Fernmeldegesetz

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung Das Bundesamt für Kommunikation hat am 13. April 2010 in Sachen Mobile Telecom GmbH, vormals: Stauffacherstrasse 153, 8004 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthalts betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 4. September 2008 zugeteilten Nummernblöcke 044 666 xxxx, 044 999 xxxx, 058 000 xxxx, 058 111 xxxx und 058 999 xxxx sowie die Number Portability Routing Number (NPRN) 098023 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf tritt 30 Tage nach Eröffnung der Verfügung im Bundesblatt in Kraft.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung wird das BAKOM Swisscom (Schweiz) AG schriftlich anweisen, das Routing der Verbindungen zu den Nummern der Nummernblöcke 044 666 xxxx, 044 999 xxxx, 058 000 xxxx, 058 111 xxxx und 058 999 xxxx sowie der Number Portability Routing Number (NPRN) 098023 zu unterbinden.

4.

Die Verwaltungsgebühren betragen 420 Franken und werden Mobile Telecom GmbH auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus.

Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.

Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49 2010-0928

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