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# S T #

Konkurrenz- und Stellen -Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bundesrätlichem Beschlüsse soll zur Beschaffung von Entwürfen für ein in Lausanne zu erstellendes Postgebäude unter den schweizerischen und den in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein Wettbewerb veranstaltet werden, zufolgedessen hiermit zur Beteiligung an demselben eingeladen wird.

Über alles weitere giebt das Programm, welches von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern gratis zu beziehen ist, die notwendige Auskunft.

B e r n , den 22. September 1894.

Schweiz. Departement des Innern.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Steinhauerarbeiten für das Postgebäude in ZUrich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn S c h m i d - K e r e z , Bahnhofstraße 14, in Zürich, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter, der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 28. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 15. September 1894.

Die Direktion der eidg. Banten.

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Ausschreibung von erledigten Stellen, Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a i r o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger in Lausanne.

Ì Anmeldung bis zum 9. Oktober 2) Posthalter und Briefträger in [ }:894 bei der Kreispostdirektion in Rossinière (Waadt).

) Lausanne.

3) Posteommis in Neuenburg. Anmeldung bis 2um 9. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

4) Posteommis in Zürich. Anmeldung bis zum 9. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Zwei Briefträger in Pfäffikon (Schwyz). Anmeldung bis zum 9. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Genf. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 6. Oktober 1894 beim Chef des Telegraphenbureaus in Genf.

7) Telegraphist und Telephonchef in Bex (Waadt). Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873 für den Telegraphendienst und Entschädigung für den Telephondienst gemäß Bundesratsbeschluß vom 21. Juli 1891. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist in Villars sur Ollon (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depesohenprovision. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Posthalter in Coppet (Waadt). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posteommis in Cbaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Posthalter und Briefträger in Znnzgen (Baselland). Anmeldung ois zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postablagehalter und Briefträger in Stilli (Aargau). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Postoommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 2. Oktober 6) Posthalter nnd Briefträger in Ober- [ J,8.9? ,bei der Kreispostdirektion in Stammheim (Zürich).

J Zurich 7) Packer und Bureaudiener in Locamo. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

416 8) Telegraphist in Trubschachen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Dübendorf (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Stammheim (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist in Semione (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

-Aoizeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe hezogen werden :

Handbach für die schweizerischen Civilstandsbeaniten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. S.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das (Hvilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen 'Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux auf» beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepai-tement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

.JVs 39.

Bern, den 26. September 4894.

III. Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(89/94) Plakattarif der Schweiz. Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillete, vom 45. Mai 4894. Änderungen.

Mit 10. Oktober 1894 wird das unter Nr. 378 im Publikationsorgan Nr. 27, vom 4. Juli 1894, genannte Rundfahrtbillet Serie D 20 abgeändert in Lenzburg-Baden via Éuppersweil und zurück von Baden-Oberstadt über Meilingen -oder umgekehrt. Die Taxen dieses Rundfahrtbillets reduzieren sich infolgedessen um 35 Cts. in II. und 25 Cts. in III. Klasse.

' Gleichzeitig werden auch die Taxen des Rundfahrtbillets E 37 um 25 Cts.

in II. und 20 Cts. in III. Klasse reduziert.

Zürich, den 20. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

556.

·557. (39/9*) Interner Tarif für die Regionalbahn Neuchatel-Cortaillod-Boudry, vom 4. Oktober 4893. Nachtrag 1.

Unter Bezugnahme auf die Einriickung im Publikationsorgan Nr. 29/94 bringen wir dem Publikum zur Kenntnis, daß ein Nachtrag I zum obgenannten Tarif mit dem 15. Oktober 1894 in Kraft treten wird; derselbe enthält neue Personentaxen unter Aufhebung der bisherigen.

Neuenburg, den 25. September 1894.

Direktion der Neuenbnrger Jurabahn.

291

558. C 89 /o4) Personen- und Gepäcktarif N 0 B und Bötzbergbahn --- S 0 B, vom i. Juni Ì891. Ergänzung.

Mit 10. Oktober 1894 treten für den Verkehr von Pfäffikon (Zürich) nach Pfäffikon (Schwyz) folgende Taxen in Kraft: Einfache Fahrt.

