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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Provisorische Regelung der Verdienstausfallentschädigungen.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 1940 einen Beschluss über eine provisorische Regelung der Verdienstausfallentschädigungen an aktivdienstleistende Selbständigerwerbende erlassen. Der Beschluss kann vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden (Preis: 30 Bp.).
Der Beschluss tritt am 15. Juni 1940 in Kraft. Die Bezugsberechtigung und die Beitragspflicht beginnen am 1. Juli 1940.
Berufsverbände des Gewerbes, welche keine Lohnausgleichskasse im Sinne von Art. 9 bzw. Art. 11, Abs. 3, der Lohnersatzordnung errichtet haben, können nachträglich eine Ausgleichskasse für die Durchführung der Verdienstausfallentschädigungen für ihre Verbandsmitglieder einrichten. Bewilligungsgesuche sind dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zuhanden des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes bis zum 30. Juni 1940 einzureichen. Dem Gesuch ist ein Verzeichnis der Verbandsmitglieder in drei Exemplaren, geordnet nach Kantonen, beizulegen, wobei für jeden Kanton ein besonderes Blatt verwendet werden muss. Gesuche, welche später eingehen oder denen kein Mitgliederverzeichnis beiliegt, werden nicht berücksichtigt.
Bern, den 14. Juni 1940.
1979
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Neue Ausgabe der Bundesverfassung.
Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Mai 1940 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.
Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.
Postcheckkonto III 233 38 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1940
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.06.1940
Date Data Seite
806-806
Page Pagina Ref. No
10 034 306
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