Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. März 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Indoxacarb 30 %

Formulierungstyp:

WG Wasserdispergierbares Granulat

2. Handelsprodukte Budget Indoxacarb

Schweizerische Zulassungsnummer: F-4283 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2060103 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrotrade B.V.

Realchemie Indoxacarb

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4422 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024629-00/012 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau: Kernobst

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Apfelwickler, Kleiner Fruchtwickler, Schalenwickler

Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Anwendung: Vor oder nach der Blüte (BBCH 57­72) Konzentration: 0.017 % Aufwandmenge: 270 g/ha Anwendung: Juli, August

1, 2

Kernobst, Kirsche, Zwetschge

Frostspanner, Obstbaumeulen, Schalenwickler

Zwetschge

Pflaumenwickler [2. Generation]

1

1, 2

1, 2, 3

SR 916.161

2009-0448

1299

Anwendungsgebiet

Weinbau: allg.

allg.

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Traubenwickler [2. Generation] Nebenwirkung: Grüne Rebzikade Erdraupen, Rhombenspanner

Konzentration: 0.0125 % Aufwandmenge: 150 g/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

2, 3

allg.

Grüne Rebzikade, Traubenwickler [1. Generation]

allg.

Springwurm

Gemüsebau: Blumenkohl, Broccoli, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing) Zuckermais

Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 100 g/ha Anwendung: Stadium B­D (BBCH 03­10) Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 125 g/ha Anwendung: Stadium H (BBCH 55­59) Konzentration: 0.0125 % 2 Aufwandmenge: 100­125 g/ha Anwendung: Stadium E­H (BBCH 12­55)

Grosser Kohlweissling, Kleiner Kohlweissling, Kohleule, Kohlschabe

Aufwandmenge: 85 g/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

Maiszünsler

Aufwandmenge: 0.125 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

4, 5

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

2 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in dieser Kultur.

3 = Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10­14 Tagen gegen diese Schaderreger.

4 = Maximal 1 Behandlung.

5 = Anwendungszeitpunkt: ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienst.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

10. März 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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