219

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen rail ändern Verwaltungsstellen des Bundes Einah men der

Zollverwaltung in den Jahren 1890 und 1891.

1891.

iQcm 199U.

Monate.

Fr.

Januar

. . .

Februar . . .

März . . . .

April . . . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

i1891.

Qm

Fr.

1,988,696. 11 1,824,472. 09 2,291,853. 80

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

--

164,224.02

--

-- 164,224. 02

2,699,693. 33 2,606,780.55 3,565,301. 18 2,591,010.61 2,301,978.19 2,328,600. 83 2,434,249. 38 2,843,262. 87 2,436,822. 76 2,990,936. 80

Total 31,079,186.41 -- Auf Ende Januar 1,988,696 11 1,824,472. 09

--

to

Zusammenstellung der

Laufend» Nummer. |

Orte, an welchen deutscherseits die von der Schweiz herkommenden Aus- und Durchlieferungstransporte übernommen werden, und der entsprechenden schweizerischen Grenzorte, nebst Bezeichnung der beiderseits zuständigen Behörden.

Bezeichnung des deutschen Uebemäiimeorts.

Bezeichnung des Bezirks oder Kreises (bezw.

Kantons), In welchem der deutsche Uebernahmeort gelegen Ist.

i Bezeichnung der deutschen Uebernahme- bezw.

Uebergabebehorde.

Bezeichnung des entsprechenden schweizerischen Grenzorts.

Bezeichnung des Kantons, in welchem der schweizerische Grenzort gelegen ist.

Bezeichnung der 1 Uebernahme- · bezw. Uebergabebehorde. !

i

T. Z^wischen Bayern und der Sclrweiz.

1

Lindau

Bezirksamt Das königlich bayLindau, rische Bezirksamt zu Reg. -Bez. Lindau Schwaben u.

Neubarg

2

Lindau

-- wie zu 1 --

-- wie zu 1 --

Rorschach

Kanton St. Gallen

Das Bezirksamt zu Korschach

Romanshorn

Eanton Thurgau

Das Polizeibürean zu Romaushorn

Bemerkungen,

Laufende Nummer.

Bezeichnung des deutschen Uebernahmeorts.

Bezeichnung des Bezirks oder Kreises (bezw.

Kantons), in welchem der deutsche Uebernahmeort gelegen ist.

Bezeichnung der deutschen Uebernahme- bei«.

Uebergabebehörde.

Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung der des Kantons, in des entwelchem der schweizerischen sprechenden schweizerische Uebernahmeschweizerischen Grenzort bezw. UeberGrenzorts.

gabebehörde.

gelegen Ist.

Bemerkungen.

II. Z ·wischen "Württemberg wad der Schweiz.

3

Friedrichshafen

Donaukreis, Die köuigl. würtOberamt tembergische HafenTettnang direktion zu Friedrichshafen

4

Friedrichshafen

-- wie zu 3 --

-- wie zu 3 --

Rorschach

Kanton St. Gallen

Das Bezirksamt zu Rorschach

Romanshorn

Kanton Thurgau

Das Polizeibüreau zu Romanshorn

IH. Zwischen Buxleii und der S^ch-weiz.

5

Konstanz

Kreis Konstanz

6

Konstanz

-- wie zu 5 --

Das großherzoglich Schaffhausen badiscbe Amtsgericht zu Konstanz

-- wie zu 5 --

Kreuzungen

Kanton Schaffhausen Kanton Thnrgau

Die Polizeidirektion zu Schaffhausen Dieser Grenzpunkt kommt Das PolizeiTransporten, bei welbüreau zu bei chen andere Staaten als Kreuzungen 'Baden und die Schweiz betheiligt sind, regelmassig nicht in Betracht.

to to 1-^

--

.

Bezeichnung des Bezirks oder Kreises (bezw.

Kantons), In welchem der deutsche Uebernahmeort gelegen ist.

jfende Nummi

ta

Bezeichnung des deutschen Uebernahmeorts.

