Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA)

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Januar 20102, beschliesst: Art. 1 1 Die Satzung der Internationalen Organisation3 für erneuerbare Energien wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Satzung zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2010 401 SR ...; BBl 2010 413

2009-2910

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Beitritt der Schweiz zur Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA). BB

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