Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Am 16. Dezember 2016 wurde das Ausländergesetz (13.030; Integrationsvorlage) geändert. Nun werden Anpassungen der entsprechenden Verordnungen notwendig.

Da die Integrationsvorlage teilweise aufwendige Umsetzungsarbeiten erfordert, wird sie in zwei Gesetzespakete aufgeteilt, die vom Bundesrat gestaffelt in Kraft gesetzt werden. Das vorliegende erste Paket befasst sich mit der Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, die es Personen aus dem Asylbereich erleichtern soll, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem sind Änderungen im Hinblick auf die kantonalen Integrationsprogramme 2018­2021 vorgesehen.

Datum der Eröffnung: 26. April 2017 Vernehmlassungsfrist: 16. August 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 465 48 12, Fax 058 465 97 56, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Mai 2017

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Bundeskanzlei

2017-1102