1036
# S T #
Bundesgesetz betreffend
den s c h w e i z e r i s c h e n Zolltarif.
(Vom 10. April 1891.)
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 2. Mai 1890 ; in Ausführung der Artikel 28 und 29 der schweizerischen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874, beschließt: Art. 1. Die in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingehenden und die aus demselben ausgehenden Gegenstände werden, unter Vorbehalt der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Zollwesen, und soweit nicht Vertragstarife bestehen, nach folgendem Generaltarif verzollt:
1037
Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
Fr. Ep.
-A.. Einfuhr.
I. Abfalle nud Düngstoffe.
Abfälle der Eisenbearbeitung (Feil- und Drehspäne, etc.), der Glasfabrikation, der Wachsbereitung, von Seifensiedereien, von Färbereien; Scherben von Glas- und Thonwaaren; Hautabfälle, nur zur Leimbereitung tauglich (Leimleder) ; Schlempe ; Bückstände von ausgepressten Früchten, nicht anderweitig genannte; thierisches Blut, flüssig oder eingetrocknet; Hornspäne; Thierflechsen ; Klauen, Knochen ; Gekrätz, Asche und Schlacken von Edelmetallen; etc 2
Trauben- und Obsttrester (Traber); Weinhefe, flüssige
frei --.20
8
Kleie, Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Johannisbrod ; Malzkeime ; Abfallprodukte der Müllerei etc. für Viehfütterung; Kornrade
frei
Lumpen (Hadern) aller Art, mit Ausnahme der Dünglumpen; altes Tauwerk und andere zur Papierfabrikation taugliche Abfälle, Makulatur, etc. ; Lederschnitzel und Abfälle von gegerbten Häuten ; Schlackenwolle
-- .20
Düngstoffe : Stalldünger; Düngererde (Compost); Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde) ; Asche (Knochen-, Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugte ; Schlamm, Kehricht, etc.; Dünglumpen (wollene und halbwollene) ; Hornmehl, Ledermehl, sowie andere zum Zwecke der Düngerfabrikation dienliche Abfälle
frei
Guano; Phosphorite, Phosphate; Knochenmehl; etc.: nicht aufgeschlossen; ferner Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkalium, Kalidünger ; Staßfurter Abraumsalze; Abfallschwefelsäure . .
aufgeschlossen; ferner Kunstdünger
frei --.30
1038 Nr.
Waarengattung
II. Gheniikalien.
A. Apotheker- und Drogueriewaaren ; Parfilmerien.
Bphstoffe, vegetabilische und animalische, zu pharmazeutischem Gebrauch, wie: Beeren, Blätter, Blüthen, Früchte, Fruchtschalen , Hölzer , Krauter, Binden, Samen, Wurzeln u. a., soweit sie nicht unter Kat. V oder Nr. 244 fallen :
8 9 10
11
ganz, unzerkleinert, in rohem Zustande zerkleinert (gemahlen, zerstoßen, etc.)
Droguerien (Pflanzensäfte und -Extrakte, Alkaloide, chemische und andere Produkte), soweit sie nicht unter Nr. 16/20 fallen; Harze und Gummiharze zu pharmazeutischen Zwecken u n d f ü r Parfumerie . . . .
Mineralwasser, natürliches und künstliches, Quell- und Badesalze, auch mit Bezeichnung ihrer Gebrauchswirkung Pharmazeutische Präparate, wie z. B. Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Tinkturen, ätherische Oele und Essenzen, etc. :
12
in Engrospackung, d. h. theilungsfähig für den Detailverkauf
13
in Detailpackung Parfümerien und kosmetische Mittel:
14
in Engrospackung, d. h. theilungsfähig für den Detailverkauf
15
in Detailpackung B. Chemikalien fiir gewerblichen Gebrauch.
16
Hohe Hülfsstoffe, wie : Citronensaft ; Gummi ; Harze, rohe, und Colophonium; Pech; Salpeter, roh; Schwefel, roh und gereinigt; Theer, flüssig; Weinstein, roh; Weinhefe, trockene ; etc
1039
Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
Fr. Ep.
Zubereitete Hülfsstoffe: 17
Aetzkali, Aetznatron, Kali- und Natronlauge ; Alaun; arsenige Säure ; Baryt, schwefelsaurer (Schwerspath) ; Beinschwarz ; Chlorbaryum ; Chlorcalciura, rohes ; Chlorkalk ; Chlormagnesium ; Chlormangan ; Chromalaun; Eisenbeize; Gerbstoffextrakte, flüssige; Glätte; Kalk : holzessigsaurer, -- roher carbolsaurer, -- salzsaurer; Magnesia, schwefelsaure (Bittersalz); Natron, schwefelsaures (Glaubersalz); Salzsäure; Schwefelblüthen ; Schwefeleisen ; Schwefelnatrium ; Schwefelsäure ; Soda ; Thonerde : essigsaure, -- schwefelsaure ; Vitriol (Eisen-, Kupfer- und Zink-) ; Wasserglas . .
--.30
18
Anilin; Anilinverbindungen zur Farbenfabrikation; Arsensäure; Benzoesäure; Bittermandelöl, künstliches; Blei, essigsaures (Bleizucker) ; Bleioxyd, salpetersaures ; Bleisuperoxyd; Borax; Carbolsäure, rohe; Catechu; Chloraluminium, Chlorzink; Gallussäure; Gerbsäure; Gerbstoffextrakte, feste ; Glycerin ; Grünspan ; Holzessig, Essigsäure, rohe, mit brenzlichem Geruch; 'Holzgeist, roher ; Kali : blausaures gelbes, -- chlorsaures, -- chromsaures rothes ; Kalk, doppelt schwefligsaurer ; Kleesäure (Oxalsäure) ; Natronsalze, anderweitig nicht genannte ; Oleün (Oelsäure) ; Phtalsäure (Alizarinsäure) ; Pottasche ; Besorcin ; Eicinusöl zu technischen Zwecken ; Ehodansalz (Rhodankalium) ; Salicylsäure; Salmiak (Chlorammonium); Salmiakgeist; Salpeter, raffinirter ; Salpetersäure ; Sauerkleesalz ; Schwefeläther; Schwefelarsenik; Stearin; Terpentinöl; Tbonerdehydrat in Teig ; Thonerdenatron ; Türkischrothöl ; Zinkstaub ; Zinnsalze
19
Kohlensäure, flüssige
8.--
20
nicht besonders genannte
2. 1.20
21
Kartoffelmehl (fécule) Stärke (Amlung) aller Art, Dextrin; Stärkegummi:
22
in Engrospackung, d. h. offen in Fässern, Kisten, Säcken, etc
2.--
1040 Waarengattung
Nr.
Stärke (Amlung) aller Art, Dextrin, Stärkegummi: 23
in Detailpackung, d. h. in Schachteln, Paketen, etc.
24
Harze, gereinigte .'
