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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für K r i e g s m a t e r i a l " franko bis zum 23. September einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Die Lieferungstermine beginnen im allgemeinen mit dem ]. März und schließen, besondere Vereinbarung vorbehalten, mit dem 30. November 1895.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S'p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Bisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen za Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

I. Gruppe.

14,000 13,000 1,400

Gewehrriemen.

Leibgurten.

Faschinenmessertaschen, einfache.

Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

Bajonettscheidentaschen.

Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

Patronenbandonlieres für Kavallerie.

Säbelkuppel für Kavallerie.

Sähelknppel für Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Tromçetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Tragriemen für Trommeln.

Pouriertaschen für Unherittene.

Fouriertaschen für Berittene.

Karabinerriemen.

Revolverfntterale mit Kiemen.

Lederne Schlaghänder.

Offiziers-Reitzeuge, 1. Qualität, komplett.

Vollständige Kavallerie-Reitzeuge mit Zäumung.

Artillerie-Unteroffiziers-Keitzeuge, komplett.

ßemontensättel.

Trainsättel von braunem Zengleder, nach Modell der Kavalleriesättel.

Englische Kummte mit Kummtrienien.

Paar Kummtgeschirre ans ungeschwärztem Zeugleder.

Paar Kummetgeschirre für Vorpferde aus ungeschwärztem Zeugleder.

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II. Gruppe.

-- 13,000 -- 500 500

---- -- --

20 60 250 -- 100 200

-- -- 200 200 100 200

* *

* * * * * * *

* * * * * * Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage, Muster und Zeichnung.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Modell.

Zeichnung vom August 1882 und Modell.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Zeichnung vom April 1894.

Zeichnung vom Mai 1894.

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Gruppe.

Bedarf.

II. Gruppe.

300 500 -- -- -- 100 200 5UO HOO 600 400 600 200 -- 250 50 -- -- -- -- 500 500 600 500 600 500 500 200 558

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III. Gruppe.

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Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Modell.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie. .

1t Ordonnanz vom24. April 1874 und Modell.

Pferdetornister aus schwarzem Vevdectleder.

Zeichnung und Modell.

Offizierskoffer mit Einsatz.

,, ohne ,, n Sattelkisten für Offiziers-JReitzeugc.

Vorschrift u. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Grundsitze, aufgespannt.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Karabinerholftern, Modell 1893.

Zeichnung vom April 1894.

Stallhalftera für Kavallerie.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Stallgurten.

n Übergurten.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Paar Packriemen.

rt Trainpeitschen.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Modell.

Unterknmmte.

Trompeterschnüre.

n Mnndstückschnüre.

n Schnüre für Eufhörner.

n Schlagband für Infanterie-Feldweibelsäbel.

n Muster und Vorschrift.

Braunmelierte .wollene Bivouacdecken.

,, ,, Lazarettdecken.

» Pferdedecken für Artillerie.

n ,, ,, Kavallerie.

T» Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Staublappen für Artillerie.

Ordonnanz vom 3. Februar 1&75.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Futtersäcke für Kavallerie.

D Ordonnanz Ober das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Futtersäcke für Artillerie.

Modell.

Muster.

Brotsäcke.

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Gruppe.

Bedarf.

III. Gruppe.

94 172

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IV. Gruppe.

·n n n t» « n

200

---- --

15,000 70

-- -- -- -- -- 35 -- -- -- -- 50 600 200 200

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^ Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Kaffee- und Salzsäcke.

Zwilchschürzen.

Blachen für Requisitionsfuhrwerke, 5,7m lang, 3m breit.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Säbel für berittene Mannschaft.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel, neues Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fouriere und -Spielleute.

Soldatenmesser, Modell 18! 0.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Cornets.

Bügel, kurze.

,, lange.

Baßtrompeten.

Althorn B (si h).

Barytons B.

Barytons B (Helikon).

Barytons Es.

Trommelsehäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenholz.

Striegel aus Stahlblech mit Hufräumer, für Kavallerie.

