Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 2. Juli 2008 zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Aargau (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Okt. 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 2. Juli 2008 zwischen dem BAFU und dem Kanton Aargau Bereich:

Biodiversität im Wald (Art. 38 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald, WaG; SR 921.0)

Dauer:

1.1.2008­31.12.2011

Programmziele:

1. Fläche: Die natürliche Entwicklung des Waldes wird auf einer angemessenen Fläche zugelassen (in Naturwaldreservaten und Altholzinseln).

2. Vernetzung: Der Wald wird mit den Lebensräumen des Offenlandes vernetzt (v.a. durch die ökologische Aufwertung der Waldränder).

3. Arten: National prioritäre Arten werden gezielt gefördert.

Neuer Gesamtbundesbeitrag: 2 250 000 Franken Verpflichtungskredit Nr. V0145.00 Wald 2008­2011 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle NFA, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Tel. 031 324 78 54 sowie beim Departement Bau Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Tel. 062 835 32 00 10, eingesehen werden.

30. November 2010

8172

Bundesamt für Umwelt

2010-3027