25
Weingeist, Sprit, etc., denatnrirt
26
Pyrotechnische Präparate
27
Sprengmaterialien, Dynamit, etc., Sprengschnüre ; Munition für Handfeuerwaffen
28
Schießbaumwolle
29
Zündhölzer, Streichkerzchen und andere Zündmateiialien ; Zündschwamm
30
Wagenschmiere
31
Wichse Leim:
32
roh (Tischlerleim)
33
gereinigt (Gelatine) ; Fischleim C. Farbwaaren.
Farbstoffe :
34 35
36
mineralische und vegetabilische, nicht anderweitig genannte : roh.
gemahlen, geschlemmt, geraspelt, gepulvert, geschnitten, etc .
Orlean ; Orseille, präparirte ; Safflor ; Cochenille ; Indigo; etc Extrakte von Farbstoffen:
37
Krappextrakt und andere flüssige oder feste Extrakte von Farbstoffen; G-arancine ; künstliches Alizarin, trocken oder in Teig; Indigolösung
1041 Zollansatz per q.
Waarengattung
Nr.
Fr. Ep.
Farben, zulrereitete, trocken, in Teigform oder flüssig: Grundfarben : Kienruß und Mennige
.·
1. --
Bleiweiß und Zinkweiß: 89
nicht abgerieben,
4. --
40
abgerieben
7.--
41
42 43 44 45
. .
Chromgelb; Chromgrün; Mineralblau; Pariserblau; Smalte; Ultramarin
7. -
Künstliche Farben aus Steinkohlentheer und andere nicht genannte bunte Farben
20.--
Farben, zubereitete: in Schachteln, Flaschen, Muscheln, Töpfchen, Stengeln
80.--
Firnisse und Lacke aller Art, mit Ausnahme von Oelfirniß Oelfirniß
25.-- 10.--
III. Glas.
46
Dachglas und Glasziegel, Bodenplatten von Glas
7.--
47
Fensterglas : gewöhnliches (naturfarbiges)
8.--
48
49 50
gefärbtes, gemustertes, mattes
25.--
Hohlglas und Glaswaaren : Glaskugeln zur Uhrengläserfabrikation ; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken . . . .
1.50
aus gewöhnlichem schwarzem, braunem, grünem Glas ; Glas-Isolatoren
4.--
1042 Zollansatz per q.
Waarengattung
Nr.
Fr. Rp.
51
aus halbgrünem Glas, sowie solche aus gewöhnlichem farblosem (sog. weißem) Glas : nicht geschliffen, oder nur mit abgeschliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel
52
geschliffene, gravirte, farbige (aus gefärbtem Glas), matte, bemalte, vergoldete und andere hievor nicht genannte Glaswaaren aller Art, auch in Verbindung mit ändern Materialien, edle Metalle ausgenommen .
Hohlglas der unter Nr. 50 und 51 erwähnten Gattung :
53
in grobem Holz-, Schilf- oder Strohgeflecht
54
in feinem Geflecht oder mit Ueberzug aus Leder, Textilstoffen, etc ·
55
mit Verschlußvorrichtung (Deckel, Patentverschlüsse, etc.), sofern solche nicht aus edlem Metall besteht .
56
Glasflüsse, Email, Glasperlen
57
Spiegelglas, unbelegtes, jeder Größe Spiegelglas, belegtes, und Spiegel:
58
unter 18 dm 2 , mit der Rahme gemessen
59
von 18 dm 2 und darüber, mit der Rahme gemessen
60
Brennholz, Reisig, Holzborke, Torf, Lohkuchen, Gerberrinde, Gerberlohe
61
Holzkohlen
.
.
.
.
IV. Holz.
Bau- und Nutzholz, gemeines:
62
roh oder bloß mit der Axt beschlagen ; Plechtweiden, roh, nicht geschält, nicht gespalten; Reifholz; Rebstecken
1043 Zollansatz per q.
Waarengattung
Nr.
Fr. Ep.
Bau- und Nutzholz, gemeines: in der LängeuricHung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln, etc.), ausgenommen Ponrniere : 63
eichenes; Paßholz, rohes
64
anderes
1. --
65
abgebunden
1.50
66
--.40
Flechtweiden, geschält oder gespalten
2. --
Ebenistenholz: 67
roh
68
gesägt, Pourniere ausgenommen
--.10
.
--. 50
Pourniere : 69
aus gemeinen Holzarten
70
aus Ebenistenholz
2. 50 · .
.
.
5. --
Korkholz : 71
roh oder in Platten
72
verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc
73
74
2. -- 25.
Grobes Verpackungsmaterial aus weichem Holz (Packkisten, Packfässer u. dgl.), für trockene Gegenstände ; Holzwolle
2.--
Gebrauchte Petrolfässer
1. --
Holzwaaren : 75
vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusammengesetzte; Holzdraht zur Zündhölzchenfabrikation; Riemen oder unverleimte Bodentheile für Parqueterie; Besen aus Reisig
4. --
1044
Waarengattung
Nr.
Holzwaaren : fertige aus gemeinem Holze, roh, nicht bemalt, nicht geschnitzt, nicht fourniert, soweit sie nicht unter Nr. 78 fallen, Wagner-, Zimmer-, Rechenmacherarbeiten, etc. :
76
ohne Metallbeschläge; Schmalzkübel; Tafeln .oder verleimte Bodentheile f ü r Parqueterie . . . .
77
mit Metallbeschlägen; Böttcher- und Küblerwaaren, montirt und demontirt Schreiner- und Drechslerarbeiten, Möbel und Möbeltheile (Korbflechterwaaren ausgenommen), fertige:
78
rohe, nicht bemalt, nicht gefirnißt, nicht geschnitzt, ausgenommen solche a u s Ebenistenholz . . . .
79
bemalt, gefirnißt, fourniert, ausgenommen solche aus Ebenistenholz oder mit Ebenistenholzfournieren .
80
polirt, geschnitzt, gepolstert, etc., sowie solche aller Art aus Ebenistenholz, acht oder imitirt oder mit Ebenistenholzfournieren
81
andere Holzwaaren, bemalt, polirt, lackirt oder geschnitzt Leisten (Stäbe) zu Rahmen :
82
roh, grundirt: glatt, ohne Verzierung (Ornamentirung)
83
verziert (ornamentirt), bemalt, lackirt, bronzirt, vergoldet, geschnitzt Rahmen für Spiegel und Bilder:
84
roh, grundirt : glatt. ohne Verzierung (Oruamentirung)
85
verziert (ornamentirt), bemalt, lackirt, bronzirt, vergoldet, geschnitzt
1045
Nr.
Waarengattung
Zoll-
ansatz
per q.
Fr. Kp.
86 87
Korbflechterwaaren : grobe : von ungeschälten, ungespaltenen Ruthen . . . .
6. --
von geschälten, gespaltenen Euthen, von Bohr oder Holzspänen, gebeizt oder ungeheizt
20. --
feine: roh, polirt, etc. : 88
gebeizt,
gefirnißt, lackirt, gefärbt,
nicht in Verbindung mit ändern Materialien, Holz ausgenommen
50. --
89
in Verbindung mit ändern Materialien, Toxtilstoffe ausgenommen
70. --
90
mit Textilstoffen ausgeschlagen, gefüttert oder gepolstert 120. -- Siebmacherwaaren :
91
grobe
15. --
92
feine
40. --
Bürstenbinderwaaren : 93 94
grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, nicht lackirt, nicht polirt .