Hin- und Rückfahrt.

Gepäck ro

i. IL ni.

i. IL m.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4

kg Fr.

3. 30 2. 40 1. 70 5. 15 3. 65 2. 65 1. 60 Die Gültigkeitsdauer beträgt einen Tag für die Billete einfacher Fahrt und zwei Tage für die Hin- und ßückfahrtshillete.

Zürich, den 22. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

559. (39/94) Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr der Stationen der Linie ZürichStadelhofen -- Rapperswil unter sich und mit Nordostbahnstationen via Rapperswil, vom Ì5. März Ì894. Neuausgabe.

Auf den 1. Oktober 1894, den Zeitpunkt der Eröffnung der Strecke Zürich (Hauptbahnhof) -- Zürich-Stadelhofen, tritt für den Personen-, Gepäck- und Expreßgntverkehr der Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn unter sich, sowie mit den übrigen Nordostbahnstationen ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der obige Tarif aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 24. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

560. (39/94) Personen- und Gepäcktarif Elsaß-Lothringen -- Schweiz, vom i. Januar Ì890. Änderung.

Mit 1. Dezember 1894 treten im Verkehr Interlaken -- Metz, Mülhausen und Straßburg neue Personen- und Gepäcktaxen in Kraft. Soweit Erhöhungen eintreten (I. Klasse) bleiben die bisherigen Taxen noch bis 31. Dezember 1894 in Kraft Basel, den 25. September 1894.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

292

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

561.

( 39 /94) Interner Gütertarif V S B, TB und W R B, vom i. Januar 4890. Nachtrag III.

Zum Tarif für den internen Verkehr der Vereinigten Schweizerbahnen, einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-ßahn, vom 1. Januar 1890, tritt mit 1. Oktober 1894, bezw. mit dem Tage der Eröffnung der Strecke Züricb-Stadelhofen-Zürich Hauptbahnhof, ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

St. Gallen, den 25. September 1894.

Direktion der Tereinigten Schweizerbalmen.

562.

( 89 /94) Gütertarif N OB -- V S B, vom i. November 4888.

Nachtrag VII.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (voraussichtlich 1. Oktober 1894) tritt zum Gütertarif N 0 B -- V S ß, vom 1. November 1888, ein Nachtrag VII in Kraft. Derselbe enthält Distanzen und Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, ferner neue Bemerkungen zum Haupttarif, neue Taxen zwischen Happerswil bis Kaltbrunn-Benken und den Stationen ßothkreuz, Gisikon, .Ebikon und Luzern, sowie einige weitere Tax- und Distanzänderungen.

Exemplare des Nachtrages können bei den beteiligten Verwaltungen zum Preise von l Fr. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 18. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

563. ( 89 /94) Provisorischer Gütertarif rechtsufrige Zürichseestationen -- Gotthardbahn. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 99 des Publikationsorgans Nr. 8, vom 21. Februar 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß der provisorische Tarif für den direkten Güterverkebr zwischen den Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrecbtikon einerseits und denjenigen der Gottbardbahn anderseits, gültig vom Tage der Betriebseröffnnng der Linie Zürich-Stadelhofen--ßapperswil an, auch nach Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn noch bis auf weitere Anzeige in Kraft verbleibt.

Zürich, den 22. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

293

564. (39/94) Gittertarif S C B -- N 0 B, V S B und R H B.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (l. Oktober 1894) tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Schweiz. Centvalbahn einerseits und denjenigen der Schweiz. Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburger- nndWald-Rüti-Bahn) und der Korschach-Heiden-ßergbahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

Durch denselben werden aufgehoben nnd ersetzt: a. die im Gütertarif N 0 B und V S B -- S C B und E B (Heft I), vom 1. Januar 1885, und in dessen Nachträgen I--VIII enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr N O B nnd V S B -- S C B ; 6. der Ansnahmetarif für Cernent in Säcken oder Fässern ab Luterbach nach Stationen der N O B und V S B , vom 1. September 1890.

