Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2010 vom 8. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20102, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2010 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2010 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken
a.
Erfolgsrechnung: Aufwände von
b.
Investitionsbereich: Ausgaben von
Art. 2
193 838 792 60 000 000
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2010 werden zusätzliche Ausgaben von 193 838 792 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen
Der Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 20072010 wird um 30 000 000 Franken aufgestockt.
1
Die Aufstockung nach Absatz 1 wird durch die Reduktion der folgenden Zahlungsrahmen kompensiert: Reduktion in Franken:
2
Franken
1 2
a.
Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs
35 000 000
b.
Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs
20 000 000
c.
Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
105 000 000
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2010-1761
5045
Nachtrag I zum Voranschlag 2010. BB
Art. 4
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
Für das Programm Büroautomation Bund wird ein Zusatzkredit von 4 000 000 Franken bewilligt.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 3. Juni 2010
Ständerat, 8. Juni 2010
Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab
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