472 #ST#

Aus den .Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 13. November l857.)

Das Kreisschreiben, welches der Bundesrath wegen der Österreichischen Paßvisa an sämmtliche Kantonsregierungen erließ, lautet wie folgt : ,,Von verschiedenen Seiten waren Klagen eingegangen , daß die von ,,uns mit Kreisfehreiben vom 12. Juli l. J. angezeigten Begünstigungen ,,in Beziehung auf die österreichischen Paßvifa nicht überall die gewünschte ,,Beachtung fänden, fondern daß die Reifenden auf verschiedenen Eingangs,,stationen in das Kaiserreich sich nicht unerheblichen Anständen ansgesezt ,,gesehen hätten.

,,Jn Folge dessen beauftragten wir unfern Herrn Geschäftsträger in ,,Wien, im Sinne der in Ausficht gestellten Verkehrserleichternng bei dem ,,kaif. Ministerium geeignete Verwendung eintreten zu lassen.

,,Jn dem hierauf bezüglichen Promemoria vom 8. l. M. wird von ,,dem k. k. Ministerium des Aeußern hervorgehoben, daß das Verfahren, ,,über welches von schweizerischen Reisenden Klage geführt worden, kein ,,willkürliches, sondern ein in den bezüglichen Vorschriften begründetes ge,,wesen sein dürfte, indem die Reisenden, um die es sich handle, wenn ,,gleich nicht Bern, so doch höchst wahrscheinlicher Weise eine andere Stadt, ...in der fich eine österreichische Gesandtschaft befindet, wie etwa München ,,oder Dresden, berührt haben möchten, und daselbst das mangelnde Paß,,visum einzuholen gehabt hätten.

,,Für die Erleichterung, daß in bestimmten Fällen von der sonst vor,,geschriebenen Beibringung des Paßvisums Umgang genommen werden ,,könne, fei ein im Jnteresse des Verkehrs zwischen zwei Nachbarländern, ,,insbesondere aber zwischen den Gränzdistrikten eingeräumtes Zugeständniß, ,,nicht aber solle die im Allgemeinen noch immer fortbestehende Verpflich,,tung, den Paß nach Oesterreich dann, wenn der Reifende einen Ort ,,berühre, wo eine kaiserliche Gesandtschaft ihren Siz habe, mit dem ge,,fandtschaftlichen Vifum versehen zu lassen, dadurch aufgehoben werden.

,,Unter solchen Umständen, und da es für die herwärtigen Reifenden ,,gelegener sein mag, vorher und in der Heimath das erforderliche Requisit ,,zum Eintritt in die kaiferlichen Staaten einzuholen, statt sich mitten auf ,,der Reise in einer zwischenliegenden Stadt hiefür zu bewerben, scheint es ,,gerathen, nach wie vor, das österreichische Paßvisum in B e r n nachzu,,suchen, zumal dasselbe von der k. k. Gesandtschaft stets mit aller Zuvor,,kommenheit ertheilt zu werden pflegt."

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1857

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

61

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.11.1857

Date Data Seite

472-472

Page Pagina Ref. No

10 002 359

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.