25. --
feine
70. --
T. Landwirtschaftliche Erzengnisse.
95
Feld-, Wald- und Gartengewächse, frische, sofern sie nicht unter nachstehende Positionen oder unter Kat. XI, Nahrungs- und Genussmittel, fallen; Sämereien aller Art, nicht anderweitig genannte
frei
96
Heu, Laub, Schilf, Stroh
frei
97
Oelsamen und Oelfrüchte
--.30
98
Blumenzwiebeln und Pflanzenknollen
50. --
1046
Nr.
I
I Zoll-
Waarengattung
ansatz
per q.
Fr. Ep.
99
Bäume, Strauch er und andere lebende Pflanzen . . .
2. --
Tl. Leder, Lederwaaren, Schnhwaaren.
100 101 102 103
Sohlenleder, Zeugleder und Riemenleder, Kalbleder, braun und gewichst
16. --
Uebrige Ledersorten aller Art, Kopf- und Bauchleder (collets und flancs lissés)
8. --
Vorgearbeitete Bestandteile von Lederwaaren, waaren ausgenommen
35. --
Schuh-
Lederwaaren, fertige, ausgenommen Eeiseartikel (siehe Kat. XVII) 120. -- Schuhwaaren :
104
vorgearbeitete Bestandteile aller Art
45. --
105
Lederschuhe, grobe
60. --
106
Lederschuhe, feine, sowie Schuhwaaren aus Halbseide, Seide oder Sammet, mit Ledersohle 130. --
107
ans ändern Geweben mit Ledersohle
65. --
108
aus Geweben aller Art, ohne Ledersohle, sowie alle ändern nicht besonders genannten Schuhwaaren . .
40. --
109
Handschuhe, lederne
300.--
TU. Literarische, wissenschaftliche, technische nnd Knnstgegenstände.
NB. Kunstgegenstände für öffentliche Zwecke, ferner Naturalien, gewerblich-technische Instrumente und Apparate, antiquarische und ethnographische Gegenstände, welche nachweislich für öffentliche Sammlungen und UnterricbtsanBtalten eingehen, sind zollfrei.
110
Bücher, gedruckte; Land- und Seekarten; Musikalien
1.--
111
Holzschnitte, Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien, Photographien auf Papier, Gemälde und Zeichnungen : ohne Rahinen und soweit sie nicht unter Nr. 304 fallen
5. --
1047 Nr.
Waarengattung
112
Gestochene Kupfer- und Stahlplatten, geschnittene Holzplatten, Zinkätzungen und galvanische Clichés ; Lithographiesteine mit Zeichnungen oder Schriften, zum Druck auf Papier bestimmt Instrumente, musikalische, auch zerlegt
Zollansatz
per q.
Fr. Rp.
113 114 115
Bestandtheile für musikalische Instrumente, .Saiten aller Art, Klaviaturen, etc Instrumente und Apparate, astronomische, chemische, chirurgische, mathematische und physikalische, ungefaßte optische Gläser
116 117
Mikroskope, Brillen, Stereoskope, Lupen, Ferngläser .
Elektrische Apparate aller Art und anderweitig nicht genannte Bestandtheile von solchen 118 Orthopädische Apparate und chirurgische Verbandmittel 119 Bildhauerarbeiten aller Art Statuen von Metall: 120 aus Gußeisen oder Zink 121 aus ändern Metallen : .
122 Abgüsse und Pormerarbeiten aus Gyps, Schwefel, Steinpappe, Papiermache, Cernent, etc., soweit sie nicht unter Nr. 471 fallen 123 Glasmalereien und Photographien auf Glas . . . .
124 Naturalien
30.
35.
16.
16.
80.
6.
40.
16.
5.
20.
7.
30.
4.
VIII. Mechanische Gegenstände.
A. Uhren.
125 126 127 128
Vorgearbeitete Uhrenbestandtheile und Rohwerke . . 16.Gewichtuhren und fertige Bestandtheile 20.
Uhren mit Federtrieb, Taschenuhren ausgenommen, Musikwerke, und fertige Bestandtheile 50.
Taschenuhren und fertige Bestandtheile 100.
1048
Nr.
Waarengattung
l Zollansatz
per q.
Fr. Ep.
B. Maschinen und Fahrzeuge.
129
Maschinen aller Art, mit Ausnahme von Locomotiven ; fertig gearbeitete Maschinenteile ; Druckwalzen und Druckplatten, gravirte ; eiserne Constructionen(Brücken, Balken) und Bestandteile von solchen, soweit sie nicht besonders taxirt sind
4. --
130
Locomotiven
131
Maschinenteile, roh vorgearbeitete, aus Gußeisen, Schmiedeisen oder Stahl, im Gewichte von mindestens 50 kg. per Stück. Ferner, ohne Gewichtsbeschräuknng : Kesseltheile, roh vorgearbeitete, aus Schmiedeisen oder Stahl, nicht genietet und ohne Nietlöcher. Eisenbahnmaterial: Achsen, Federn, Räder, Radbandagen, Radsterne, roh vorgearbeitete. Bohren ans Schmiedeisen oder Stahl, gewundene, in Spiralen, Schlangen u. dgl. --. 60
132
Maschinenteile, roh vorgearbeitete, soweit sie nicht unter Nr. 131 fallen; Druckwalzen und Druckplatten, nicht gravirt
133 134 135 136
137 138
139 140
Treibriemen aller Art; Kratzen und Kratzenbeschläge Ackergeräthe wie: Pflüge, Eggen, etc.; Oekonomie- und Lastwagen, -Schlitten Fuhrwerke nndSchlitten zum Personentransport; Kinderwagen und -Schlitten, Krankenfahrstühle . . . .
Fahrräder (Velocipede) Eisenbahnwagen : Personenwagen : für Normalbahnen für andere Bahnen (Schmalspur- und Drahtseilbahnen, Tramways, etc.)
Gepäck- und Güterwagen, etc. : für Normalbahnen für andere Bahnen (Schmalspur- und Drahtseilbahnen, Tramways, etc.) ; Rollwagen aller Art .
10. --
2. -- 20.-- 6. -- 20. -- 100. --
9. -- 12. -- 5. -- 8. --
1049 Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
_ Vr. Bp.
141 142
Schiffe : gewöhnliche Luxusschiffe
5. -- 30. --
Anmerkung zu Nr. 134/142: Fertige Bestandteile von Fahrzeugen unterliegen dem entsprechenden Zoll der letztem ; Ausrüstungsmaterial und vorgearbeitete Bestandtheile sind verzollbar nach der betreffenden Stoffrubrik und nach Beschaffenheit.
