Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Steffisburg, Waffenplatz Thun, Areal Schwäbis; Container-Stützpunkt Mitwirkung und Anhörung vom 7. November 2017 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen ­ Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ­ Bericht Variantenstudium Dieses Projekt ersetzt dasjenige gemäss Projektauflage vom 30. August bis 29. September 2016. Das bisherige Verfahren wird aufgehoben. Damit werden auch die bisher eingereichten Einsprachen und Mitwirkungseingaben gegenstandslos.

Diese wurden bei der Erarbeitung des neuen Projekts berücksichtigt.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Steffisburg schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

2017-2987

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Steffisburg vom 7. November bis 7. Dezember 2017 eingesehen werden.

6905

BBl 2017

Einsprache:

7. November 2017

6906

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 7. Dezember 2017, bei der Gemeinde Steffisburg zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport