons, das Kontingent des Kantons Bern im Sachplan Fruchtfolgeflächen über die Anpassung, die durch den Kantonswechsel des Laufentals bedingt ist, hinaus zu reduzieren, kann nicht stattgegeben werden.

3.

Massnahmenblatt A_06: Dem Antrag des Kantons, das Kontingent des Kantons Bern im Sachplan Fruchtfolgeflächen bedingt durch den Kantonswechsel des Laufentals zu reduzieren, wird stattgegeben. Die effektive Fläche wird im Sachplan-Anpassungsverfahren ermittelt werden. Die vom Kanton Bern genannte Zahl von 1800 ha kann deshalb nicht genehmigt werden.

4.

Massnahmenblatt A_06: Der Grundsatz 4 lautet: «Grundsätzlich sollten Fruchtfolgeflächen nicht vorübergehend beansprucht werden. Kann dies nicht vermieden werden, ist die Rückführbarkeit sicherzustellen».

5.

Massnahmenblätter B_03 und B_07: Die aufgeführten Ziele des Kantons zum nationalen und internationalen Schienenverkehr sowie zum Netz der Strassen von nationaler Bedeutung werden zur Kenntnis genommen, können den Bund jedoch nicht binden.

6.

Massnahmenblatt B_04: Für die Mitfinanzierung von Verkehrsvorhaben innerhalb des Agglomerationsperimeters durch den Bund bleibt die Beurteilung der Agglomerationsprogramme durch den Bund vorbehalten.

7.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen einer der nächsten Richtplananpassungen folgende Richtplaninhalte zu überprüfen: ­ Massnahmenblatt A_01: Berechnungskriterien «Ausnützungsziffer für ländliche Gemeinden» und «Anteil der Bevölkerung ausserhalb Bauzonen».

­ Massnahmenblätter A_01 und A_05: Einzonungsvoraussetzung Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr.

8.

Der Kanton wird überdies eingeladen, Massnahmen zu prüfen, mit denen das Kontingent des Kantons Bern im Sachplan Fruchtfolgefläche wieder erreicht werden kann, und dem Bund innert zwei Jahren entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

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2009-1805

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Kantonsplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, Tel. 031 633 77 50

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

28. Juli 2009

Bundesamt für Raumentwicklung

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