Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 30. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glufosinate 200 g/l

Formulierungstyp:

SL Wasserlösliches Konzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Glufosinat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4751 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043570-00/005 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere, Heidelbeere, Himbeere, Johannisbeeren, Stachelbeere Erdbeere Himbeere Obstbau: allg.

1

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 5 l/ha (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Erdbeerausläufer Aufwandmenge: 4 l/ha Schossbekämpfung Aufwandmenge: 5 l/ha Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

(*)

1

Aufwandmenge: 5 l/ha

SR 916.161

8152

2010-2884

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Weinbau: allg.

Weinbau: allg. [Stockausschläge] Gemüsebau: allg.

Artischocken, Kardy

Aubergine, Gewürzpaprika, Peperoni (Gemüsepaprika), Tomaten

Chicorée

Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 5 l/ha (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Desikkation, Abbrennen

Konzentration: 1­1.5 % Anwendung: Vegetationsperiode.

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4­5 l/ha Anwendung: Zwischen Saat und Auflaufen.

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.

2, 3, 4, 5

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.

2, 3, 4, 5

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.

2, 3, 4

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.

2, 3, 4, 5

8153

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Rhabarber

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

2, 3, 4

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

2, 3, 4

Aufwandmenge: 5 l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.

2, 3, 4, 5

Spargel

Stangenbohne

Feldbau: Brache

Futterkartoffeln, Speisekartoffeln Hopfen

Kartoffeln

Zierpflanzen: allg.

8154

Aufwandmenge: 3­5 l/ha Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Desikkation, Abbrennen Aufwandmenge: 3­5 l/ha Aufwandmenge: 3­5 l/ha Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha (Unkräuter), Einjährige Anwendung: Vorauflauf.

Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge: 4­5 l/ha Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

6

Anwendungsgebiet

Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen Aufwandmenge: 4­5 l/ha (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Mechanische Abtrennung der Ausläufer vor der Behandlung.

2 = Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.

3 = Die Kultur darf bei der Herbizidbehandlung nicht getroffen werden. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.

4 = Anwendung nur im Zwischenreihenbereich.

5 = Keine Behandlung nach Blühbeginn.

6 = Keine Anwendung zum Hopfen putzen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

30. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

8155