3 1 8

Bezeichnung Bezeichnung des Kantons, in des entwelchem der sprechenden schweizerische schweizerischen Grenzort Grenzorts.

gelegen ist.

Bezeichnung der deutschen Uebernahme- bezw.

Uebergabebeh'órde.

..

Bezeichnung der schweizerischen Uebernahmebezw. Uebergabetaeharde.

Kanton Die PolizeiDas großherzoglicli ; Schaiihaiisen Sehatfhausen direktion zu i badische Amtsgericht zu Radolfzell.

i Schaffhausen !i Die PolizeiKanton Das großherzoglich Schaffhausen Der den (Kanton Schaffhausen direktion zu ßahnhof in Seh äff hausen, badische Amtsgericht Schaffhausen entw. a. zu Konstanz Schaffhausen Schweiz) i oder h. zu Waldshut passirende badische Gei fangenenwagen i ;i

Radolîzell

-- wie.üuö --

i

l

;l [ Ì

i

'

i 9

Waldshut

Kreis Waldshut

Das großherzoglich j Schaff hausen Kanton Die Polizeibadische Amtsgericht i Schaffhausen ' direktion zu j zu Waldshut Ì Schaffhansen i

to to tC

Bemerkungen.

|

-- wie zu ö -- j Hei Auslieferungen von der Schweiz naeö Deutschland ist, je nachdem der Auszuliefernde mit einem in der Richtung a. von Konstanz nach Basel oder &. von Basel nach Konstanz verkehrenden Gefangenenwagen befördert wird, im l'allé zu a, das grossherzoglich badische Amtsgericht zu Konstanz, im Fall e zu &, das-

jenige zu Waidshut rechtzeitig vorher zu benachrichtigen, damit dasselbe das Gendarmerie - Begleitkommando des in den badiscuen BahnzUgen kursirenden Gefangenenwagens wegen der Uebernahme des Auszuliefernden mit Weisung versehen kann.

i Bezeichnung des deutschen Uebernahmeorts.

'

Bezeichnunq des Bezirks oder Kreises (bezw.

Kantons), in welchem der deutsche Uebernahmeort gelegen Ist.

Bezeichnung der deutschen Uebernahme- bezw.

Uebergabebehorde.

Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung der des Kantons, in des entwelchem der schweizerischen sprechenden Uebernahmeschweizerische schweizerischen bezw. UeberGrenzort Grenzorts.

gabebehbrde.

gelegen ist.

Waldshut

-- wie zu 9 --

-- wie zu 9 --

.

11

Säckingen

-- wie za 9 --

12

Säckingen

13

Lörrach

14

Der den badischen Bahnhof in Basel passirende badische Gefangenen-

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; 10

:

Bemerkungen.

·

Zurzach

Kanton Aargau

Das Bezirksamt zu Zurzach

Das großherzoglich badisene Amtsgericht 1 zu Säckingen

Laufenburg

Kanton Aargau

Das Bezirksamt zu Ì Laufenburg

-- wie HU 6 --

-- wie zu 9 --

-- wie zu 11 --

Rheinfelden

Kanton Aargan

Das Bezirksamt zu Kheinfelden

-- wie zu 6 --

Kreis Lörrach

Das großherzoglich badische Amtsgericht zu Lörrach

Basel

Kanton Basel-Stadt

Das Polizeidepartement zu Basel

-- wie zu 13 --

Basel

Kanton Basel-Stadt

Das Polizeidepartemeut land ist das grossherzoglich badische Amtsgericht zu zu Basel Lürrach rechtzeitig vorher zu benachrichtigen,

(Kanton Basel-Stadt, i Schweiz) i

i

-- wie zu 6 --

Bei Auslieferungen TOB

damit dasselbe das Gendaimerie-Begleitkommando des in den badischen Bahnzijgen verkehrenden Gefangenenwagens wegen der Uebernahme des Auszuliefernden mit Weisung versehen kann.

i

jfende Nuir.m

^

S

. .,_ Bezeichnung des Bezirks oder Kreises (bezw.

Bezeichnung Kantons), in des deutschen welchem der Uebernahmedeutsche orts.