IX. Metalle.
A. Aluminium.
143 144 145 146 147 148 149 150 151
Aluminium, rein 5. -- Aluminiumlegirungen (Ferro- und Stahlaluminium, Aluminiumbronze, etc.): in Masseln 1.50 Aluminiumlegirungen : gehämmert, gewalzt, gezogen, gestanzt, in Stangen, Blech, Röhren, Draht . . . . 3. -- Aluminiumwaaren 40. -- B. Blei.
Bleiglanz und Bleierz frei Blei (Weichblei) in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch --. 30 Blei, gewalzt, Blech, Bohren, Draht, Kugeln, Schrot; Hartblei, Letternmetall, Buchdruckerlettern, alt . . 2. -- Bleiwaaren, roh, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen; Buchdruckerlettern, neu 10.
Bleiwaaren, polirt, bemalt; gefirnißt, auch in Verbindung mit ändern Materialien 20. -- C. Eisen.
NB. Stahl und schmiedbarer Eisenguß sind in jeder Beziehung dem Schmiedeisen gleichgestellt. Waaren von Gußund Schmiedeisen unterliegen, je nachdem das Gewicht des Gußeisens oder dasjenige des Schmiedeisens vorherrscht, dur Verzollung wie Gußwaaren oder wie Sehmiedeisenwaaren.
152 153
Eisenerze frei Eoheisen in Masseln ; Rohstahl in sog. Ingots (Blöcken, gegossenen Stäben), Luppeneisen und Rohschienen; Brucheisen und Alteisen --.10
1050
Nr.
154 155
156 157 158
159 160 161 162
163 164
165
166
Waarengattung Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen : Eisenbahnschienen, Stabeisen (Bund-, Quadrat-, Flach-, Façoneisen), Eisenblech: hienach nicht speziell genannt; Wellrohre, rohe Eisenbahnschienen, weniger als 15 kg. per laufenden Meter wiegend; Façoneisen, dessen Querschnitt eine größte Dimension von weniger als 6 cm. hat; Rundeisen unter 7lk cm. Dicke, Walzdraht, soweit er nicht unter Nr. 156 fällt; Quadrat- und Flacheisen von weniger als 36 cm3 Querschnittfläche ; decapirte Bleche, unter Vorbehalt der nöthigen Controlmaßregeln Walzdraht in Ringen, roh, über 5 mm. und unter 11 mm. Dicke Eisenblech unter 3 mm. Dicke (decapirtes ausgenommen) : roh verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt NB. Als Blech wird behandelt alles flache Eisen von 25 cm. Breite oder mehr.
Draht (gezogenes Rundeisen) : roh verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt Eisengußwaareix: ganz grobe, rohe, ohne Ornamentirung andere Waaren aus Schiniedeisen, schmiedbarem Eisenguß, Stahl, Blech, Draht: Röhren, gezogene: rohe ganz grobe, rohe : - vorgearbeitete Werkzeuge ; Pflugscharen; Wagenachsen; Ambose ; Röhren, genietete, gelöthete, galvanisirte aller Art; Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und Kreuzungen; etc gemeine, auch in Verbindung mit Holz: roh, abgedreht, gefeilt, mit Grundfarbe (Mennig, Bleiweiss oder Zinkweiß) übertüncht, getheert, ganz oder theilweise lackirt, gefirnißt oder bronzirt abgeschliffen, verzinnt
1051 Nr.
Zollansatz per g.
Waarengattung
Pr. Ep.
167
168 ; 169 170 171
Waaren aus Schmiedeisen, schmiedbarem Eisenguß, Stahl, Blech, Draht: feine (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen und .
Garten Werkzeugen): ganz oder theilweise polirt, bemalt, gefirnißt, lackirt, bronzirt, emaillirt, vernickelt, auch in Verbindung mit ändern Materialien 35. -- Messerschmiedwaaren 50. -- Waffen aller Art, ausgenommen Geschützrohren; fertige Waffenbestandtheile .
60. -- Geschützröhren 5. -- Waffenbestandtheile, roh vorgearbeitete 10.-- D. Kupfer.
172 173 174 175 ;
176
177 178
179 180
Kupfererze '.
frei Kupfer, rein oder legirt (Messing), in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch, altes Glocken- und Kanonenmetall 1. -- Kupfer, rein oder legirt (Messing), gehämmert, gewalzt, gezogen, in Stangen, Blech, Bohren, Draht . . .
3. -- Kupfer- oder Messingwaaren, vorgearbeitete; Gewebe aus Kupfer- oder Messingdraht ; vorgeformte Bronzewaaren; Meten, Schrauben, Schwielen, Stifte; Draht mit Kautschuk- oder Guttapercha-Umhüllung . . . 10. -- Kabel aller Art für elektrische Leitungen, auch mit Armatur von Blei, Eisen etc.; Kupferdraht mit Kautschuk- oder Guttapercha-Umhüllung: mit Draht oder Garn umsponnen oder umflochten 15. -- Kupferschmied-, Eoth- und Gelbgießerwaaren . . . 50.-- Kupfer, vergoldet oder versilbert : gehämmert, gezogen oder gewalzt, auf Garn oder Seide gesponnen; Bronzewaaren 60. -- E. Nickel.
Nickel in Würfeln oder Schwamm; Argentan in rohen Stücken Nickel, rein oder legirt (Argentan, Neusilber), gewalzt, gezogen, in Platten, Stangen, Blech, Draht . . .
Btmdesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.
73
3. -- 10. --
1052
Nr.
Waarengattung
181
Waaren aus Nickel oder aus Nickellegirungen, Neusilberwaaren
182 183 184 185
186 187 188 189
190 191 192 193 194
195 196 197
F. Zink.
Zink in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch Zink, gewalzt, gezogen, Blech, Draht Zinkwaaren, roh Zinkwaaren, polirt, bemalt, gefirnißt
.
. .
G. Zinn.
Zinn in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch . . .
Zinn, rein oder legirt (Britanniametall), gehämmert, gewalzt, Blech, Stanici, Draht Waaren aus Zinn oder aus Zinnlegirungen, roh . . .
Waaren aus Zinn oder aus Zinnlegirungen (Britanniametallwaaren), polirt, bemalt, gefirnißt H. Edle Metalle.
Gold, Silber, Platina: unbearbeitet oder in Münzen gewalzt, in Platten, Streifen Blattgold und Blattsilber ; Gold- und Silberdraht, -Faden ; Metalldraht mit Gold oder Silber umwunden . . .
Plattirte, im Feuer oder auf elektro-chemischem Wege vergoldete oder versilberte Waaren (Christofle, etc.)
Gold- und Silberschmiedwaaren ; Bijouterie, acht oder falsch J. Erze und Metalle, verschiedene.
Erze, rohe, nicht speziell genannt Spießglanz Kadmium, Quecksilber, Wismuth und andere nicht genannte Metalle, roh
1053 Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
Fr. Ep.