Striegel aus verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hnfräumer ans Stahl.

Muster.

n

Modell.

Ordonnanz und Modell.

n n n B

n

Ordonnanz u. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

! Modell 1884.

Modell 1886.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

\ Ordonnanz üher das Artilleriepferde/ putzzeug von 1876 und Modell.

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Gruppe.

Bedarf.

IV. Gruppe.

800

600 200

800 800 80 500

536 32 22

40 72 72 124 314 48 90 124

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt Zeichnung und Modell.

gewölbt).

Pferde bürsten für Kemonten, Modell 1884, Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt.

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferde- Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

putzzeuge.

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-PferdeOrdonnanz über das Artilleriepferdeputzzeuge.

putzzeug von 1876 und Modell.

Hufsalbbüchsen.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Schwämme.

Muster.

Fouriertaschen- Ausrüstungen.

Feldstecher (mittelst Auszug und Schraube verstellModell.

bar), mit Etui, Kiemen und Schnur.

Muster.

Bickel.

Schaufeln.

Fuchsschwanzsägen.

gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, aus Sch'warzblech Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

gefertigt und verzinnt.

Fleischbretter für Mannschaft.

,, ,, Offiziere.

runde Fleischbretter.

Vorlegschlösser.

Wasserkessel.

Äxte.

Schaumkellen.

Anrichtlöffel.

Holzkellen.

Fleischmesser.

Fleischgabeln.

Gruppe.

Bedarf.

IV. Gruppe.

16 6 32 22 316 316 34 4 22 4 72 18 400 400

1t

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·n n n n M

n

V. Gruppe.

n n it n rt

n n

n n

1000

500 -- -- 200 500

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Bratpfannen mit Deckel und 4 Einsteckfüßen.

Kaffeemühlen für Offiziere.

Kaffeemühlen für Mannschaft.

Kaffeekannen mit Seihsäckchen.

Tassen mit Untertassen aus Nickelblech.

Suppenteller.

große Blechbüchsen für Gewürz.

kleine ,, r, » Zuckerbüchsen, große, ovale.

,, kleine, gevierte.

Trichter.

Wiegenmesser.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

-- --

Paar Zugstrangen.

Paar Anstöße.

Fouragirstricke.

hänfene Schnür- Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Kevolverschnüre.

Gurtstücke zu Packgurten.

Leitseil-Handstücke.

lange Peitschen für Fahrer.

hänfene Gurtstücke zu Trainsattelgnrten.

Halfterstricke.

B e r n , den 28. August 1894.

Zeichnung vom April 1894.

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Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Zeichnung und Muster.

Muster.

1 Ordonnanz vom 27. März 1876, Zeich1 nung vom Dezember 1880 und Muster.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

/ Zeichnung vom Dezember 1878 und \ Supplement vom Januar 1880.

Technische -A-toteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

co tsP CD

330

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und F l e i s c h für die im Monat September nächsthin auf den Waffenplätzen B ü l a c h und W i n t e r t h u r stattfindenden Militärkurse werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantonskriegskommissariates in Zürich und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Hahhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot à 750 Gramm und für Fleisch à 320 Gramm die Portion berechnet) sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" versehen, bis zum 1. September 1894 der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 15. August 1894.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Lieferung von Steinkohlen.

£s wird hiermit die Lieferung von 70,000 Kilo Steinkohlen für die Heizung des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne, lieferbar während des Winters 1894/95, von Ende September 1894 an nach Begehren des Käufers, öffentlich ausgeschrieben. Offerten für diese Lieferung sind der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne bis 13. September nächsthin einzureichen.

L a u s a n n e , den 23. August 1894.

Schweiz. Bundesgerichtskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Bundesbeschluß vom 4. Juni 1894 kreierte Stelle eines Buchhalters bei der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis spätestens den 15. September nächsthin beim unterzeichneten Departement schriftlich anzumelden.

