Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Thun, Aufstellen einer Baracke in der Sprenggrube Allmend vom 26. Juni 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 22. Juni 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Aufstellen einer Baracke in der Sprenggrube Allmend auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Juli 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2009-1583