Plangenehmigung im Asylbereich inkl. Rodungsbewilligung betreffend den Neubau eines Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex (GE) vom 16. März 2020

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 29. März 2019 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Neubau eines Bundesasylzentrums inkl. Rodung in der Gemeinde Grand-Saconnex unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wurde den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist in der Verfahrenssprache während der Beschwerdefrist im Internet einsehbar unter der Adresse www.ejpd.admin.ch > Aktuell > Informationen oder kann beim Generalsekretariat EJPD, Bundeshaus West, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

24. März 2020

1

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

2020-0777

2463