X. Mineralische Stoffe.
198
199 200
201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 214 212
213 214
Bruchsteine, rohe ; Bausteine, bossirte oder roh behauene ; Pflastersteine, Straßenmaterial, Kies ; Sand in offenen Wagenladungen ; Asbest roher ; Gyps und Kalkstein, roh, ungebrannt; Töpferthon, Lehm; Huppererde; Kaolin und andere hienach nicht genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen Polirhare Steinarten in rohen Blöcken Bimsstein, Feuersteine, Kryolith, Magnesit, Putzsteine, gewaschener Sand, Schmirgel, Speckstein, Trippel, Wienerkalk ; Lithographiesteine ohne Zeichnung . .
Asbestfabrikate : Asbest in Tafeln oder Eahmen, auch mit Gewebeeinlage andere Schiefer : Dachschiefer in Fliesen oder Platten Mühlsteine; Schleifsteine ohne Stuhlung; Wetzsteine .
Schmirgelfabrikate : Schmirgelleinwand, Schmirgelpapier; Glas- und Rostpapier andere Kalk, fetter, und Gyps, gebrannt oder gemahlen . .
Schilfbretter Kalk, hydraulischer Cément : Bomancement Portlandcement, Schlacken- und Puzzolancemente .
Cementarbeiten (Formerarbeiten ausgenommen, s.
Nr. 122), wie: Bausteine, Platten, Ziegel, Röhren, etc.: roh, nicht ornamentirt ornamentirt, gefärbt, gemustert, geschliffen . . .
frei --.50
--. 50 2. -- 10. -- 1.
3. -- --.50
20.
6. -- --.40 4. -- --.50 --· 50 --. 80
--· 60 3. --
1054
Nr.
215 216
217 218 219 220 221 222
Waarengattung Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten: roh, nicht geschliffen, nicht polirt, nicht ornamentirt ; gesägte Steinplatten polirt, geschliffen, ornamentirt ; vorgearbeitete Statuenkörper Edelsteine aller Art, ungefaßt Bernstein und Meerschaum, unverarbeitet Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks . . .
. . . .
Asphalt und Erdharze aller Art Asphaltfilz, Asphaltpappe (Dachpappe), Asphaltröhren, Holzcement Petroleum und andere nicht genannte Mineral- und Theeröle, roh oder gereinigt
XI. Nahrnngs- und Genussraittel.
223 224 225 226 227 228 229 230 231
232 233 234
Schweineschmalz Butter, frisch Butter, gesotten, gesalzen; Margarinbutter, Kunstbutter Cacao und Chocolade : Cacaobohnen und -Schalen Cacaopulver, Chocoladeteig, Choeolade Eier Eis Essig und Essigsäure, in Pässern, Flaschen oder Krügen Eßwaaren, feine, und alle anderweitig nicht genannten Conserven und Gegenstände des feineren Tafelgenusses; Zuckerwaaren und Zuckerbäckerwaaren Fische : frische getrocknet, gesalzen, marinirt, geräuchert oder anderswie zubereitet: soweit nicht unter Nr. 234 fallend in Gefässen bis und mit 5 kg., sowie in verschlossenen Büchsen oder Gläsern
1055 Nr.
Waarengattung
Zollansatz
per q.
Fr. Kp.
235 236 237 238 239 240 241 242 243 244
245
246 247
248 249 250 251 252 253
Fleisch : frisch geschlachtetes gesalzenes, geräuchertes, Fleischconserven ; Speck, gedörrter Geflügel, lebendes Geflügel, getödtetes; Wildpret Wurstwaaren (Charcuterie) Fleischextrakt Früchte, Obst: Obst, genießbare Beeren: frisch Weintrauben, frische und eingestampfte Kastanien, frisch oder getrocknet Obst, gedörrtes oder getrocknetes, nicht ausgesteint: Aepfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, etc. ; eingestampfte Früchte und Beeren, sowie Krauter und Wurzeln zur .Destillation Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus : ohne Zucker, mit oder ohne Alkohol Südfrüchte : getrocknete Weintrauben, zur Weinbereitung dienlich andere Südfrüchte Gemüse : frisch : Kartoffeln andere Gemüse eingesalzen oder getrocknet, offen conservirt, in Essig oder anderswie eingemacht . .
Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte: nicht geschroten, nicht geschält in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Gries, Grütze ; Mehl von Getreide, Mais, Eeis oder Hülsenfrüchten
6. --
6. -- 12. -- 25. -- 40. frei 5.
--.30
5. -- 20. --
20. -- 15. --
frei 2.
5. -- 30. -- --.30
2.50
1056 Nr.
Waarengattung
254 255
Brod Teigwaaren; Zwieback und feine Bäckerwaaren ohne Zucker Gewürze aller Art Honig Hopfen Kaffee : roher 'gebrannter Kaffeesurrogate aller Art: in trockener Form . . .
Cichorienwurzeln, getrocknete; Feigen, geröstete, unter Nachweis ihrer Verwendung zur Fabrikation von Kaffeesurrogaten Käse: Weichkäse Hartkäse Malz Milch: frische condensirte Oel (Speiseöl) : siehe Kat. XII.
Sago und Tapioca, offen Salz: Steinsalz und Lecksteine Koch-, Sied- und Seesalz ; Salzsoole, Mutterlauge Tafelsalz in Paketen Schalthiere: Austern, Seekrebse, etc., frische . . .
Suppen, condensirte, in fester oder flüssiger Form; Juliennes, Sago, Tapioca, Mehl, etc., und ähnliche Suppenartikel, in Paketen, etc., für den Detailverkauf . .
Senf: in Körnern gestoßen, gemahlen oder zubereitet, ohne Rücksicht auf die Verpackungsart
256 257 258 259 260 261 262
263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273
274 275
1057 Zollansatz per q..
Nr.
Waarengattung
276
Tabak : unverarbeitete Tabakblätter, Tabak-Kippen u. -Stengel; Abfälle der Tabakfabrikation, nicht in Mehlform .
25. --
277
Carotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikatiou
.
50. --
278
fabrizirter Tabak: Rauch-, Schnupf- und Kautabak .
75.--
279
Cigarren und Cigaretten
150. --
Fr. Ep.
280
Thee
281
Zucker: Melasse und Syrup, roh oder gereinigt
282 283 284
285 286
40. -- 3.
Koh- und Krystallzucker; Stampf- (Pile-)Zucker ; Abfallzucker; Traubenzucker (Stärkezucker) in fester Form
7. 50
in Hüten, Platten, Blöcken
9. --
-geschnitten oder fein gepulvert Anmerkung. Mischungen von geschnittenem Zucker mit Abfällen (Déchets) unterliegen der Verzollung zu Fr. 12 als geschnittener Zucker.
Bier und Malzextrakt: in Fässern in Flaschen oder Krügen
12.--
5. -- 10.
287
Bierhefe
3. --
288
Preßhefe
16. --
289
Obstwein (Most)
1.50
290
Wein (Naturwein) in Fässern
6. --
291
Wein (Naturwein) in Flaschen etc Anmerkung zu Nr. 290/291. Kunstweine zahlen den verdoppelten Zoll für Naturweine. Natur- und Kunstweine mit mehr als 12 Grad Alkoholgehalt unterliegen für jeden weitern Grad einer Monopolgebühr von 80 Rappen und einem Zollzuschlag von 20 Rappen per q.
