Geschäftsreglement des Nationalrates

Entwurf

(GRN) (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes) Änderung vom ...

Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 23. April 20201 beschliesst: I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20032 wird wie folgt geändert: Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnittes Art. 24a

Ratsunterlagen

Die Ratsunterlagen werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt. Während der Ratssitzung werden ausser Wahlzetteln keine Unterlagen ausgeteilt.

Art. 25

Einreichung

Ein Ratsmitglied oder eine Fraktion kann eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss während der Session per E-Mail beim Zentralen Sekretariat einreichen.

Minderheit (Glättli, Andrey, Kälin) [siehe Art. 28b und Ziffer II]: Art. 28a zweiter Satz ... Bei Motionen und Postulaten, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder mit damit zusammenhängenden Gesetzgebungen und Notverordnungen stehen, findet die Behandlung spätestens in der nächsten Session statt, unabhängig ob dies eine ausserordentliche oder eine ordentliche Session ist.

1

1 2

BBl 2020 4305 SR 171.13

2020-1249

4311

Geschäftsreglement des Nationalrates (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes)

BBl 2020

Minderheit (Glättli, Andrey, Kälin) [siehe Art. 28a und Ziffer II]: Art. 28b Abs. 1 zweiter Satz, 2 zweiter Satz und 3 zweiter Satz ... Bei Parlamentarischen Initiativen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder mit damit zusammenhängenden Gesetzgebungen und Notverordnungen stehen, entscheidet die zuständige Kommission an ihrer nächsten Sitzung, ob sie der parlamentarischen Initiative Folge gibt.

1

... Eine parlamentarische Initiative, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder mit damit zusammenhängenden Gesetzgebungen und Notverordnungen steht und zu welcher die Kommission dem Rat Folge zu geben beantragt, wird in der nachsten Session behandelt, unabhangig davon, ob dies eine ausserordentliche oder eine ordentliche Session ist.

2

... Eine parlamentarische Initiative, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder mit damit zusammenhangenden Gesetzgebungen und Notverordnungen steht, welcher der Standerat Folge gegeben hat, wird spatestens in der nachsten Session behandelt, unabhangig ob dies eine ausserordentliche oder eine ordentliche Session ist.

3

Art. 29 Abs. 1bis Wer eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss mitunterzeichnet, teilt dies per E-Mail dem Zentralen Sekretariat mit. Dies ist bis am nächsten Sitzungstag nach der Einreichung möglich.

1bis

Art. 31 Abs. 2, 3 und 4bis Die Fragen sind knapp gefasst und ohne Begründung bis zum Mittag des der Fragestunde vorangehenden Mittwochs vor Schluss der Ratssitzung per E-Mail beim Zentralen Sekretariat einzureichen.

2

Die Ratsmitglieder erhalten vor Sitzungsbeginn alle Fragen elektronisch; sie werden nicht vorgetragen.

3

Wenn die Fragestellerin oder der Fragesteller gemäss Artikel 57 Absatz 4 Buchstabe e entschuldigt ist, antwortet der Bundesrat schriftlich.

4bis

Art. 40

Absenzen

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der Bundesversammlung führt an jedem Sessionstag eine Präsenzliste.

1

2

Die Ratsmitglieder teilen der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär per EMail möglichst vor der Sitzung mit, wenn sie an der Teilnahme verhindert sind.

Art. 41 Abs. 2 Aufgehoben

4312

Geschäftsreglement des Nationalrates (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes)

BBl 2020

Art. 50 Abs. 1 und 2 Ein Antrag ist per E-Mail beim Ratssekretariat vor der Beratung des betreffenden Beratungsgegenstandes einzureichen.

1

Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Frist für die Einreichung der Anträge setzen.

2

Art. 56 Abs. 4 Jedes Ratsmitglied stimmt in der Regel an seinem Platz im Ratssaal mit dem elektronischen Abstimmungssystem ab.

4

Art. 57 Abs. 1 Das elektronische Abstimmungssystem zählt und speichert die abgegebenen Stimmen bei jeder Abstimmung.

1

Art. 58

Ausnahmen von der elektronischen Stimmabgabe

Bei Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage erfolgt die Stimmabgabe durch Aufstehen.

1

Wer eine Stimmabgabe unter Namensaufruf verlangt, meldet dies per E-Mail dem Ratssekretariat. Wird das Anliegen von 75 Ratsmitgliedern unterstützt, erfolgt die Abstimmung unter Namensaufruf.

2

Art. 58a

Stimmabgabe durch Aufstehen

Bei der Stimmabgabe durch Aufstehen kann auf das Zählen der Stimmen verzichtet werden, wenn das Ergebnis einer Abstimmung offensichtlich ist.

1

2

Die Stimmenzahlen und die Enthaltungen sind in jedem Fall zu ermitteln bei: a.

Gesamtabstimmungen;

b.

Abstimmungen über einen Einigungsantrag;

c.

Abstimmungen, bei denen die Zustimmung der Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung erforderlich ist;

d.

Schlussabstimmungen.

II Dieses Reglement tritt mit Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft und gilt, bis der Nationalrat wieder im Parlamentsgebäude tagt. Danach sind alle darin enthaltenen Einfügungen, Aufhebungen oder Änderungen hinfällig.

4313

Geschäftsreglement des Nationalrates (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes)

BBl 2020

Minderheit (Glättli, Andrey, Kälin) [siehe Art. 28a und 28b]: Ziff. II dritter Satz ... Die Änderungen von Art. 28a Abs 1 und Art. 28b Abs. 1, 2 und 3 gelten bis zum Ende der ersten Session nach Ablauf der Gültigkeit sämtlicher Notverordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und werden danach hinfällig.

4314