Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Der Liquidationsgewinn (stille Reserven) von selbständig erwerbenden Personen soll nicht mehr mit dem übrigen Einkommen, sondern davon getrennt (privilegiert) besteuert werden, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird.
Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
7. Juli 2009
2009-1609
Bundeskanzlei
5073