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Botschaft des

Bundesrathes ari die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Neuenburg.

(Vom 4. April 1891.)

Tit.

Bezüglich der Lokale für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst in Neueuburg bestehen dermalen folgende Verhältnisse: I. Post.

a. Kreispostdirektion und Hauptpostbüreau.

Das von der Postverwaltung gemiethete Gebäude hat seine Hauptfront an der Rue du Seyon, während die Zufahrt in den Posthof von der Rue de la Treille her geschieht. Nach dem mit den Eigentümern dieses Gebäudes unterm 15./19. Januar 1877 abgeschlossenen Vertrag ist derselbe nunmehr jeweilen auf 1. Juli auf 2 Jahre kündbar. Der Miethzins beträgt Fr. 21,000 per Jahr.

6. Transit- und Filialpostbüreau im Bahnhof.

Gemäß Vertrag vom 2. August 1890 von der! Jura-SirplonBahngesellschaft für-eine feste Dauer von 15 Jahren, vom Datum des Bezugs (15. Dezember 1890) an, mit nachheriger freistehender Kündigung auf l Jahr, gemiethet. Jährlicher Miethzins: für die ersten 10 Jahre Fr. 3300; vom 11. Jahre an Fr. 2200.

882 e. Remise.

Abgesehen von den im Hof des Hauptpostgebäudes befindlichen Remiseräumen ist eine größere Remise, für Reservefuhrwerke, um den Preis von Fr. 1300 per Jahr gemiethet (außerhalb der Stadt).

Der Miethvertrag ist jederzeit auf 6 Monate kündbar.

II. Telegraph.

Das Bureau befindet sich im ersten Stocke eines Hauses in der Rue du Seyon unweit des Postgebäudes. Der Vertrag ist jeweilen auf 25. Juni auf ein Jahr kündbar. Der jährliche Miethzins beträgt Fr. 1200.

III. Telephon.

Die Telephoncentralstation befiudet sich in einem vom Staate Neuenburg gemietheten Lokale Rue de l'Hôtel-de-ville. Die Miethe ist vom 1. Juli 1884 auf 10 Jahre fest abgeschlossen. Der Miethzins beträgt Fr. 500 per Jahr.

Im April 1890 machte das Industrie- und Landwirthschaftsdepartement des Kantons Neuenburg das Post- und Eisenbahndepartement auf die Thatsache aufmerksam, daß die Gelegenheit sich bieten würde, zum Zwecke der Erstellung eines neuen Postund Telegraphengebäudes in Neuenbtirg einen Theil des BauplatzMassivs zu erwerben, welches durch die Auffüllung eines Theils des Hafens durch die Stadt gewonnen wurde und dessen Lage, u. A.

mit Rücksicht auf die Nähe des Landungsplatzes der Dampfschiffe und der Station der nächstens für die Verbindung der Stadt mit dem Bahnhofe und der Vorstadt zu erstellenden Eisenbahn, als eine sehr geeignete erscheine. Es wäre, so sprach sich im Weitern die genannte Behörde aus, um so eher am Platze, diese Gelegenheit nicht unbenutzt zu lassen, als in Neuenburg andere für ein neues Postgebäude geeignete Bauplätze nicht vorhanden sind, wenn man von sehr kostspieligem Abbruch bestehender Gebäude Umgang nehmen will.

Die obgenannte Kantonsbehörde machte sodann geltend, daß die Erstellung eines neuen Postgebäudes für gehörige Abwicklung des Postdienstes als Bedürfniß erscheine, daß es aber namentlich wünschbar sei, daß Post, Telegraph und Telephon (welche, wie oben bemerkt, vollständig von einander getrennt sind) im gleichen Gebäude mit einander vereinigt werden.

883 In seiner Eingabe vom 26. April 1890 au das Post- und Eiseubahndepartement stellte sich der Gerneinderath der Stadt Neuenburg auf den gleichen Standpunkt wie das kantonale Industrie- und Landwirthsohaftsdepartement und erklärte sich geneigt, der Eidgenossenschaft von dem fraglichen, der Stadt Neuenburg gehörigen Bauplatz den für ein neues Post- und Telegraphengebäude nöthigen Theil käuflich abzutreten.

Endlich unterstützte der Staatsrath des Kantons Neuenburg mit Schreiben vom 9. Mai 1890 an das Post- und Eisenbahndepartement lebhaft und einläßlich die erwähnten Begehren.

