Richtplan des Kantons Schwyz Genehmigung der Anpassung 08 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 18. Dezember 2008 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 10. Dezember 2008 werden die Richtplananpassungen der Regionen Höfe, March und erster Teil Rigi-Mythen unter Vorbehalt der Ziffern 2­5 genehmigt.

2.

Koordinationsblätter RH-2 und RM-2: Der Kanton wird eingeladen, innerhalb von drei Jahren den raumplanerischen Grundanliegen angepasste Abstimmungsanweisungen zu den Neueinzonungen einzureichen. Dabei sind auch weiterführende Regelungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von neuen Bauzonen und der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr zu prüfen.

3.

Koordinationsblatt B-2.2 Absatz 2 lautet wie folgt: «2 Speziallandwirtschaftszonen (Art. 16a Abs. 3 RPG): Die im Richtplan bezeichneten Gebiete eignen sich nicht für Speziallandwirtschaftszonen. Der Regierungsrat wird Richtlinien zur Bezeichnung kommunaler Zonen für die Speziallandwirtschaft im Richtplan festlegen müssen, wenn er die Ausscheidung solcher Zonen zulassen will».

4.

Koordinationsblatt RH-10, Umfahrung Pfäffikon: Wird als Zwischenergebnis genehmigt. Der Sachtitel «Grundsätze» wird durch «Grundsätze gemäss aktuellem Planungsstand» ersetzt.

5.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der nächsten Anpassung des Richtplans folgende Punkte zu behandeln und Festlegungen zu treffen, soweit sich diese nicht mit einer allfälligen Genehmigung des Richtplans Rigi-Mythen (2. Teil) erübrigen: ­ Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende: Berücksichtigung der Anliegen der Fahrenden und Sicherung eines Standplatzes auf Stufe Richtplan.

­ BLN-Gebiete: Für die Aufwertung der BLN sind Voraussetzungen zu schaffen oder es ist zumindest aufzuzeigen, wie die Ziele unterstützt werden können.

­ Grundwasserschutz: Die Thematik ist im Richtplan zu behandeln.

Erwartet werden Grundsätze und entsprechende Abstimmungsanweisungen.

­ Störfallvorsorge: Umsetzung im Sinne der Empfehlungen des Bundes.

2009-0212

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Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 14, Postfach 1186, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 20 85

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Telefon 031 322 40 58

10. Februar 2009

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Bundesamt für Raumentwicklung