Besoldung bis auf Fr. 4000. Anfangsbesoldung Fr. 3400. Amtsantritt am 1. Oktober dieses Jahres.

B e r n , den 23. August 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

331

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Infanterie neu zu besetzen.

Besoldung im Maximum bis Fr. 4500.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 15. September 1894 schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

Diejenigen, welche sich bereits um die mit Termin bis 15. August ausgeschriebene Stelle eines Instruktors I. Klasse der Infanterie beworben haben, werden auch für obige Stelle als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 27. August 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich sind die Stellen zweier Assistenten fUr Maschinenzelchnen und Maschinenkonstruieren auf Anfang des nächsten Semesters, 15. Oktober 1894, neu zu besetzen. Für die eine Stelle wird im besondern ein hauptsächlich im Dampfmaschinenbau schon etwas erfahrener Maschinenkonstrukteur gesucht.

Bewerber um diese Stellen werden eingeladen, ihre Anmeldung unter Beilegung von Zeugnissen und einer Darstellung ihres Lebenslaufes bis 8. September 1894 an den Unterzeichneten einzureichen, der auf Verlangen nähere Auskunft erteilen wird.

Z ü r i c h , den 8. August 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie mren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

332 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbexbei der Ernennnng festgesetzt. Nähere Auskauft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelie.

1) Postcommiä in Genf.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

3) Postablagehalter, Briefträger und Ttnt« in Tip«wJ fT!prn\ üote m Liesbeig (Uein).

4) Paketträger und Bnreaudiener in Solothurn.

5) Postcommis in Flawil. Anmeldung Kreispostdirektion in St. Gallen.

| Anmeldung bis zum 11. Sept.

} *894,bei der Kreispostdirektion in J GenfÌ .

,, ,.

i-, o ^ Anmeldung bis zum 11. Sept.

l 1894 bd der f reisp08tdirektion in l Basel, J bis zum 11. September 1894 bei der

1) Briefkastenleerer in Genf. Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Montreux.

| Anmeldung bis zum 4. Sept.

,,. ,, . . . . .

/· 1894 bei der Kreispostdirektion in 3) Postcommis m Aigle.

J Lausanne.

4) Postbote in Bondry (Neuenbnrg). Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Neueuburg.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Zuchwil (Solothurn). Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Briefträger in Snrsee. Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Postpacker in Zürich 12 (Neu-* "» münster).

Anmeldung bis zum 4. bept.

,,. ,, ,.

j -n i , · f 1894 bei der Kreispostdirektion in 9) Bureaudiener und Postpacker in l y;:-:~\.

-ri i Komansnorn.

JI UU11LIÌ* 10) Posthalter und Briefträger in Sargans (St. Gallen). Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

11) Briefträger in Locamo. Anmeldung bis zum 4. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Beilin zona.

12) Telegraphist in Sargans (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depescnenprovision. Anmeldung bis zum 1. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

l

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbalindepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 35.

Bern, den 29. August 1894.

u. Eeglemente and Tarifvorsohriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

498.

(3B/94) Lieferfristsuschlag

auf der Gotthardbahn.

Mit Rücksicht auf die am 28. August 1894 stattfindenden Truppentransporte hat der hohe Bandesrat die Lieferfrist für die an diesem Tage auf der Gotthardbahn befindlichen Güter um 24 Stunden verlängert.

Luzern, den 25. August 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

499. ( 8B /94) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom i. Januar 1877. Suspendierung desselben anläßlich des Truppenzusammensuges pro 1894.

Aus Anlaß des diesjährigen Truppenzusammenzuges wird die Anwendung des Tarifes für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom 1. Januar 1877, während den Tagen vom 12. bis 15. September 1894 sowohl im internen als direkten Verkehr ab und nach den Stationen der Vereinigten Schweizer babnen, sowie im transit über dieselben suspendiert.

St. Gallen, den 27. August 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

259

B. Verkehr mit dem Auslande.

500.

(85/94) Direkte Gepäckabfertigung Luzern S C B -- Amiens, Boulogne etc.