Exemplare des neuen Tarifs können hei unserem Gütertarifbnreau und.

durch die beteiligten Stationen zum Preise von Fr. 2 bezogen werden.

Zürich, den 22. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

565. (39/94) Gütertarif NOB und VSB -- SCB und E B, vom i. Januar 1885. Teilweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Unter Bezugnahme auf die im Pnblikationsorgan Nr. 19, vom 9. Mai 1894, unter Ziffer 277, erlassene Bekanntmachung bringen wir zur Kenntnis, daß die im obgenannten Tarif enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich Toggenhnrger- und Wald-Eüti-Bahn) einerseits und der Emmenthalbahn anderseits noch bis 14. Oktober in Kraft verbleiben.

Zwrich, den 22. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

566. (89/943 Neuer Gütertarif E B -- NOB, VSB und R H B.

Mit 15. Oktober 1894 tritt ein neuer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der E B einerseits und denjenigen der N O B , V S B und der R H B anderseits in Kraft. Durch denselben werden die im bisherigen Gütertarif N O B nnd V S B -- S C B und E B, vom 1. Januar 1885, nnd in dessen Nachträgen enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr zwischen den Stationen der N O B und V S B einerseits und denjenigen der E B anderseits aufgehoben und ersetzt.

In dem neuen Tarif finden sich auch die neu eröffneten Stationen 'der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie diejenigen der Rorschach-Heiden-Bergbahn mit entsprechenden Distanzen und Taxen einbezogen.

Burgdorf, den 25. September 1894.

Direktion der Emmenthalbahn.

294

567. (89/9i) Ausnahmetarif AV. 44 für den Transport von Düngemitteln, vom i. Februar 1894. Ergänzung.

Das Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes Nr. 14 für Düngemittel, vom.

1. Februar 1894, wird mit Gültigkeit vom 10. Oktober 1894 durch Aufnahme des Artikels ,,kalziniertes Düngesalz" ergänzt.

St. Gallen, den 25. September 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbalmverbandes.

568. ( 89 /94) Temporärer Exporttarif für Obst.

Der letztes Jahr gültig gewesene temporäre Exporttarif für frisches Obst wird mit sofortiger Gültigkeit auch für das laufende Jahr in Wirksamkeit gesetzt.

Exemplare der neuen Auflage können bei den beteiligten Verwaltungen und auf den Stationen zum Preise von 20 Cts. per Exemplar bezogen werden.

St. Gallen, den 24. September 1894.

Direktion der "Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des schioeiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(39/»4) Heft 2 der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife, vom 1. Oktober 1894. Berichtigungsblatt.

Zu obgenanntem Tarif gelangt mit 15. Oktober 1894 ein Bericntigungsblatt zur Ausgabe, enthaltend berichtigte Frachtsätze für Mehltransporte ab einigen bei Budapest gelegenen Stationen der k. t. Südbahngesellschaft.

Zürich, den 22. September 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

569.

570. (39/94) Anhang zum Teil III, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Änderungen.

Die in dem ao 1. September 1894 gültigen Anhang zum Heft 2 der österreichisch-nngarisch-schweizerischen Gretreidetarife, vom 1. September 1893, enthaltenen Kursdifferenzen für die Stationen Batajnica, Beska, India, Karlócza, O Pazüa, Petervârâd, üj Pazüa und Zimony werden mit 10. Oktober .1894 aufgehoben.

Auf den gleichen Termin wird die Station 0 Buda-Filatorigat im genannten Anhang mit den Kursdifferenzen von 2 Cts., bezw. l Pf., aufgenommen.

Zürich, den 22. Septemher 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

295

571. (39/94) Bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischer tarif Teil II, vom i. Juli 1891. Nachtrag II.

Güter-

Auf 1. Oktober 1894 wird ein Nachtrag II zum bayerisch-scaweizerischelsäßisch-südbadischen Gütertarif Teil U , vom 1. Juli 1891, ausgegeben.

Derselbe enthält Ergänzungen und Berichtigungen des Haupttarifs und kann zum Preise von 25 Cts. bei den Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz, sowie bei unserem Tarifbureau bezogen werden.

Zürich, den 25. September 1894.