Uebernahmeort gelegen ist.

Bezeichnung der deutschen Uebernahme- bezw.

Uebergabebehörde.

Bezeichnung des entsprechenden schweizerischen Grenzorts.

.

"~ ~

Bezeichnung Bezeichnung des Kantons, In der welchem der schweizerischen schweizerische UebernahmeGrenzort bezw. Uebergelegen ist.

gabebehörde.

.--._-

Bemerkungen.

IV. Z-wiisìolieii. ElMsusis-Ijotïi.x-iiijS1«!! nini der StjIiTveîi«.

15 St. Ludwig

r "

Kreis Mülhauseii

\ 16 Die Landes- -- wie zu 15 -- greDBCaufder Staatsstraße zwischea St. Ludwig und Basel

Der Erste Staatsanwalt bei dem kaiserlichen Landgerichte j · zu Mülhausen i

-- wie zu 15 --

Basel

Die Landesgreiizeauf der Staatsstraße zwischeu Basel und St. Ludwig

·»As-i

Kanton ! Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt

Das Polizeidepartement zu Basel

Dieser Grenzpuukt kommt Das PolizeifUr Aaslieferungen in departerneiit nur Betracht, welche zwischen zu Basel Elsass-Lothring^en und der Schweiz an der Grenze selbst bewirkt werden sollen. In solchen Fällen ist die zuständige deutsche bezw. schweizerische Uebernahmebehorde durch die betreffende schweizerische bezw. deutsche Uebergabebehürde von dem Eintreffen des Transports an der Grenze behufs Entsendung eines Beamten zur Abholung rechtzeitig vorher zu benachrichtigen.

rO CO >£»·

3. Wochenbülletin über die Ehen, Gret>urten und. SSterbefälle in den Städten Groß-ZUrlch (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Eiuw.j, Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Biel (16,476 Eiuw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Lode (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sieh während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

3. Woche, vom 18. bis zum 24. Januar 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsheamten der 15 obgenaunten Städte 59 Ehen, 304 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 211 Todesfälle angezeigt wordeu. Außerdem von auswärts: 28 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 18. bis zum 24. Januar.

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gestorbene

j

(ohne die Todtgebarten)

'

von 0--1 Jahr «on 1--4 Jahren Eheliche.

Unehe- Ehe- Uneheliche. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . 267 15 8 -- 6 Auswärtige 8 Zusammen 273 23 8 -- In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 11 11 1 Wovon Auswärtige . .

5 8 Unter der öesammtziihl W£uen v arkostj eltet

Ehe- Uneheliche. liche.

Eheliche.

Uneheliche. 1 1

39 2 41

5

22 2

5

24

3 1 1

1 i

i; i ,

10 2

3

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt:

Vom 18. bis zum 24. Januar.

Mäunlich Weiblich Zusammen

80 Unbe0-1 1--4 5-19 20*39 40-59 60-79 Von mehr kanntes Jahr. Jahren. Jahren. Jäh reo. Jahrin. Jahren. und Jahren. Alter. ;

27 19

14 11

46

25

14 8 22

17 17

24 24

34

48

27 28 55

5 2 7

'

2\ 2 i

226 Auf ein Jahr nr.d 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeltsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am » , *

Wahrend der entsprechenden Woche im Jahre 1890 1889

24. Januar 18&1 21,9 Sterbefalle auf 1000 Einwohner 17. ,, ,, 21,3 ,, ,, ,, 10. ,, ,, 23,3 ,, ,, ,, 3.

,, » 21,3 ,, ,, ,, ,,

27,4 38,4 47,» 31,0

22,6 20,8 23,i 16,9

Die Geburtenziffer beträgt 29,a auf 1000 Einwohner.

Todesursachen.

i i

1

2 3.

4.

5 6 7,, 8

Masern .

.

Scharlachfieber Diphtheritis und Cnrap . .

Keuchhusten Rothlauf Typhus abciominalis . . . .

Kindbettfieher

9. Dnrchfall der kleiner. Kinder 1 0 . Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

13. Schlagflnß

14. Gewaltsamer ! 15.

,, ' 16.