Für die direkte Gepäckabfertigung von Luzern nach Amiens, Boulogne, Dover, Polkestone und London bei Vorweisung von gewöhnlichen und von kombinierten Cook- und Graze-Billeten Luzern-Dover, Luzern-Folkestone und Luzern-London sind besondere Frachtsätze zur Einführung gelangt. Dieselben können auf der Station Luzern · S C B in Erfahrung gebracht werden.

Bern, den 22. August 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

501.

(85/»4) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen.

Unter Bezugnahme auf unsere Mitteilung vom 19. Juni 1894 wird hiermit weiter bekannt gegeben, daß der einzelne geringfügig erhöhte Taxen enthaltende neue Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Händen zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen üher Lauterburg, Weißenburg, Saargemünd, Scheidt und Nennkirchen nicht schon am 1. September, sonderà erst am 1. Oktober 1894 in Geltung tritt.

Straßburg, den 16. August 1894.

(JeneraMirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringon.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

502.

85

( /94) Gütertarif E B -- Sihlthalbahn, vom i. April Ì893.

Nachtrag I.

Mit dem 1. Oktober 1894 tritt znm direkten Gütertarif Emmenthalbahn -- Sihlthalbahn, vom 1. April 1893, ein Nachtrag I in Kraft, durch welchen die im Publikationsorgan Nr. 26, vom 27. Juni 1894, unter Nr. 367, Ziffer 6, gekündigten Taxen ersetzt werden. Derselbe enthält auch neue Bemerkungen zum Haupttarif und einige sonstige Ergänzungen.

Burgdorf, den 9. August 1894.

Direktion der Emmenthalbahn.

260

C85/»*) Gütertarif J S, B R und R V T -- SiMthalbahn (XIV. Heft), vom i. Mai ÌS93. Nachtrag I.

503.

Zu obgenanntem Tarif tritt mit 1. Oktober 1894 ein Nachtrag I in Kraft.

Dadurch gelangen u. a. neue Eilguttaxen für den Verkehr mit sämtlichen Sihlthalbannstationen, geänderte Sätze der Wagenladungsklassen A und B, sowie Stückguttaxen für die Station Zürich-Gießhübel zur Einführung.

Bern, den 28. August 1894.

Direktion der Jura-Simp lo B-Bahn.

504. ( 8B /94) Ausnahmetarif Nr. i für Bier in Fässern, vom i. Dezember Ì89Ì. Nachtrag I.

Mit 1. Oktober 1894 tritt der Nachtrag I in Kraft, enthaltend: I. Änderungen in den Bemerkungen zum Haupttarif; II. neuer Anhang zum Haupttarif.

Basel, den 24. August 1894.

Direktorium der Schweiz. Centrulbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

505. ( /94) Provisorischer Ausnahmetarif für Sämereien Brunn -- Schweiz, vom 1. April -1886. Verlängerung der Gültigkeit.

85

Der gemäß unserer Kundmachung Nr. 319, in Nr. 22 des Publikationsorgans vom 30. Mai 1894, auf 31. August 1894 gekündete Ausnahmetarif für Sämereien von Brunn nach der Schweiz bleibt noch bis zur Einführung entsprechender neuer Taxen in Wirksamkeit.

Zürich, den 23. August 1894.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Sordostbahn.

506 (85/9<0 Teil H, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September i89i. Ergänzung.

Mit 15. September 18SI4 treten im bayerisch-schweizerischen Verkehr via Lindau tur den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. folgende Taxen in Kraft: Für Sendungen von Arlen-Rielasingen 5000 kg. 10000 kg.

nach und von Cts. pro 100 kg.

Bamberg 372 327 Pürth 327 286 Hof 458 403 Zürich, den 28. August 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

261

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

507. (85/94) Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrgeugen, Teil H, Heft 6 des badisch-hessischen Verkehrs. Nachtrag H.

