Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Die Richtlinie des Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie) stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998. Die Änderungen tangieren die Bereiche Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, Ausschaffung und Zwangsmassnahmen. Insbesondere muss die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt werden. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten nach Artikel 79 AuG. Nach geltendem Recht beträgt die Maximaldauer aller Haftarten 24 Monate. Neu wird die Haft noch bis zu einer Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden können.

Vernehmlassungsfrist: 5. September 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 93 78, Fax 031 324 80 47, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Juni 2009

2009-1381

Bundeskanzlei

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