Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Das Gesetz wurde totalrevidiert um sicherzustellen, dass sich sämtliche Bearbeitungen von besonders schützenswerten Personendaten innerhalb des EDA auf eine formell-gesetzliche Grundlage stützen und damit den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) genügen.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDA, Direktion für Ressourcen, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern, Telefon 058 467 89 50, Fax 058 462 12 12, Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juli 2017

2017-1787

Bundeskanzlei

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