25.--
292
Schaumweine in Flaschen
40.
Weingeist, Alkohol, Branntwein und andere geistige Getränke, wie Cognac, Rhum, Arrak, etc., welche
105S
Nr.
293 294 295
Waarengaitung
nicht unter die sogenannten Liqueurs fallen, d. b. nicht aromatisirt, nicht versüßt sind: in Passern, für jeden Grad reinen Alkohols, mit dem Alkoholometer von Tralles gemessen . . .
in Flaschen oder Krügen, ohne Unterschied des Stärkegrades Liqueurs, Wermuth, in Pässern, Flaschen oder Krügen
XII. Oele und Fette.
296 297 298
299 300 301
Fette Oele, nicht medizinische, aller Art : in Pässern ; Pflanzenwachs in Flaschen oder Blechgefässen, etc Talg, Thran in Fässern ; Degras und andere Eückstände von thierischen Fetten; Walrat Kerzen aller Art Seifen : gewöhnliche .
parfümirte .
XIII. Papier.
302 303
304
305 306
Faserstoffe zur Papierfabrikation Druckpapier, Schreibpapier und Postpapier, linirt und unlinirt, Packpapier, Lösch-, Fließ- und Filtrirpapier, Pergamentpapier, Seidenpapier, Zeichnungspapier, Pauspapier: einfarbig; Wachs- und Theerpapier .
Andere Papiere aller Art, ausgenommen Glas-, Rostund Schmirgelpapier (s. Nr. 206); ferner Etiquetten, Formulare, Affichen, Prospekte, Umschlagbogen, Enveloppen, etc., bedruckt oder lithographirt . . .
Pappendeckel, gemeiner grauer, Stroh- und Holzcarton; Ledercarton Pappendeckel, weißer, und Preßspäne; Pappendeckel, mit Papier überzogen; Kartenpapier
1059 Zollansatz per q.
Waarengattung
Nr.
Fr. Kp.
307
Buchbinder- und Cartonnagearbeiten
60.--
808
Papierwäsche
60.--
309
Spielkarten
120.--
XIT. Spinnstoffe.
NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder und Posamentirwaaren unterliegen, soweit keine Spezialbestimmungen entgegenstehen, der Verzollung als reine Garne, Gewehe, etc. etc., aus demjenigen Stoffe, welcher mit dem höhern Zollansatze belegt ist.
A. Baumwolle.
310
Baumwolle, rohe, und Baumwollabfälle
311
Baurawollwatte
312 313 314 315
316 317 318 319
320
--.30 5.--
Garne : einfach, roh
7
gezwirnt, gesengt oder nicht gesengt gebleicht; gefärbt: einfach oder doublirt
9.-- 12.--
.
auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen (für den Betailverkauf hergerichtet), sowie drei- und mehrfach gezwirnte, gefärbte Garne in Strängen . . .
Gewebe : glatte, geköperte: roh: glatter Tüll im Gewichte von 6 kg. und darüber per 100 m 2 im Gewichte von weniger als 6 kg. per 100 m 2 : mit weniger als 20 Fäden auf 5 mm. im Geviert mit 20 und mehr Fäden auf 5 mm. im Geviert NB. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.
gebleicht, buntgewebt, gefärbt, bedruckt
.
.
.
45.--
4.-- 10.-- 20. 50.--
45. --
1060 Nr.
321 322 323
324 325 326 327 328 329 330 331 332
Waarengattung Gewebe : sammotartige, gemusterte, Piqués, Basins, Damast, Brillantes : roh (d. h. aus rohem Garn) . · gebleicht, buntgewebt, gefärbt, bedruckt; brochirter Tüll Pilztücher Decken (Bett- und Tischdecken, etc.): ohne Näharbeit oder Posamentirarbeit : nicht gefärbt, nicht gebleicht .
gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt mit Posamentirarbeit oder genähtem Saum. . . .
Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, etc Bänder und Posamentirwaaren Stickereien und Spitzen Wachstuch, gemeines, und sog. Oelleinwand, zu Verpackungszwecken Wachstuch zu Möbeln, etc.; Wachstaffet Linoleumteppiche *.
B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie, etc.
333
334 335 336 337 338
Flachs, Hanf, Jute, Ramie (Rameh, Nessel-Hanf) und andere ähnliche Spinnstoffe, sowie deren Abfälle: roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt Garne aus den sub Nr. 333 genannten Spinnstoffen : bis und mit Nr. 10, einfach, roh und gebaucht .
über Nr. 10, einfach, roh und gebaucht . . . .
gezwirnt, gebleicht gefärbt . . .
auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den Detailverkauf hergerichtet
1061
Nr.
Waarengattung
Zoll-
ansatz
per q.
Fr. Rp.
339 340 341 342
343 344 345 346 347 348
349 350 351
Gewebe aus den sub Nr. 333 genannten Spinnstoffen: Packtuch unter 9 Fäden auf 5 mm. im Geviert . .
2. 50
roh oder gebaucht, von 9--13Padenauf5mm.ini Geviert 15.-- roh oder gebaucht, von 14--22 Fäden auf 5 mm.
im Geviert 30. -- roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 mm.
im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen 60. -- NB. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfaden zu zählen.
Tüll, glatt oder brochirt, roh,gebleicht, gefärbt,bedruckt 60.-- Bänder und Posamentirwaaren 60. -- Stickereien und Spitzen 150.-- Seilerarbeiten : Stricke, Taue 12.-- andere Seilerarbeiten 24. -- Gurten, Schläuche, Säcke 20. -- Matten, Bodendecken und Teppiche aus Jute, Manillahanf und ändern ähnlichen Faserstoffen, auch mit eingefaßtem Eand: grobe (nicht gewebte) : roh 12.-- gefärbt, bedruckt, etc 20. -- gewebte Teppiche aus den sub Nr. 333 genannten Spinnstoffen 50. --
C. Seide.
352
353 354
Seiden cocons, Abfälle von Seide: Strazze, Struse, Stumpen und defekte Cocons, etc Seide und Floretseide (Schappe) : roh : gekämmte Floretseide (Peignée) . . . . . . .
ungezwirnte: Grège und Floretseide
--.30
1. -- 1.50
1062 Nr.
355 356 357
358 359 360 361 362 363
364 365
366 367 368 369 370
Waarengattung Seide und Floretseide (Schappe) : roh: gezwirnte Seide und Floretseide, soweit nicht unter Nr. 357 fallend, sowie gefärbte Besten- und Ausschußseide (Organzino und c Trame) abgekocht (abgeschält), gefärbt, soweit nicht unter Nr. 357 fallend Näh-, Stick-, Cordonnet-, Posamentirseide. und -Ploretseide: roh und gefärbt Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt : aus reiner Seide und Ploretseide aus Halbseide Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, etc., aus Seide oder Halbseide Bänder und Posamentirwaaren aus Seide oder Halbseide Stickereien und Spitzen Alle unter Nr. 358--362 genannten Waaren in Verbindung mit edlen Metallen D. Wolle.
