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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1952 :

(Vom 2. November 1951)

;.

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen mit Bericht vom 1. Oktober 1951 eingereichten Voranschlag für das Jahr 1952 zu unterbreiten.

Die Vorlage umfasst: 1. Den Voranschlag der Bauaufwendungen im Betrage von 139 500 000 Franken; 2. den Voranschlag der Betriebsrechnung bei einem Betriebsertrag von 675 012 000 Franken und einem Betriebsaufwand von 494 938 400 Franken mit'einem Betriebsüberschuss von 180073600 Franken; 3. den Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, abschliessend sowohl mit einem Ertrag als mit einem Aufwand von 201123 000 Franken, also ohne Saldo.

Der Voranschlag für 1952 weist auf der ganzen Linie absolut höchste Zahlenwerte auf: höchste Verkehrseinnahmen, grossier Betriebs- und Bauaufwand. Die Betriebserträge sind verglichen mit, der Eechnung 1950 um 33 Millionen Franken, die Betriebsaufwendungen um 8 Millionen Franken und die Bauaufwendungen um 3 Millionen Franken höher veranschlagt worden.

Der veranschlagte Mehrertrag im kommenden Jahre gegenüber dem Vergleichsjahr 1950 wird vom mutmasslich immer noch regen Güterverkehr her erwartet. Im Vergleich zum Jahre 1950 weist der Warenaustausch im laufenden Jahr eine steigende Tendenz auf und dürfte bis Ende des Jahres die Umsätze des Jahres 1950 übersteigen. Wie die Entwicklungskurve im Aussenhandel Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

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542 ira Jahre 1952 weiter verlaufen wird, ist schwer vorauszusagen. Die ganze Konjunkturbewegung steht im Zeichen der Eüstung. Die Schweiz wird weiterhin darauf bedacht sein müssen, Importe von Eohstoffen und Nahrungsmitteln in grösserem Ausmass zu tätigen. Immerhin dürfte in der Einfuhr der Kulminationspunkt erreicht sein und im Jahre 1952 eher mit einem Abflauen der Importe gerechnet werden müssen.

Was die Exporte anbetrifft, dürfte die neuerdings erweiterte Überwachung der Ausfuhr diese eher etwas hemmen. Anderseits scheinen die der europäischen Zahlungsunion zu verdankenden Liberalisierungsmassnahmen eine nicht ungünstige Prognose für den Verkehr mit den Marshallplanländern zu rechtfertigen.

Die Bundesbahnen sind gut beraten, wenn sie für 1952 nicht mit den gleichen Gütermengen rechnen wie im laufenden Jahr. Mehreinnahmen dürften sich aus der Tarifreform im Eahmen des Bundesratsbeschlusses über die Tarifbildung der schweizerischen Eisenbahnunternehmungen vom 16. August 1950 sowiex aus den erhöhten Postentschädigungen ergeben. Diese Erwartungen lassen es noch rechtfertigen, gegenüber 1950 eine Mehreinnahme im gesamten Güterverkehr von 27 Millionen Franken zu veranschlagen. Damit sollen die Einnahmen aus diesem Verkehr im nächsten Jahr 853,3 Millionen Franken abwerfen, gegenüber 325,9 Millionen Franken im Jahre 1950. Im Vergleich zu den ausserordentlich hohen Ergebnissen der, letzten zwölf Monate ist allerdings mit einem Eückgang der Einnahmen um 20-30 Millionen Franken zu rechnen.

Im Personenverkehr wird gegenüber 1950 eine Mehreinnahme von rund 6 Millionen Franken erwartet. Gegenüber den Ergebnissen der Monate September 1950 bis August 1951 rechnen die Bundesbahnen mit einer Ekb nahmeneinbusse infolge der zunehmenden Autokonkurrenz. Diese Einbusöe dürfte nach Ansicht der Bundesbahnen durch die vom Verwaltungsrat der SBB beschlossene teilweise Ausschöpfung der im Eahmen der neuen Tarifbildungsgrundsätze möglichen Tarifanpassungen ausgeglichen werden. Der Bundesrat ist zwar der Meinung, dass auf Grund der immer stärker überhandnehmenden Konkurrenz des Personenautomobils auch eine weniger optimistische Schätzung der Personenverkehrseinnahmen nicht abwegig gewesen wäre. Die Entwicklung im Personen-Automobilverkehr bestärkt uns in dieser Auffassung. Der Bestand an Personenautomobilen in der
Schweiz betrug im letzten Vorkriegsjahr 75 000, Ende 1949 waren es 123 000 und Ende 1950 147 000 Wagen. Auch im laufenden Jahr sind wieder mehr Personenwagen in.

