Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2010 vom 8. Juni 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20102, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2010 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2010 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken

a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

Art. 2

193 838 792 60 000 000

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2010 werden zusätzliche Ausgaben von 193 838 792 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen

Der Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007­2010 wird um 30 000 000 Franken aufgestockt.

1

Die Aufstockung nach Absatz 1 wird durch die Reduktion der folgenden Zahlungsrahmen kompensiert: Reduktion in Franken:

2

Franken

1 2

a.

Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs

35 000 000

b.

Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehrs

20 000 000

c.

Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs

105 000 000

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

2010-1761

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Nachtrag I zum Voranschlag 2010. BB

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Für das Programm Büroautomation Bund wird ein Zusatzkredit von 4 000 000 Franken bewilligt.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 3. Juni 2010

Ständerat, 8. Juni 2010

Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab

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