Direktion der Schwel/. Nordostbahn.

572. (39/94) Teil II, Heft 1, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Mai 1891. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird in das vorbezeichnete Tarifheft folgender neue Erachtsatz des Ausnahmetarifs Nr. 8 für Brennholz etc. aufgenommen i Thiergarten-Sitterthal 70 Cts. pro 100 kg.

Zürich, den 19. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

573. (39/94) Teil II, Heft H G, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1887. Nachtrag X.

Transittarif für Getreide, Baumwolle etc. Mannheim etc. -- Ostschweiz, vom 1. März 1887. Nachtrag III.

Mit 15. Oktober 1894 treten obgenannte Nachträge in Kraft, enthaltend Taxen für Petroleum ab Ludwigshafen nach Stationen der Nordostbahn und der Tößthalbahu, ferner Frachtsätze zwischen Ludwigshafen, Mannheim und Mannheim-Neckarvorstadt einerseits und Stationen der Sihlthalbahn anderseits.

Exemplare der Nachträge können vom 10. Oktober an bei unsern Stationen und dem Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 25. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

574-. (39/94) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. September 1891. Nachtrag III.

Am 15. Oktober 1894 tritt znm obgeaannten Gütertarif der Nachtrag III in Kraft.

Derselbe enthält nebst einigen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes einen neuen Ausnahmetarif Nr. 32 für vegetabilische Öle.

Bern, den 25. September 1894.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

296

Rückvergütungen.

8tf

575. ( /9<0 Transporte von Musikdosen Yverdon -- Basel transit (Havre und Boulogne).

Die gemäß Position 8 des Publikationsorgans Nr. l, vom 3. Januar 1894, gewährten ermäßigten Frachtsätze für Musikdosen von Tverdon nach Basel (per Havre und Boulogne) treten auf 31. Dezember 1894 außer Kraft.

Bern, den 18. September 1894.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

576. (39/94) Anhang- zum Teil III, Heft 2, der österreicTiisch-ungarisch-französischen Getreidetarife. Änderungen.

Die im Anhang zum Heft 2 der österreichisch-ungarisch-französischen Q-etreidetarife, vom 1. September 1894, enthaltenen Kursdifferenzen für die Stationen Batajnica, Beska, India, Karlócza, 0 Pazüa, Petervàràd, Uj Pazùa und Zimony werden mit ÌO. Oktober 1894 aufgehoben. Dagegen wird die Station 0 ßuda-Filatorigat mit der Kursdifferenz von 20 Cts. pro Tonne in ·den Anhang aufgenommen.

Zürich, den 22. September 1894.

, Namens der Verbandsverwaltitngen : Direktion der Schweiz. Sordostbatut.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

577.

(89/94) Badisch-bayerischer Gütertarif.

Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom I. Oktober 1894 wird zum badisch-bayerischen Gütertarif der Nachtrag IV ausgegeben. Durch denselben werden u. a. die badischen Stationen Hilpertsau und "Weisenbach, sowie eine Anzahl bayerischer Staats- und Lokalbahnstationen in den direkten Verkehr einbezogen.

Der Nachtrag kann durch unser Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen ^werden.

Karlsruhe, den 17. September 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

297

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 13. September 1894: Provisorische Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr der Stationen -der rechtsufrigen XürichBeebahn unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Nordostbahnstationen.

Genehmigt am 22. September 1894: 1. Nachtrag 111 zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-EomontBahn, der Traversthalbahn, der Neuenburger Jnrabahn, der Schweiz. Centralbahn, der Aarg. Südbahn, der Bödelibahn, der Tbunerseebahn, der LangenthalHuttwil-Babn und der Schweiz. Seethalbahn anderseits, enthaltend in Hauptsache einen neuen Ausnahmetarif Nr. 32 für vegetabilische Öle, sowie verschiedene kleinere Ergänzungen und Änderungen.

2. Heft VI der Tarife für den direkten Güterverkehr der Emmenthalbahn im Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Eütibahn), sowie der Rorscbach-Heiden-Bergbahn.

3. Neuauflage des schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten nnd ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg.

