Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2009 vom 8. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements vom 9. Oktober 19981 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20102, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2009 wie folgt genehmigt: a.
Die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 519 704 379 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 148 653 967 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;
b.
die Bilanz verzeichnet eine Bevorschussung in der Höhe von 7 388 234 457 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 3. Juni 2010
Ständerat, 8. Juni 2010
Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab
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SR 742.140 Im BBI nicht veröffentlicht.
2010-1757
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Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2009. BB II
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