,, , 17.

,,

18$so.

1890.

1891.

i

Vom 18. bis Vom 19. bis Vom !!0. bis 24. Januar.

25. Januar.

26. Ja nuar. ' Wovon Wovon Wovon Total. AusTotal. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

13 6 12 2 1 1

1

1

1

1

12

3

1 1

10 2 11 5

2

2 1

--

7 24 32 13 10

4 2 ~

3 25 33 9 9

4 3 2

7 43 68 15 9

4 5 1 2

3 2

2

7 1

5

3 2 1

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ., Mord . .

., Unbestimmte Todesursache .

1

1

18. Angeborene Lebenssehwäche 19 Altersschwach

15 11

1

11 13

2

18 12

20. Andere Todesursachen . . .

21. Ohne 'ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

93

31

100

14

239

28

289

37

77 1 231

1

14 24 J

Laut Angabe hatte in 56 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

227 i1 i

GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Keine Angaben.

In 9 Fällen.

In 13 Fällen.

In 55 Fällen.

i

!

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vcrtheilen sich die Sterbotälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiüsen der Athmungsorgaue. schwiridsucht.

Kranfeheitdn.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. MJnnlich. Wilblich. Mannlich. Weiblich.

1 5 1 Jahr 7 6 3 _1 -- -- 1 1 2 4 Jahren 2 9 8 -- 1 2 2 3 4 19 ,, 3 3

Von 0 bis ,, 1 ,, . 5 ,, . 20 ,, 39 ,, . 40 ,, 59 ,, ,, 60 ,, 79 ,, ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

--·2 5 3 1 -- 16

2 2 1 -- 17

7 2 2 -- -- 13

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1

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Stadie.



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Groß-Zürich *) . . .

Oroß-Genf**) . . .

Basel Lausanne St. Gallen Chaux-de-Fouds .

Xjiizern Neuenburg . .

Winterthnr . .

Biel Herisau Schaffhausen . .

Freiburg Locle

6 6 4 8 4 2

. .

. .

. .

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8 3 1 4 1 2 1

4 1 3 4 3 1 --1

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Durchfall der kleinen Kinder ' j IM .

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4 -- 7 3 -- 9 3 --

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2

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*) Zllrich und seine 9 Aasgemeinden.

**) Genf mit Plainpalais, Eaux-Vives nnd Petit-Saconnex.

-- --

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-- --2 -- 3 -- --1 --1

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228 Morbidi tat.

Vom 18. bis zun 24. Januar 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modiüzirte Blattern.

Freiburg: 2 Fälle in Avry-devant-Pont,

2. Masern.

Groß-ZUrich: 2 lalle. -- Basel-Stadt: 132 Fälle. -- Bern: 3 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 14 Fälle, wovon 2 in Neuenburg, 5 in Couvet und 7 in Creasier. -- Waadt (Kanton) : Viele Fälle im Kanton.

3. Scharlach.

Schaffhausen (Kanton) : 2 Fälle in Neuhausen. -- Groß-ZUrich : 2 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fell. -- Bern: 4 Fälle, wovon l von auswärts. -- Neuenburg (Kanton) : 8 Fälle, wovon 4 in Motiers und 4 in Fleurier. -- Waadt (Kanton): 26 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

Groß-ZUrich: 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 15 Fälle. -- Bern: 4 Fälle, wovon l von auswärts. -- Neuenburg (Kanton): 4 Fälle, wovon 2 in Chanx-de-Fonds und 2 in Fleurier. -- Waadt (Kanton): l Fall.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): Mehrere Fälle in Schaffhansen und Neuhausen. -- Groß-ZDrich: 5 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Waadt (Kanton): Einige Fälle.

6. Varicellen.

Groß-ZUrich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 5 Fälle.

7. Bothlauf.

Groß-ZOrlch: l Fall. -- Basel-Stadt: 8 Fälle. -- Bern: 3 Fälle.