Wir haben nicht ermangelt, vom Standpunkt der eidgenössischen Verwaltungen der Post, des Telegraphen und des Bauwesens aus die Frage einläßlich untersuchen, zu lassen, ob die jetzigen Post-, Telegraphen- und Telephon-Einrichtungen in Neuenburg für das Publikum sowohl als für die Verwaltung Uebelstände darbieten, und wenn ja, ob letztern durch Vergrößerung und veränderte Einrichtung der jetzigen Lokale des Hauptpostgebäudes wirksam und nachhaltig abgeholfen werden könnte, oder ob es zweckmäßig oder nothwendig erscheine, auf Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes hinzuwirken. Die bezüglichen Berichte und Gutachten liegen bei den Akten zu gegenwärtiger Botschaft. Es sind dies : a. Bericht des Herrn Adjunkt Hasler an die Oberpostdirektion, vom 8. Mai 1890; b. Schreiben des schweizerischen Departements des Innern, Abtheilung Bauwesen, an das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, vom 10. Juni 1890; !

c. Mittheilung der Telegraphendirektion an die Oberpostdirektion, vom 17. Juni 1890.

Es geht aus diesen Akten hervor, daß eine Vergrößerung und Verbesserung der Lokale des jetzigen Hauptpostgebäudes in Neuenburg, unter Verlegung des Telegraphenbüreau unä der Centraltelephonstation in dasselbe, möglich wäre, daß aber bautechnische Rücksichten und die gehörige Vorsorge für gute dienstliche Einrichtungen -- nicht nur für die nahe Zukunft, sondern für eine lange Reihe von Jahren -- diese Lösung gegenüber der Erstellung eines neuen Gebäudes nicht empfehlenswerth erscheinen lassen.

Nicht nur die kantonalen und städtischen Behörden, sondern auch die Bewohner von Neuenburg haben sich um die vorliegende Frage lebhaft interessirt: 1. Den 25. August 1890 überbrachte eine Deputation von Neuenburg dem Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements die bei den Akten liegende, vom 26. Juli 1890 datirte und von

884 einer großen Anzahl von Bewohnern dei- Stadt Neuenburg unterzeichnete Petition für Belassung des Hauptpostgebäudes am bisherigen Orte.

2. Dieser Petition trat eine solche zu Gunsten der projektirten Erstellung eines neuen Postgebäudes auf dem von der Gemeindebehörde offerirteli Platze entgegen. Diese Eingabe wurde dem Postdepartement unterm 2. Oktober 1890 eingereicht. Sie trägt die Unterschriften von 1501 steuerpflichtigen Bewohnern der Stadt Neuenburg und befindet sich ebenfalls bei den Akten.

3. Daß die große Mehrheit der stimmfähigen Bürger von Neuenburg in vorliegender Frage die Ansicht ihrer Behörden theilt, geht aus dem uns übermittelten und den Akten einverleibten Auszug aus dem Protokoll der Verhandlungen des Stadtrathes (Conseil général) hervor. Derselbe lautet in Uebersetzung wie folgt: ,,Die Unterzeichneten -- Präsident und Sekretär des Stadtrathes (Conseil général) der Gemeinde Neuenburg -- bescheinigen : ,,1. Daß der Conseil général in seiner Sitzung vom 14. Juli 1890 nachstehenden Beschluß gefaßt hat: ,,Der Stadtrath der Gemeinde Neuenburg, ,,Auf Antrag des Gemeinderathes, ,,beschließt : ,,Art. 1. Der Gemeinderath ist ermächtigt, dem eidgenössischen Postdepartement zur Errichtung eines Post- und Telegraphengebäudes eine Bodenfläche zu offeriren von ungefähr zweitausend Quadratmetern (2000 m2) · im westlichen Theil des Hafenplatzes, zum approximativen Preise von hundert Franken der Quadratmeter.

,,Art. 2. Der Gemeinderath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

,,2. Daß dieser Beschluß mit der Mehrheit von 19 gegen 3 Stimmen gefaßt worden ist.

,,3. Daß das Gemeinde r e f e r e n d u m gegen diesen Beschluß nicht verlangt worden ist.

,,Neuenburg, den 16. März 1891.

,,Im N a m e n d e s S t a d t r a t h e s , ,,Der Präsident: ,,(sig.) Aimé Hwnbert.

,,Der Sekretär: ,,fsig.) Eug. Tissot."