Zum Heft 6 des badisch-hessischen Tier- etc. Verkehrs ist mit Gültigkeit vom 1. September 1894 der Nachtrag II erschienen. Derselbe enthält Entfernungen und Frachtsätze für die Stationen Boxberg-Wölchingen und Wachenheim-Mölsheim, sowie Ergänzungen des Haupttarifs. Exemplare des Nachtrags können durch Vermittlung der Verbandsstationen und hei unserem Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 20. August 1894.

Namens des Verbandes: Generaldire&tioii der grogsherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

508. (85/94) Deutsch-französischer Güteriarif: Teil H a, Nachtrag VI.

Teil II b, Nachtrag XL Mit Gültigkeit vom 1. September 1894 wird Nachtrag VI zu Teil II a und Nachtrag XI zu Teil II o des deutsch-französischen Gütertarifs ausgegeben. Exemplare dieser Nachträge können durch unser Grütortarifburean unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 23. August 1894.

Weneraldirektlon der grossherzo glich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. August 1894 : 1. Nachtrag VII zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Nordostbahn einerseits und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen einschließlich der Toggenburgerbahn und der Linie WaldRüti anderseits, vom 1. November 1888, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif, Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie verschiedene andere Tax- und Distanzänderungen.

2. Nachtrag 17 zum Heft l der Tarife für den direkten Güterverkehr der Schweizerischen Südostbahn mit der Schweizerischen Nordostbahn, einschließlich der Bötzbergbahn, vom 1. JDezemher 1891, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif, Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie verschiedene kleinere Änderungen und Ergänzungen.

-262

3. Nachtrag V zum Gütertarif für den Verkehr zwischen den Stationen der Aargauischen Südbahn und der Station Bremgarten einerseits und den Stationen der Schweizerischen Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenhurgerbahn und der Linie Wald-Rüti), der Rorschach-Heiden-Bergbann und der Tößthalbahn anderseits, vom 1. Juni 1890, enthaltend Ergänzungen der Bemerkungen zum Haupttarif, ..Frachtsätze für die rechtsufrige Zürichseebahn, sowie verschiedene kleinere Änderungen und Ergänzungen.

.

4. Frachtsätze für Güter aller Art in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. im Verkehr zwischen Arien-Rielasingen und den bayrischen Stationen Bamberg, Pürth und Hof.

5. Entwurf II zum Gütertarif für den internen Verkehr der Sihlthalbahn.

6. Nachtrag II zum Tarif für die direkte Beförderung von Gütern, Fahrzeugen und lebenden Tieren zwischen Basel badischer Bahnhof, loco und transit, sowie Waldshut einerseits und den Stationen der Gotthardbahn anderseits, enthaltend neue Vorbemerkungen zum Haupttarif, sowie verschiedene andere Änderungen und Ergänzungen.

7. Provisorischer Ausnahmetarif für die Beförderung von Eilgütern, ewöhnlichen, zwischen Wien K E B und Wien K F J B, Stationen der . k. öster. Staatseisenbahnen einerseits und Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie Stationen der Vereinigten Schweizer bahnen, der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der ßötzbergbahn), der Schweizerischen (Jentralbahn (einschließlich der Aargauischen Südhahn) und der Jura-Simplon-Bahn anderseits.

f

Genehmigt am 28. August 1894: Nachtrag I zum XIV. Heft des direkten Gütertarifes für den Verkehr zwischen der Sihlthalbahn einerseits und der Jura-Simplon-Bahn, der BulleRomont-Bahn und der Traversthalbahn anderseits, vom 1. Mai 1893, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der Gotthardbahn ist gemäß § 69, Alinea 2 des schweizerischen Trausportreglements anläßlich der am 28. August 1894 stattfindenden Truppentransporte eine Lieferfrislverlängerung von 24 Stunden für die an diesem Tage auf ihren Linien befindlichen Güter zugestanden worden.

263

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Bundesblatt

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Jahr

1894

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1894

Date Data Seite

324-332

Page Pagina Ref. No

10 016 735

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