Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. März 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Indoxacarb 30 %
Formulierungstyp:
WG Wasserdispergierbares Granulat
2. Handelsprodukte Budget Indoxacarb
Schweizerische Zulassungsnummer: F-4283 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2060103 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrotrade B.V.
Realchemie Indoxacarb
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4422 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024629-00/012 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau: Kernobst
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Apfelwickler, Kleiner Fruchtwickler, Schalenwickler
Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Anwendung: Vor oder nach der Blüte (BBCH 5772) Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Anwendung: Juli, August
1, 2
Kernobst, Kirsche, Zwetschge
Frostspanner, Obstbaumeulen, Schalenwickler
Zwetschge
Pflaumenwickler [2. Generation]
1
1, 2
1, 2, 3
SR 916.161
2009-0448
1299
Anwendungsgebiet
Weinbau: allg.
allg.
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Traubenwickler [2. Generation] Nebenwirkung: Grüne Rebzikade Erdraupen, Rhombenspanner
Konzentration: 0.0125 % Aufwandmenge: 150 g/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3
allg.
Grüne Rebzikade, Traubenwickler [1. Generation]
allg.
Springwurm
Gemüsebau: Blumenkohl, Broccoli, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing) Zuckermais
Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 100 g/ha Anwendung: Stadium BD (BBCH 0310) Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 125 g/ha Anwendung: Stadium H (BBCH 5559) Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 100125 g/ha Anwendung: Stadium EH (BBCH 1255)
Grosser Kohlweissling, Kleiner Kohlweissling, Kohleule, Kohlschabe
Aufwandmenge: 85 g/ha Wartefrist: 2 Woche(n)
Maiszünsler
Aufwandmenge: 0.125 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
4, 5
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.
2 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in dieser Kultur.
3 = Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 1014 Tagen gegen diese Schaderreger.
4 = Maximal 1 Behandlung.
5 = Anwendungszeitpunkt: ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienst.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. März 2009
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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