Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) Die Revision des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurde vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Vorwiegend regelt die AVIV die Einzelheiten basierend auf dem neuen AVIG. Insbesondere werden die Dauer der Wartetage festgelegt sowie verschiedene Regelungen zu Gunsten der von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Jugendlichen erlassen (Teilnahme von Hochschulabsolvierenden an Berufspraktika während der Wartezeit, Anspruch auf einen monatlichen Unterstützungsbeitrag für Jugendliche, die an einem Motivationssemester teilnehmen und Einarbeitungszuschüsse für junge Arbeitslose mit mangelnder Berufserfahrung bei erhöhter Arbeitslosigkeit).

Vernehmlassungsfrist: 8. Januar 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Oktober 2010

6906

Bundeskanzlei

2010-2596