Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9475 Widersprechende Rivella International AG, Industrieweg 14, CH-4852 Rothrist, CH-Marke Nr. 316 432 «Passaia» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 939 063 «PATAYA» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. März 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 9475 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

23. März 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2284

2009-0825