Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11011 Widersprechende NUNHEMS BV, Voort 6, NL-6083 AC Nunhem, IR-Marke Nr. 903 140 «MASSAÏ» gegen Widerspruchsgegnerin Jungpflanzen Grünewald GmbH, Kochstrasse 6, D-59379 Selm, IR-Marke Nr. 1 023 806 «Massai».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. September 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. September 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6658

2010-2544