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Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft Die Pilatus-Bahn-Gesellschaf t, in Alpnach, stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Zahnradbahn von Alpnachstad nach Pilatus-Kulm in einer Eigentumslänge von 4270 Metern, samt Zubehör, Betriebsmaterial und Liegenschaften, einschliesslich der beiden Hotels auf Pilatus-Kulm, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen, im l.Rang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Darlehens von l 500000 Franken für den Bau einer Luftseilbahn von Fräkmüntegg nach Pilatus-Kulm.
Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 10. März 1955 schriftlich einzureichen.
Bern, den 22.Februar 1955.
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Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement Rechtswesen und Sekretariat
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:
Bericht über die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung im Jahre 1953 Inhalt: Vorwort - Stand der Gesetzgebung und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen - Die Organe der Versicherung - Der Vollzug der Versicherung - Die Durchführung der freiwilligen Versicherung für Auslandschweizer und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen - Rechnungsergebnisse - Die finanzielle Lage - Die zusätzliche Alters- und Hinterlassenenfürsorge.
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Der Bericht kann bei der Drucksachen- und Materialzentrale, Bern, zum Preise von Fr. 2.-- bezogen werden.
350 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:
Wegleitung zur Erwerbsersatzordnung 1. Auflage - Dezember 1952 Inhalt Vorwort - Die Erwerbsausfallentschädigungen - Die Geltendmachung des Anspruches - Die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigungen - Die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Entschädigungen - Organisation und Rechtspflege - Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Preis pro Exemplar Fr. 1.40 plus Porto.
Bestellungen sind zu richten an 1086
Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus-Ost, Bern 3
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:
Die Praxis der Rekurskommission der Eidgenössischen Militärverwaltung von 1950 und 1951 Diese 62 Seiten umfassende Broschüre enthält Entscheide, alphabetisch nach Stichworten und folgenden Gebieten geordnet: Allgemeines, Dienstpferde "und Maultiere, Land- und Sachschaden, Motorfahrzeuge, Rechnungswesen, Sold, Unfallschäden, Verantwortlichkeit aus dem militärischen Dienstverhältnis, Urteile und Revisionen.
Die Zusammenstellung gibt ein vollständiges Bild der Praxis der Rekurskommission in den Jahren 1950 und 1951.
Preis (broschiert mit Umschlag) Fr. 1.50 plus Porto.
Drucksachen- und Materialzentrale Bern 3
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Anstellung von Kondukteuranwärtern Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Kreis I sofort, in den Kreisen II und III im Mai oder Juni 1955 Anwärter für den Kondukteurdienst auf.
Anstellungsbedingungen: Schweizerbürger, Mindestalter 20, Höchstalter 30 Jahre, bestandene Rekrutenschule, ausreichende Schulbildung, genügende Kenntnisse in zwei Landessprachen, körperliche Eignung, insbesondere normales Hör- und Sehvermögen und normaler Farbensinn.
Die Lehrzeit dauert 12 Monate. Nach einer Aspirantenzeit von weiteren 24 Monaten erfolgt die Wahl zum Kondukteur. Die Besoldung richtet sich nach Dienstort, Alter und Familienstand. Die Stationsvorstände erteilen hierüber auf Wunsch nähere Auskunft.
Anmeld ungen: Handschriftliche Anmeldungen mit einer kurzen Lebensbeschreibung sind unter Beigabe einer Photographie, des Militärdienstbüchleins, der Zeugnisse der letzten Schuljahre und der lückenlosen Ausweise über die bisherige Tätigkeit bis spätestens am 10. März 1955 an einen der Betriebschefs in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten.
Bern, den 15. Februar 1955.
2ou Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen
Freie Lehrstellen für Beamte beim Stationsdienst Die Schweizerischen Bundesbahnen stellen in den Kreisen II und III (deutsch- und italienischsprachige Gebiete) noch eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst ein. Erfordernisse : a. Schweizer Bürger, Alter im Eintrittsjahr mindestens 17 und beim Eintritt höchstens 25 Jahre; b. volle Gesundheit, genügendes Hör- und Sehvermögen, normaler Farbensinn; c. gute Schulbildung (Verkehrs- oder Handelsschule, wenigstens aber Sekundär-, Bezirks- oder gleichwertige Schulen). Genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache, die von der Verwaltung nach Bedürfnis bezeichnet wird. Bewerber, die weitere Sprachen kennen, erhalten bei sonst gleicher Eignung den Vorzug.
Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich hernach durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.
Die Lehrzeit dauert zwei Jahre.
Anmeldung: Handschriftlich bis zum 81. März 1955 an eine der Betriebsabteilungen der Schweizerischen Bundesbahnen in Luzern oder Zürich, wo auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Der Anmeldung sind beizulegen der Geburts- oder Heimatschein, eine Photographie, alle Schulzeugnisse und die weitern lückenlosen Ausweise über allfällige berufliche Tätigkeit sowie von den militärpflichtigen Bewerbern das Dienstbüchlein.
(2.).
B e r n , Februar 1955.
Geueraldirektiou der Schweizerischen Bundesbahnen
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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten festgesetzten Ansätzen. Gemäss Beschluss der Bundesversammlung vom 22. Dezember 1954 kommen dazu zur Zeit 5,5 % Teuerungszulagen und die gesetzlichen Familienzulagen sowie der Ortszuschlag von Fr. 75.-- bis Fr. 800.-- pro Jahr je nach Zivilstand und Wohnort Anmeldestelle
Vakante Stelle
Direktion der Eldg. Bauten, Bern
Chef des Tankbaubüros
Abteilung fUr Heeresmotorisierung, Bern 3
Eidgenössisches Oberkriegs kornmlssariat, Bern 22
Chef des techn.
Dienstes Mot.Trsp.Trp.
Besoldung Fr.
Anmeldungatermiii
Nach Erfahrung im Bau und ÜberUnterhalt von Lagern einkunft flüssiger Treibstoffe.
Techn. Hochschulbildung erwünscht
12. März 1955
Offizier. Maschinen9050 Ingenieur oder Maschinenbis 13550 Techniker mit Diplomabschluss und praktischer bzw.
Erfahrung. Kenntnisse in 10300 der Automobilteohnik.
bis Beherrschung zweier Amts- 14800 sprachen
12. März 1955
Erfordernisse
Kanzlist I, evtl. Abgeschloss.kaufmännische Kanzleisekretär II Lehre. Bewerber mit Kenntnissen aus der Mineralölbranche erhalten den Vorzug. Sprachen: Deutsch und Französisch
6500 bis 9750 bzw.
6950 bis 11100
(2..)
(2.)
15. März 1955
(2.).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1955
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
08
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
24.02.1955
Date Data Seite
349-352
Page Pagina Ref. No
10 038 950
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