8. Typhus.

Basel-Stadt: 12 Fälle. -- Bern: l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Waadt (Kanton^ : l Fell.

229

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 18. bis 24. Januar 1891.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumlinster-ZUrich (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Spital Genf (330 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- ßürgerspital Basel (462 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Außerkrankenhaus in Bern (110 -Betten). -- Diakonissenhaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten). -- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).

-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten).

-- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtales Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspitai Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herlsau (75 Betten).

-- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten).

-- Spital Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. ßothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus lü. Akute Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten ». .

14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

Wovon von auswärts kommend.

-- 2 7 -- 16 3 15 50 26 40 · 8 43 7 344 57 618

-- -- . 2 -- 6 l 3 29 8 28 2 9 l 113 24 226

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 17. Januar in den genannten Krankenanstalten 3172.

24. Januar in den oben erwähnten Anstalten 3026.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

Er i s t am

17

230 Folgende Mitteilung betreffend die Einführung der neuen Sterbekarte ist am 26. Dezember 1890 an die Herren Aerzte gerichtet worden (siehe Wochenbülletin Seite 130 und 176): Die Einführung der neuen Sterbekarte A hat den Zweck, der Mortalitätsstatistik ein reicheres, vielseitigeres und namentlich zuverläßigeres Material zu verschaffen, als dieß bei dem bisherigen Modus der Todesu.rsachenbescheinigung möglich war. Sie wird daher wesentlich dazu beitragen, die bekannten Uebelstände, die unserer jetzigen Sterbestatistik anhaften, zu beseitigen und dieselbe überhaupt in zweckmäßiger Weise zu verbessern.

Die Sterbekarte A tritt an die Stelle der bisherigen zivilstandsamtlichen Sterbekat te. Sie unterscheidet sich von dieser im Wesentlichen dadurch, daß sie aus zwei Theilen besteht, wovon nur der erste (Fragen l--7), statt, wie bisher, die gnnze Karte, vom Zivilstandsbeamten ausgefüllt wird, während die Fragen (8--10) des zweiten Theils von dem behandelnden oder, wo keine Behandlung stattgefunden, von dem nach dem Tode zugezogenen patentirten Arzte zu beantworten sind. Diese Fragen betreffen hauptsächlich die Todesursache rand verlangen dießbezüglich folgende Angaben : 1. die primäre oder Grundkrankheit, 2. die Folgekrankheiten, bezw. Komplikationen und die unmittelbare Todesursache, und 3. erwähnenswerthe nebenhergehende pathologische Zustände, welche auf den Verlauf und Ausgang der Hauptkrankheit von Einfluß waren.

Ferner verlangt man, zu wissen, ob die angegebene Diagnose durch eine Sektion bestätigt worden ist, und wünscht bei Infektioos- und tuberkulösen Krankheiten eine kurze Auskunft über die Wohn Verhältnisse etc.

Wo der Arzt eine Frage nicht beantworten kann, deutet er dieß durch einen Querstrich an, wo die Angaben nur auf Vermuthung beruhen, durch ein beigesetztes Fragezeichen. Dadurch soll die Befolgung des obersten Grundsatzes der Statistik, daß sie w a h r sei, daß sie wohl L ü c k e n , aber koinè U n r i c h t i g k e i t e n enthalten dürfe, nach Kräften gewahrt werden.

Die neue Einrichtung wird sich in praxi folgendermaßen gestalten : Sobald der Zivilslandsbeamte nach der an seinem Orte bisher üblichen Weise -- an der gar nichts geändert wird -- die mündliche oder schriftliche (Todesschein) Anzeige eines Todesfalles erhalten hat, füllt er den ersten Theil der neuen Sterbekarte pünktlich aus, schreibt auf den oben an der Karte befindlichen,

231 abtrennbaren Coupon den Namen des Verstorbeneu und sendet sie alsdann in Doppelcouvert an den Arzt, welcher die Todesursache zu bescheinigen hat, also in den Fällen, wo der Verstorbene ärztlich behandelt worden war, an den behandelnden, in den ändern an den nach dem Tode zugezogenen Arzt. Wo weder Behandlung stattgefunden hat, noch nach dem Tode ein Arzt zugezogen worden ist, bleibt der zweite Theil der Karte unbeantwortet, und soll der Zivilstandsbeamte den Grund davon darauf angeben.