Wolle : roh und gewaschen; Wollabfälle, Kämmlinge, Kunstwolle gemahlen, gefärbt, gekämmt, Kaminzug . . . . .
Garne : roh : einfach oder doublirt; Watte drei- oder mehrfach gezwirnt gebleicht, gefärbt: einfach oder doublirt drei- oder mehrfach gezwirnt auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, für den Detailverkauf hergerichtet
1063 Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
Fr.
371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387
Gewebe : Tuchenden (Leisten) roh: Streichgarngewebe Kammgarngewebe gebleicht, gefärbt, bedruckt: Strachgarngewebe Katnmgarngewebe rohe und farbige Lastings (Serge de Berry) zur Schuhfabrikation Pilztücher Decken (Bett-, Tischdecken, etc.) : ohne Näharbeit mit Näharbeit . .
Bodenteppiche : grobe, ohne Fransen oder Näharbeit andere . .
Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, etc. . . . . .
Bänder und Posamentirwaaren Stickereien und Spitzen Pilzstoffe Filzwaaren, ohne Näharbeit: roh gebleicht, gefärbt, bedruckt
Ep.
4. -- 30. -- 50. -- 100. -- 120. -- 16. -- 70. -- 40. -- 70. -- 40. -- 70. -- 125. -- 125. -- 150. -- 20.-- 30. -- 50. --
E. Kautschuk und Guttapercha.
388
389 390
Kautschuk und Guttapercha, rein oder gemischt, roh, geschnitten, gezogen : in Kugeln, Platten, Blättern, Riemen, Päden Kardentücher .
Kautschuk und Guttapercha, in Schläuchen, Röhren, auch in Verbindung mit ändern Materialien . . .
1. -- 4. -- 10. --
1064
Nr.
Zollansatz
Waarengattung
per t[.
Fr. Bp.
391
Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewehe oder auf andere Stoffe; elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc., und andere nicht genannte Kautschukund Guttàperchawaaren 40. -- F. Stroh, Rohr, Bast, etc.
392 393 394 395 396
397 398 399 400
Stroh, sortirtes, Kohr, Bast, Binsen, Eeisstroh, Beiswurzeln, Spartogras (Haifa), Cocosfaser, Palmblätter, Seegras, Waldhaar, etc. : roh -.30 gefärbt, gespalten, gesponnen, aufgerollt, in Zöpfen 1.50 grobe Waaren, Matten, Bodendecken, Körbe, Handtaschen, Besen aus Eeisstroh u. dgl 15.-- Geflechte (Tressen) 6.-- feine Waaren, sowie solche in Verbindung mit Pferdehaaren, Garnen, Geweben, etc 80.-- G. Confectionswaaren.
Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere nicht besonders genannte Confectionswaaren, zugeschnitten oder fertig: aus Baumwolle aus Leinen, Jute, Eamie etc aus Seide oder Halbseide aus Wolle oder Halbwolle . . . . ·
120.
120.
300.
180.
Anmerkung zu Nr. 397/400: Confectionsgegenstände aus Geweben mit Kautschuk sind verzollbar nach der betreffenden Stoffrubrik.
401 402 403 404 405
Spitzenkleider und gestickte Kleider aller Art Wirkwaaren, mit oder ohne Näharbeit: aus Baumwolle aus Leinen aus Seide oder Halbseide aus Wolle oder Halbwolle
. . 300.
80.
80.
250.
120.
1065 Nr.
Waarengattung
Zollansatz per q.
Fr.
406
407
408 409
Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepaßt, Besatzstreifen, etc., Confectiousartikel aus Stoffen jeder Art mit Pelz- oder Federbesatz Nicht genannte Putzmacherwaaren ; künstliche Blumen, Schmuckfedern Hüte aller Art, fertig geformt : nicht ausgerüstet (ungarnirt) ausgerüstet (garnirt)
Bp.
250.
200. -- 100. -- 200. ·-
Anmerkung zu Nr. 4-08/409. Vorgeformte Hüte zahlen nach Material und Beschaffenheit. Mützen sind wie Kleidungsstücke (397/400 und 406) zu behandeln.
410 411 412 413 414
Bettzeug (Matratzen, Federdecken, Kissen), fertig gefüllt 60. -- Regen- und Sonnenschirme : baumwollene 40. -- wollene und halbwollene, leinene . 60.
seidene und halbseidene 100. -- Schirmgestelle, Schirmstöcke mit oder ohne Federn . 10. -- NB. Griffe und andere Schirmbestandtheile sind nach der betreffenden Stoffrubrik verzollbar.
415
416 417
418 419 420 421 422
Getragene Kleider und gebrauchte Leibwäsche (Trödlerwaare) Wagendocken (Blachen), fertige : aus Segeltuch mit oder ohne Imprägnirung . . .
aus Kautschukstoff'en
25. -- 50.
XV. Thiere und thierische Stoffe.
A. Thiere.
perstack
Pferde und Maulthiere Circuspferde, auch wenn zur Wiederausfuhr bestimmt .
Füllen und Esel Ochsen Zuchtstiere. Kühe und Rinder, geschaufelt
3. -- 3. -- 1. -- 30.--25.
1.50
1066 Nr.
Waarengattung
423 424 425 426 427 428 429 430
Jungvieh, nngeschaufelt, soweit nicht unter Nr. 424 fallend Mastkälber über 60 kg. Gewicht Kälber bis und mit 60 kg. Gewicht Schweine Schafe Ziegen Bienenstöcke, gefüllt Nicht genannte Thiere
431 432
433 434 435 436 437 438 439 440
441 442 443 444 445
B. Thierische Stoffe.
Häute und Pelle : rohe, grüne, gesalzene, getrocknete gegerbte, zugerichtete : mit Haaren, zu Sattler- oder Kürschnerarbeiten, etc zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog. Tafeln oder Säcken, für Mantelfutter u. dgl Thierhaare, nicht anderweitig genannte Borsten, sortirt und in Bündel gebunden Pferde- und Büffelhaare: roh gereinigt, gesponnen, zugerichtet Menschenhaare Perrückenmacher- und Haararbeiten Filze, Bodenteppiche, Pferdedecken aus den unter Nr. 434 fallenden Thierhaaren oder ähnlichen geringen Stoffen Gewebe und andere Arbeiten aus Pferdehaaren, rein oder gemischt Bettfedern .
Daunen (Flaum) Blasen, Därme, Käseiah Wachs .
1067
Nr.
I
I Zoll-
Waarengattung
ansatz
per q.
Fr. Kp.