885 Wir glaubten daher, nach Erwägung aller in Betracht fallenden Gründe, im Interesse des Pubjikums und des Post- und Telegraphendienstes der Erwerbung des von der Stadtbehörde Neuenburg offerirten Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphen gebäude näher treten zu sollen, und es ergibt sich aus den diesfälligeu nähern Untersuchungen und Verhandlungen. Folgendes : 1. Die Lage und Beschaffenheit des offerirten Bauplatzes sind durchaus passend und zweckentsprechend.

2. Der nöthige Flächeninhalt muß mit circa 2080 m 2 angenommen werden, wobei für absehbare Zukunft allen Erfordernissen genügt werden kann.

3. Der geforderte Preis ' beträgt Fr. 100 per m 2 . Diese Forderung erscheint uns mit Rücksieht auf den Werth von Bauplätzen in ähnlicher Lage der Stadt Neuenbnrg, sowie auf die Preise, die wir für Posthausbauplätze in andern größern Städten bezahlten oder noch zu bezahlen haben werden (St. Gallen circa Fr. 120, Luzern circa Fr. 86, Genf Fr. 200, Zürich Fr. 230 per m2), durchaus annehmbar.

3. Der Stadtrath von Neuenburg hat Enthebung von der Bezahlung der^ Handänderungsgebühi-, welche nach dem bestehenden Gesetze 4 Va °/o (also vom oben vorgesehenen Preise von Fr. 208,000 = Fr. 8320) betragen würde, zugesichert.

4. Der Antritt des Kaufes würde auf den 15. Januar 1892 und der Bezug des iieuen Gebäudes auf 1. Juli 1894 in Aussicht genommen. Auf letztern Zeitpunkt wäre der Miethveftrag betreffend das bisherige Postgebäude, das Telegraphen- und Telephonlokal zu künden.

In finanzieller Beziehung würde sich die Erstellung eines neuen Postgebäudes in Neuenburg gestalten wie folgt: 1. M e h r a u s g a b e n .

a. Verzinsung des Kapitals für Ankauf des Bauplatzes, Fr. 208,000, à 4 °/o = . . .

Fr. 8,320 b. Verzinsung der Bausumtne zu 4 °/o, Amortisation und Unterhalt zu i lla °/o, Fr. 690,000 zu 5 Va °/o = ,, 37,950 Total Mehrausgaben

Fr. 46,270

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2. M i n d e r a u s g a b e n u n d Me h r e i n n ä h m e u.

Wegfallende bisherige Miethzinse und zwar: 1. Hauptpostbüreau 2. Telegraphenbüreau 3. Telephon-Centralstation 4. Miethen im neuen Postgebäude Total Minderausgaben und Mehreinnahmen Bleiben Mehrausgaben

Fr. 21,000 ,, 1,200 ,, 500 ,, 5,000 Fr. 27,700 ,, 18,570

Biezu muß bemerkt werden, daß die anfänglich prqjektirte Vergrößerung und verbesserte Eintheilung der Lokale des bisherigen Hauptpostbüreau eine erhebliche Mehrausgabe erfordert hätte, die wir aber nicht näher beziffern können, da von genauem Berechnungen Umgang genommen wurde.

Die im Eingang des gegenwärtigen Berichts erwähnte Filiale nebst Transitbüreau im Bahnhofe, sowie die außerhalb der Stadt (in ,,Gibraltar") gelegene Remise für Reservewagen würden durch die Erstellung eines neuen Postgebäudes nicht entbehrlich.

Wir glauben nun, ses sollte die sich darbietende Gelegenheit, einen durchaus geeigneten Posthausbauplatz in Neuenburg zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben, welche Gelegenheit nach den bestehenden Verhältnissen voraussichtlich später sich nicht mehr darbieten würde, im Interesse des Publikums und der Verwaltung benutzt werden und empfehlen Ihnen daher nachfolgenden Beschlußentwurf zur Annahme.

Wir benutzen übrigens diesen Anlaß, Sie, Tit., wiederholt unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , dea 4. April 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Bestund Telegraphengebäude in Neuenburg.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundearathes vom 4. April 1891, beschließt: Art. 1. Der Bundesrath wird ermächtigt, von der Stadt Neuenburg, behufs Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes daselbst, einen Bauplatz um die Summe von Fr. 208,000 anzukaufen.

Art. 2. Dem Buudesrath wird auf Rechnung des Jahres 1892 ein entsprechender Kredit eröffnet.

Art. 3. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Bundesblatt. 43. Jahig. Bd. I.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Neuenburg. (Vom 4. April 1891.)

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08.04.1891

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