Verkehr gesetzt worden als im Vorjahr. Der ausländische Autotourismus nimmt ständig zu. Vom Januar bis August 1949 sind 815 000 ausländische Personenautos in die Schweiz eingereist. 1950 waren es in der gleichen, Zeit 485000 und im Jahre 1951 gar 543 000. Es ist nicht anzunehmen, dass sich der Personenverkehr in der Schweiz im kommenden Jahre gegenüber 1951 noch steigern werde. Der Anteil des Strassenverkehrs am Gesamtvolumen wird aber zusehends grösser. Mit dieser Strukturwandlung im Transportwesen müssen die Eisenbahnen rechnen. Der Personenverkehr wird von dieser Entwicklung besonders empfindlich getroffen. Da jedoch Voranschlagszahlen immer sehr schwer

543 einzuschätzen sind, möchten wir es bei diesen Hinweisen bewenden lassen. Die Bundesbahnen sehen denn für 1952 eine Einnahme im Personenverkehr von 270 Millionen Franken vor gegenüber 268,8 Millionen im Jahre 1950. Die verschiedenen Erträge des Betriebs werden mit 51,7 Millionen Franken veranschlagt (1950 52,2 Millionen Franken), so dass ein gesamter Betriebsertrag von 675,0 Millionen Franken gegenüber 641,9 Millionen Franken im Vergleichsjahr erwartet wird.

: Der B e t r i e b s a u f w a n d wird auf 494,9 Millionen Franken geschätzt (1950 487,0 Millionen Franken) ; er liegt damit um 7,9 Millionen Franken über dem Aufwand von 1950 und mit 16,2 Millionen Franken über dem Voranschlag 1951. Diese Erhöhung rührt hauptsächlich von vermehrten Personalkosten und zum kleineren Teil von teureren Sachkosten her. Im Gesamtüberblick über die Aufwendungen und die Erträge der Bundesbahnen im Budgetjahr 1952 wird der zahlenmässige Nachweis über den Personalaufwand geleistet und zugleich die Begründung für die Erhöhung der Aufwendungen gegeben. Daraus geht hervor, dass von den Mehraufwendungen für Besoldungen, Gehälter, Löhne und Teuerungszulagen von 10,8 Millionen Franken, 2,1 Millionen Franken auf die Personalvermehrung zurückzuführen sind. Der Bestand an eigenem Personal (ohne fremde Arbeitskräfte) für das Jahr 1952 von 37 290 Mann ist gegenüber der Eechnung 1950 mit 386 und gegenüber dem Voranschlag 1951 um 1016 Bedienstete höher. Damit steigt die durch die seitherige Zunahme des Verkehrs bedingte Kurve des Personalbestandes wieder etwas an, nachdem die Verkehrsmengen im laufenden Jahre diejenigen von 1948, dem Jahre mit dem höchsten Personalbestand seit dem Kriege überbieten werden. Der für 1951 veranschlagte Bestand von 36 274 Mann ist daher im Sommer dieses Jahres auf 37 123 Personen angewachsen und wird mit Eücksicht auf die im Jahre 1952 vorgesehenen Betriebsleistungen um weitere 167 Mama erhöht werden müssen.

Die B a u a u f w e n d u n g e n für 1952 bewegen sich mit einer unbedeutenden Erhöhung im Bahmen der letztjährigen Voranschläge. Sie können bis auf einen geringen Eest von 7 Millionen Franken durch die Erträge des Budgetjahres finanziert werden, allerdings nur unter Einschluss von vermehrten Abschreibungen vom Anlagevermögen, auf die wir bei Besprechung der Gewinnund Verlustrechnung
zurückkommen werden. Von den Gesamtaufwendungen von 139,5 Millionen Franken werden 111,3 Millionen Franken auf Anlagenrechnung gebucht und 28,2 Millionen Franken als nicht aktivierbare Bauaufwendungen der Betriebsrechnung belastet.

Gegenüber den wirklichen Bauaufwendungen im Jahre 1950 weisen folgende Positionen einen höheren Aufwand auf: Um- und Ausbau von Bahnhofanlagen und Dienstgebäuden 4 Millionen Franken, Anlagen der Kraftwerke 8,2 Millionen Franken (Erhöhung der Energieproduktion und Verbesserung der Anlagen), Anlagen von Werkstätten 2,5 Millionen Franken (Erweiterung der Werkstätte Yverdon und Erneuerung überalterter Maschinen)... Dazu ist für Unvorhergesehenes 3 Millionen Franken (vorjähriges Budget 2 Millionen Franken), vorgesehen worden. Diesen Aufwendungen steht im Vergleich zur

544 Bechnung 1950 ein Minderaufwand bei den Fahrzeugen von 9,6 Millionen Franken gegenüber. Da die grossen Fahrzeugbestellungen der Jahre 1947 bis 1949 weitgehend im Jahre 1951 zur Ablieferung gelangen, sind für laufende Bestellungen im Jahre 1952 nur 27,8 Millionen Franken notwendig, gegenüber 45,4 Millionen Franken im Vorjahr. An neuen, im Jahre 1952 zu vergebenden Bestellungen ist ein Jahreaufwand von 11,0 Millionen Franken vorgesehen.