4. Wiedereinführung des temporären Exporttarifes für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von frischen Äpfeln und Birnen, unverpackt 'oder in Säcken verpackt, in Wagenladungen von 1ÜOOO kg. ab schweizerischen Stationen nach Buchs transit, St. Margrethen transit, Rorschach transit, Romanshorn transit, Konstanz transit, Singen transit, Schaffhausen transit, Waldshut transit, Basel S C B transit, Basel bad. Bahnhof transit, Delle transit, Locle transit, Vallorbes transit, Genf transit und Bouveret transit mit Gültigkeit vom 24. September bis 31. Dezember 1894.

Genehmigt am 24. September 1894: 1. Neue Personen- und Gepäektaxen für die Relationen Intei'laken -- Metz, Mülhansen und Straßburg.

2. Nachtrag III zum internen Gütertarif der Vereinigten Schweizerbahnen, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif, sowie verschiedene 'Tax- und Distanzänderungen, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 25. September 1894: 1. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Reisenden, Gepäck und Gütern im internen Verkehr der
Kegionalbahn Neuchâtel-CortaillodBoudry, enthaltend neue Personen- und Abonnementstaxen, unter Vorbehalt.

2. Nachtrag II zu Teil II des Tarifs für die direkte Güterbeförderung im bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischen Verkehr zwischen Basel, Konstanz, Schaffhansen und Singen einerseits und Stationen der bayerischen .Staatseisenbahnen anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

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3. Nachtrag X zum Heft II G, Teil II, der südwestdentsch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr Frankfurt a. M., Frankfurt a. M.-Sachsenhansen, Gustavsburg, Kastei, Ludwigshafen a. Eh., Mainz Centralbahnhof, Mannheim bad. B. und Mannheim-Neckarvorstadt -- Schweiz. Nordostbahn [einschließlich Bötzbergbahn], Tößthalbahn und Sihlthalbahn).

4. Nachtrag III zum Transittarif für Getreide, Baumwolle etc. Mannheim, Ludwigshafen a. Rh., Frankfurt a. M., Frankfurt a. M.-Sachsenhausen, Kastei, Mainz und Gustavsburg -- Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn), Vereinigte Schweizerbahnen (einschließlich Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn), Tößthalbahn und Sihlthalbahn.

5. Aufnahme des Artikels ,,kalziniertes Düngesalz" in das Artikelverzeichnis des schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 14 für den Transport von Düngemitteln, vom 1. Februar 1894.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. September 1894, in Anwendung des Art. 6 des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Trausportanstalten vom 27. Juni 1890, beschlossen, es sei den Verwaltungen des Verbandes der schweizerischen Eisenbahnen betreffend die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im direkten Verkehr zu gestatten: 1. Die Entladung von Obst, neuem Wein (Sauser), Kartoffeln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Zeit vom 23. September bis Ende Oktober 1894 nötigenfalls auch an den Vormittagen der Sonntage vornehmen zu lassen.

2. Für die Abfuhr der mit Obst, neuem Wein (Sauser), Kartoffeln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen beladenen Wagen und für die Zufuhr von Leermaterial auf jeder Linie und in jeder Richtung, soweit ein wirkliches Bedürfnis vorhanden ist, je einen fakultativen Güterzug an diesen Sonntagen zur Ausführung zu bringen. Dabei hat es die Meinung, daß die Vorschriften des § 74 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, von dieser Schlußnahme in keiner Weise berührt werden sollen, und daß eine Verkürzung der den Bahnangestellten gesetzlich zustehenden Freisonntage nicht eintreten dürfe.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. September 1894 die Eröffnung des Betriebs der 5,4 km. langen elektrischen Straßenbahn Saconnex-,Champel, Linie der allgemeinen schweizerischen Tram waygesellschaft, auf den 22. September 1894 gestattet.

3. Das schweizerische Eisenbahndepartement hat der Abänderung der Namen der Centralbahnstationen ,,Thun Bahnhof in ,,Thun" und ,,Thun See" in ,,Scherzligen", sowie desjenigen der Nordostbahnstation ,,Gisikon" in ,,Gisikon-Root" seine Zustimmung erteilt.

299

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