Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9074 Widersprechende Flint Group Germany GmbH, Sieglestrasse 25, DE-70469 Stuttgart, IR-Marke Nr. 925 121 «Novasens» gegen Widerspruchsgegnerin GROUPE NOVASEP, Site Eiffel, Boulevard de la Moselle, F-54340 POMPEY, IR-Marke Nr. 916 585 «NOVASEP».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Februar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

26. Februar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0542

1261