Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll das bestehende und geplante präventive Instrumentarium der Polizei ausserhalb eines Strafverfahrens ergänzen, also vor der Einleitung eines Strafverfahrens oder nach dem Vollzug von Haftstrafen. Das Gesetz versteht sich ergänzend zu den Massnahmen, die der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung von Radikalisierung und Gewaltextremismus von Strafen vorsieht. Die vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen zweierlei Zwecke: als gefährlich beurteilte Personen sollen an einer Reise in Konfliktgebiete gehindert und zudem von ihrem kriminogenen Umfeld ferngehalten werden.

Datum der Eröffnung: 8. Dezember 2017 Vernehmlassungsfrist: 28. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 058 464 05 86, www.fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Dezember 2017

2017-3412

Bundeskanzlei

7875