446 447 448 449 450 451 452 453 454
Wachsarbeiten aller Art 50. -- Hörner : roh, und andere nicht genannte rohe animalische Stoffe --. 30 vorgearbeitet und in Blättern oder Platten jeder Größe; Knochenplatten 1. -- Elfenbein, "Walroß- und andere Thierzähne, roh . . 10. -- Fischbein : roh oder gerissen 4. -- abgeschliffen 16. -- Schildpatt und Perlmutter, roh 10. -- Perlen und Korallen, ungefaßt 50. -- Waschschwämme 20. --
XVI. Waaren aus Thon, Steinzeug etc.; Töpferwaaren.
455 456 457 458 459
460 461 462
463
Thonwaaren : Dachziegel, roh --.60 Feuerfeste Steine ; rohe Röhren ohne Muffen . . . --. 50 Backsteine, Platten, Fliesen: roh --.50 Dachziegel, Backsteine : gedämpft, geschiefert, getheert, glasirt 2. -- Eöhren ohne Muffen, Fliesen und Platten aller Art, einfarbig, glatt: gedämpft, geschiefert, getheert, glasirt; architektonische Verzierungen; Terracotten für Architektur und Gärten 3. -- Fliesen, Platten, aller Art: mehrfarbig, bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen 8. -- Gasretorten, Tiegel, Muffeln, Kapseln 2. 50 Ofenkacheln und aufgesetzte Kachelöfen aller Art .
8. -- Steinzeugwaaren : Fliesen, Platten: roh (naturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe 1. --
Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.
74
1068 Nr.
464 465
Waarengattiing Steinzeugwaaren : Fliesen, Platten: geschiefert, geschliffen, glasirt : einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe bemalt, bedruckt, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen
466
Muffenröhren, Kanalisationsbestandtheile, soweit sie nicht unter Nr. 467 fallen
467
Kanalisationsbestandtheile (Waterclosets) aus Porzellan u n d feinem Steingut : ...
Töpferwaaren : gemeine, mit grauem oder röthlichem Bruch, glasirt oder nicht glasirt; Steinzeugwaaren, gemeine (Krugwaare) ; Isolatoren aus Porzellan mit weißem oder gelblichem Bruch; feines Steingut; Porzellan aller Art, Parian, Biscuit; ferner alle Töpferwaaren, die nicht unter eine der vorstehenden Positionen fallen
468
469
XYII. Verschiedene Waaren.
470 471 472 473 474 475 476
Ferne Quincaillerie- und Galanteriewaaren aller Art, nicht besonders genannte Gemeine Quincaillerie- und Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, nicht besonders genannte Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von solchen, mit Ausnahme der Glascylinder .
Eeiseartikel (Koffer, Taschen, Kiemzeug, etc.), aller Art Büreaubedürfnisse, Schreib- und Zeichnungsmaterialien, Malergeräthe: nicht anderswo genannt; Siegellack .
Spielzeug aller Art Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, wie Panorama, etc. etc
1069
Nr.
Zoll-
Waarengattung
ansatz
p. Stück Fr. Ep.
B. -A-usftilir.
I. Thiere.
1
Pferde und Maulthiere
2
Füllen und Esel
1. 50 --.50
3
Rindvieh über 6 0 k g . Gewicht . . . ' . . . . . -- . 5 0
4
Kälber, nicht über 60 kg. Gewicht
5
Schweine mit oder über 40 kg. Gewicht .
6
Schweine unter 40 kg. Gewicht
--.05
7
Schafe und Ziegen
-- . 05
8
Bienenstöcke, gefüllt
--.10
9
Nicht genannte Thiere
--.05 .
.. .
.
II. Andere Waaren.
10
Alle anderen Waaren, mit Ausnahme der hienach genannten
11
Eisen, altes
12
Pelle und Häute, rohe
13
Fleisch, frisches
14
Knochen
--.50
frei
per q.
frei -.20 1. -- 1. -- --.10
1070 Art. 2. Die nach dein Gewichte zu entrichtenden Gebühren werden vom Bruttogewichte der Waaren bezogen. Bruchtheile eines Kilogramms zählen als ganzes Kilogramm. Bruchtheile eines Eappens werden nicht berechnet.
Art. 3. Waaren, welche infolge ihres Verschlusses oder aus ändern Gründen nicht revidirbar oder erkennbar sind, unterliegen dem höchsten in Kraft bestehenden Zollansatze.
Art. 4. Im Einfuhr-Tarif nicht besonders genannte Waaren sind durch den Buudesrath analog den aufgestellten Positionen zu klassiren.
Art. 5.
erhoben.
Zollbeträge von weniger als 10 Eappen werden nicht
Art. 6.
wurde, sowie gebühr nach verordnungen
Für Waaren, zu deren Herstellung Alkohol verwendet für Brennerei-Rohstoffe bleibt der Bezug der MonopolMaßgabe des Alkoholgesetzes und der Ausführungszu demselben vorbehalten.
Art. 7. Für die Kontrole der die schweizerische Zollgrenze überschreitenden Waaren ist eine statistische Gebühr zu entrichten, wie folgt: l Ep. per q., für die nach dem Gewichte, l Rp. per Stück, für die nach der Stückzahl zu deklarirenden Waaren.
Diese Gebühr soll für je eine Abfertigung, beziehungsweise Sendung, nicht weniger als 5 Eappen betragen.
Von der Bezahlung derselben sind ausgenommen: a. Waaren, für welche ein Zoll entrichtet wird; b. Waaren, welche im Greuzverkehr oder im kleinen Marktverkehr ein- oder ausgehen.
Der Bundesrath ist ermächtigt, für Wagenladungen von einheitlicher Waarengattung im Eisenbahnverkehr, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, eine Ermäßigung der statistischen Gebühr anzuordnen und diejenigen Waarengattungen zu bezeichnen, auf welche eine solche Gebührenermäßigung Anwendung zu finden hat.
Art. 8. Der Bundesrath wird beauftragt, die erforderlichen Vollziehungsverordnungen zu diesem Gesetz zu erlassen und einen Gebrauchstarif mit selbständiger Nummerirung aufzustellen.
1071
Art. 9. Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben: a. Das Bundesgesetz betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif vom 26. Juni 1884 (A. S. n. F. VIT, ,549).
6. Das Bundesgesetz betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884, vom 17. Dezember 1887 (A. S. n. F. X, 561)c. Alle ändern Bestimmungen früherer Gesetze, welche mit dem gegenwärtigen Gesetze sich im Widerspruche befinden.
Art. 10. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachang dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Also beschlossen vom Ständerathe, B e r n , den 8. April 1891.
Der Präsident: Kellersberger.
Der Protokollführer: Schatzmann.
Also beschlossen vom Nationalrathe.
B e r n , den 10. April 1891.
Der Präsident : Müller.
Der Protokollführer: Ringier.
Der schweizerische Buniesrath beschließt: Das vorstehende Bundesgesetz ist zu veröffentlichen.
B e r n , den 14. April 1891.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Welti.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.
N o t e . Datum der Publikation: 15. April 1891.
Ablauf der Einspruchsfrist: 14. Juli 1891.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesgesetz betreffend den schweizerischen Zolltarif. (Vom 10. April 1891.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1891
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
15
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.04.1891
Date Data Seite
1036-1071
Page Pagina Ref. No
10 015 209
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.