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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 26. Dezember 1922.)

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat dem zum schweizerischen Honorarkonsul in Chicago ernannten Herrn Ernst Bühler von Peterzell (St. Gallen), das Exequatur erteilt.

Herr Ernesto Palazio wird in seiner Eigenschaft als Honorarkonsul von Mexiko in Lugano anerkannt.

(Vom 28. Dezember 1922.)

An Stelle des verstorbenen Herrn Professor Philippe Godet wird als neues Mitglied des Aufsichtsrates der schweizerischen Schillerstiftung gewählt: Herr Dr. Charly Clerc, Schriftsteller, in Genf.

Für die Amtsdauer vom 1. Januar 1923 bis 31. Dezember .1925 werden im Amte bestätigt: a. als Präsident des Verwaltungsrates der eidg. Versichrungskasse: Herr Dr. Julius Oêtiker, Direktor des eidg. Finanzbureaus, Bern ; b. als Mitglieder dieser Behörde die Herren : Nationalrat Dr. Emil Hofmann, Regierungsrat, in Frauenfeld ; Nationalrat Max Z'graggen, Kaufmann, in Basel ; Ständerat Or. Johannes Baumann, Regierungsrat, in Herisau ; Ständerat Jakob Siegrist, Regierungsrat, in Luzern ; alt Nationalrat Henri Grobet, Fabrikant, in Vallorbe ; Prof. Dr. Chr. Moser, gewesener Direktor des eidg. Versicherungsamtes, in Bern; Dr. Hans Giorgio, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung, in Bern; Dr. Reinhold Furrer, Oberpostund Obertelegraphendirektor, in Bern ; Arnold Gassmann, Oberzolldirektor, in Bern; Hermann Salvisberg, Kanzleisekretär I. Klasse beim eidg. Militärdepartement ; c. als Ersatzmänner dieser Behörde die Herren : Nationalrat Luigi Balestra, Advokat, in Bioggio; Ständerat Henri-Pierre de Meuron, Grossrat, in Neuenburg; Dr. Hermann Renfer, Direktor der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, in Basel ; Karl Emil Wild, Direktor des Industrie- und Gewerbemuseums, in St. Gallen; Dr. Jakob Lorenz, Leiter der sozialwissenschaftlichen Abteilung des Schweizer Verbandes ,,Volksdienst", in Zürich.

18 ä Der Bundesrat hat -davon' V'ormerk genommen, dass vom Genossenschaftsrate der Hilfskassenfonds-Genossenschaft des Personals der allgemeinen Bundesverwaltung bezeichnet worden sind : a. als Mitglieder: FrL Marie Gredig, Aufsichtstelephonistin, in Zürich, sowie die Herren : Theodor Lüdin, Postkommis, in (Basel; Elmo Zoppi^ Posthalter, in Stäbio; Gottfried Wälcbli,.

.Experte; I. Klasse beim eidg. Versicherungsamt, in Bern ; Heinrich Egli, Briefträger, in Zürich; Louis Burnand, Mandatträger, in Lausanne ; Jakob Diezi, Zollaufseher, in SchafFhausen ; Ernst Ochsenbein, Büchsenmacher in der eidg. Waffenfabrik, in Bern ; b. als Ersatzmänner die Herren: Emil Brunner, Telephongehilfe I. Klasse, in Basel ; Sim'ótt Bamert, Sekretär bei der Oberzolldirektion, in Bern ; François Magnin, Oberbriefträger, in Genf ; Fritz Krähenbühl, Magaziner bei der Materialabteilung der Obertelegraphendirektion, in Ostermundigen.

Dem Kanton Waadt wird an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten für die Durchführung einer Güterzusammenlegung in den Flurabteilungen ,,En Broyons" und ,,Granges sous Treya, Gemeinde Marnand, ein Bundesbeitrag von 25--30 %, im Maximum Fr. 9000, bewilligt.

Der Compagnie du Chemin de fer Nyon-St. Cergue-Morez in Nyon wurde die provisorische Bewilligung P 10 erteilt, max.

600 Kilowatt elektrischer Energie zu Traktionszwecken nach dem französischen Teilstück La Cure-Morez ihrer Bahn auszuführen. Dabei darf die täglich ausgeführte Energiemenge (Sonntags ausgenommen) max. 800 Kilowattstunden nicht überschreiten.

Die Bewilligung kaun jederzeit eingeschränkt oder ganz zurückgezogen werden, ohne dass die Compagnie du Chemin de fer NyonSt.Cergue-Morez dem Bunde gegenüber einen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung erheben kann.

Die provisorische Bewilligung P 10 tritt mit dem 1. Januar 1923 in Kraft und ersetzt die am 31. Dezember 1922 dahinfallende Bewilligung Nr. 47. Gemäss dieser Bewilligung betrug die zur Ausfuhr bewilligte Leistung max. 370 Kilowatt, und die täglich ausgeführte Energiemenge durfte 600 Kilowattstunden nicht überschreiten. Die provisorische Bewilligung P10 ist gültig bis zur Erteilung einer definitiven Bewilligung, spätestens jedoch bis 31. Dezember 1923. Im Anschluss an diesen Bcschluss soll das ordentliche Verfahren durchgeführt werden.

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Wahlen.

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(Vom 28. Dezember 1922.)

Departement des Innern.

Juristischer Adjunkt des Departementssekretärs: Droz, Georg, von Genf, Advokat, zurzeit provisorischer Inhaber der Stelle.

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Bekanntmachungen Ton

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Direktion der Waldenburger-Bahn-Gesellschaft stellt das Gesuch, fes möchte ihr bewilligt werden, die 13,523 km lange schmalspurige Strassenbahn von Liestal nach Waldenburg samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im IM. Range zu. verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 125,000, das zu Bahnbauzwecken verwendet werden soll.

Soweit die Bahn auf öffentlicher Strasse oder auf Gebiet der schweizerischen Bundesbahnen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht ausser den Oberbaueinrichtungen lediglich das Recht zur Benützung dieses Areals für die Bahnanlage.

Die Bahn ist im I. und II. Rangerestanzlih für je 37,500 Franken verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 20. Januar 1923 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbachndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 18. Dezember 1922.

(2..)

Der Sekretär des eidgenössischen Eisenbahndepartements: Dr. 0. Leimgruber.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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03.01.1923

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