Die grösste Aufwendung für ein einzelnes Objekt im Ausmass von 4 Millionen Franken (Vorjahr 3,2) ist für die Weiterführung der Arbeiten für den Bau des neuen Güterbahnhofes Lausanne-Sébeillon vorgesehen. Ein weiterer namhafter Betrag, l Million Franken, ist für den Bahnhofumbau Buchs (8t. G.)

im Voranschlag aufgenommen worden. Ob dieser in diesem Umfange in Angriff genommen werden kann, hängt allerdings davon ab, ob eine rechtzeitige Einigung mit den österreichischen Bundesbahnen erzielt wird. Die programmmässige Weiterführung des Baues von Doppelspuren wird wie im Vorjahr 12,8 Millionen Franken erfordern.

Die Gewinn- und Verlustrechnung 1952 weicht nur bei zwei Posten wesentlich von der Eechnung 1950 ab. Es sind dies der Betriebsüberschuss, der von 154,8 Millionen Franken auf 180,1 Millionen Franken steigt und die Abschreibungen vom Anlagevermögen, die nach dem Vorschlag der Bundesbahnen von 76,5 Millionen Franken im Vergleichsjahr auf 104,3 Millionen Franken im Budgetjahr anwachsen werden.

Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1944 über die Schweizerischen Bundesbahnen bestimmt in seinem Artikel 17, dass diese in ihrem Anlage- und Betriebsvermögen die erforderlichen , und den Umständen angemessenen Abschreibungen durchzuführen haben. Ferner sieht der Artikel'3, Absatz 2, dieses Gesetzes vor, dass die Bundesbahnen nach gesunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten und zu betreiben sind. Sie sind dauernd in gutem Zustand zu erhalten und haben sich den Erfordernissen des Verkehrs und den Fortschritten der Technik anzupassen.

' Gemäss Eeglement vom 27. Juni 1946 über die Anlagen- und Abschreibungsrechnung der Schweizerischen Bundesbahnen sind die Grundlagen der Abschreibungsordnung spätestens alle 10 Jahre, erstmals auf Ende des Jahres 1950, neu zu überprüfen. Die Bundesbahnen haben dem Post- und Eisenbahndepartement im September dieses Jahres über die
Neufestsetzung der Abschreibungssätze Vorschläge unterbreitet; sie wurden von diesem im Einvernehmen mit dem Finanz- und Zolldepartement, unter Vorbehalt weiterer Prüfung, bis Ende 1953 genehmigt.

Die erweiterten Abschreibungen vom Anlagevermögen werden um 28,5 Millionen Franken höher sein als in der Eechnung 1950. Von dieser Erhöhung entfallen 4,4 Millionen Franken auf die ansteigenden Anlagewerte und 24,1 Millionen Franken auf die Kevision des Abschreibungsreglementes. Der durchschnittliche Abschreibungssatz beträgt für das Jahr 1952 3,2 Prozent des Anlagewertes

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sämtlicher Anlagen ohne Grund und Boden, gegenüber 2,5 Prozent nach der bisherigen Ordnung. Die finanziellen Auswirkungen der neuen Abschreibungsvorschläge sind im Voranschlag 1952 berücksichtigt.

Der nach Deckung sämtlicher Verbindlichkeiten mit Einschluss der vorstehend besprochenen erhöhten Abschreibungen verbleibende ErtragsTiberschuss von 2,1 Millionen Franken ist zur allmählichen Abtragung des Abschreib ungsausfalles auf den Anlagegruppen Allgemeine Kosten und Unterbau in die Gewinn- und Verlustrechnung eingesetzt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Voranschlages für das Jahr 1952 sohliesst damit ausgeglichen ab.

, Wir beehren uns, Ihnen gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1944 über die Bundesbahnen zu beantragen : den Antrag des Verwaltungsrates über den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1952 zu genehmigen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 2. November 1951.

.· . . · . ' .

I m Namen d e s Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Vizekanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1952

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht und Antrag des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen vom 1. Oktober 1951, in eine Botschaft des Bundösrates vom 2. November 1951, beschliesst:

.;

Einziger Artikel Die Voranschläge der Schweizerischen. Bundesbahnen für das Jahr 1952 werden mit den nachstehenden Beträgen genehmigt : 1. Der Voranschlag der Bauabrechnung im Betrage von 139 500 000 Franken, wovon 111 300 000 Franken zulasten der Anlagerechnung und 28 200 000 Franken zulasten der Betriebsrechnung; 2. der Voranschlag der Betriebsrechnung, abschliessend mit einem Betriebsertrag von 675 012 000 Franken und einem Betriebsaufwand von 494 938 400 Franken; 3. der Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, bei 201 123 000 Franken Aufwand und Ertrag ohne Saldo abschliessend.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1952 (Vom 2. November 1951)

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