Nachdem der Arzt die Fragen 8--10 gewissenhaft, wenn auch möglichst kurz und präzis, beantwortet und die Angaben des Zivilstandsbeamten (Fragen l--7) kontrolirt und eventuell ergänzt hat,*) trennt er den Coupon mit dem Namen des Verstorbenen, der nur dazu gedient hat, um ihn rasch zu orientiren und vor Verwechslungen zu schützen, ab und verschließt die nunmehr n a m e n l o s e Karte in das beiliegende, an das Zivilstandsamt adressirte, amtliche Couvert, unter Beifügung seines Namens auf der Adresse. Letztere trägt auch die Nummer der Sterbekarte, damit der Zivilstandsbeamte die Kontrole der zurückgesandten Karten ausüben kann, ohne die Couverts zu erbrechen. Letztere werden vielmehr u n e r ö f f n e t allwöchentlich an das eidg. statistische Bureau gesandt, so daß also das ä r z t l i c h e G e h e i m n i ß iu absolutester Weise gewahrt wird.

Es wird ausdrücklich nochmals hervorgehoben, daß die Einführung der neuen Sterbekarte die bisherigen Einrichtungen der Kantone bezüglich der Bescheinigung der Todesursachen nicht ändert, sondern nur ergänzt, daß also die kantonalen Sterbescheine auch punkto Todesursache fernerhin in üblicher Weise auszufüllen sind.

Ueberdieß können denjenigen Kantonen, die sich mit Mortalitätsstatistik beschäftigen, auf ihr Verlangen die ausgefüllten neuen Sterbekarten ihres Kantons vom eidg. statistischen Bureau zur Benutzung Ubei-lassen werden.

Die neue S t e r b e k a r t e ist seit drei Wochen zur Anwendung gekommen und man darf sagen, daß sie überall gut aufgenommen worden ist. Einige seltene Ausnahmen abgerechnet, haben *) Dieß bezieht sieh eigentlich nur auf die Fragen 2 und 4 betreffend die Aufenthaltsdauer der nicht im Sterbeort Dommlirten und die Verkostgeldung der Kinder, über welche Fragen die Aerzte gewöhnlich besser unterrichtet sind, als die Zivilstandsbeamten, deren Eifer und Pünktlichkeit übrigens nie angezweifelt worden sind.

232 alle Aerate mit der größten Freundlichkeit und Bereitwilligkeit auf die an sie gestellten Fragen geantwortet. Die hiedurch erhaltenen vermehrten Angaben ermöglichen es uns, jeden Sterbefall besser zu beurtheilen imd somit eine genauere und bessere Bintheiluug derselben vorzunehmen. Die Art und die Ursachen der Unfälle finden eine viel größere Berücksichtigung, auch finden wir jetzt oft sehr werthvolfe Mittheilungen über die mitwirkenden Krankheiten und die nähern Verhältnisse der einzelnen Fälle (Krümmung des Rückgrates, Mißbrauch geistiger Getränke, Ueberarbeitung, Kummer u. s. w.j.

Wie aus den Zahlen der Tabelle auf Seite 226 ersichtlich ist, fehlen jedoch noch sehr oft bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten die Angaben über die Wohnungsverhältnisse. Es ist wunschenswerth, daß die Frage 10, sowie auch die Fragen 2 ( A u f e n t h a l t s d a u e r der n i c h t D o m i z i l i r t e n ) und 5 ( V e r k o s t g e l d u n g der k l e i n e n Kinder) beantwortet werden.

Die im Nachfolgenden angeführten Beschlußnahmen von Aerztevereinen beweisen, daß die Neuerung bei dem Aerztepersonal der größern schweizerischen Städte Anklang gefunden hat.

