Fernmeldegesetz

Veröffentlichung von definitiv zugeteilten Auswahlcodes Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation die definitiv zugeteilten Auswahlcodes (Carrier Selection Codes, CSC) wie folgt: CSC

Inhaberin

10864

Newvas Holding SA, via Serafino Balestra 12, 6901 Lugano

Eine vollständige Liste mit den zugeteilten CSC kann auf der Internetseite http://www.eofcom.ch abgerufen werden.

Gemäss Artikel 10 Absatz 4 der oben erwähnten Verordnung müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die verpflichtet sind, die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen zu garantieren, die Auswahlcodes spätestens 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Betrieb nehmen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Olivier Girard Tel. 032 327 55 75

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SR 784.101.112

2009-1743

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