Laut einer von Herrn Prof. Dr. Eichhorst, z. Z. Präsident der Aerztegesellschaft in Zürich, an das eidg. statistische Bureau gerichteten Mittheilung hat besagte Gesellschaft in ihrer Sitzung vom 17. Januar die neue Sterbekarte ,,mit Freuden begrüßt und die Hoffnung ausgesprochen, es werde dieselbe bald für die ganze Schweiz eingeführt werden".

Der medizinisch · pharmazeutische Bezirksverein in Bern hat schon in seiner Dezembersitzung and nachdem ein dreiwöchentlicher Versuch stattgefunden hatte, sich mit der Einführung der neuen Sterbekarte einstimmig einverstanden erklärt.

Auch die ärztliche Gesellschaft der Stadt St. Gallen beschloß in ihrer außerordentlichen Sitzung vom 18. Dezember nach einläßlicher Diskussion, der Anregung betreffend die neue Sterbekarte Folge zu leisten und künftig die neuen Formulare zu benutzen.

Von irgendwelchen Abänderungsvorschlägen wurde Umgang genommen, indem man einerseits die neuen Formulare für recht und gut befand, anderseits eventuelle Abänderungsanträge erst nach Erprobung des neuen Verfahrens für geboten erachtete.

Eidg. statistisches Bureau.

23a

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 16. Januar 1891 sucht der Verwaltungsrath der Regionalbahn Brenets-Locle um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. Rang der 4,296 Kilometer langen Linie Brenets-Locle, sammt Betriebsmaterial und Zubehörden, im Sinne von Art. 9 des Verpfändungsgesetzes.

Die Verpfändung geschieht zum Zwecke der Sicherstellung eines für die betriebstüchtige Erstellung der Bahn und für die Ausführung noch nothwendiger Vollendungsarbeiten dienenden Anleihens im Betrage von Fr. 150,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 14. Februar 1891 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 30. Januar 1891.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes : 2

[ /i]

Die Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, As 17, vom. 27. Januar 1891.

Handelsregistereinträge. Jahresdurchschnitte der General-Monatsbilanzen der Emissionsbanken. Transporteinnahmen der Schweiz.

Eisenbahnen im Dezember 1890. Ausfuhr von Milchprodukten.

Situation ausländischer Banken. Telegramme.

JV» 18, vom 28. Januar 1891.

Handelsregistereiuträge. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Jahresdurchschnitte der General-Monatsbilanzen der Emissionsbanken. Fabrik- und Handelsmarken. Inkrafttreten des Bundesgesetzes betreffend den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken etc. Telegramme.

234

JVs 19, vom 29. Januar 1891.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der St. Gallischen Kantonalbank in St. Gallen. Fabrik- und Handelsmarken. Kündigung des schweizerischen Handelsvertrages mit Spanien. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

X° 20, vom 30. Januar 1891.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Banque populaire de la Gruyère, in Bulle.

Fabrik- und Handelsmarken. Goldagio für Zollzahlungen in Oesterreich. Rumänischer Zolltarif. Poststückverkehr. Probeexemplare von Zeitungen. Zeitungsabonnemente. Ausstellung in Budapest.

Telegramme.

JVs 21, vom 31. Januar 1891.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Kündung der schweizerischen Handelsverträge mit Deutschland und Portugal. Veredlungsverkehr. Schiffskurs nach den La Plata-Staaten.

Briefpostgegenstände nach Nord-Borneo. Regionalbahn BrenetsLocle. Maßregeln gegen Verbreitung der Reblaus. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

M 22, vom 2. Februar 1891.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz des Crédit agricole et industriel de la Broyé, in Estavayer. Fabrik- und HandelsmHrken. Uebersicht über die am 1. Februar 1891 in Kraft bestehenden Schweiz. Handelsverträge.

Kündung des schweizerisch-österreichischen Handelsvertrages. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

X° 23, vom 3. Februar 1891.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Appenzell A.-Rh. Kantonalbank in Herisau.

Fabrik- und Haadelsmarken. Ausstellung in Mailand. Stickereiexport. Situation ausländischer Banken.

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1891

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04.02.1891

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219-234

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